Trennung vom Partner

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Katha? Magst Du Dich mal melden?

Thema: Katha? Magst Du Dich mal melden?

Ich mache mir bissi Sorgen. Gerne auch per PN.....

von Strudelteigteilchen am 24.11.2017, 18:41



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

schliesse mich an.....

Mitglied inaktiv - 25.11.2017, 06:33



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Sie hat - wenn ich mich recht erinnere - am Dienstag (28.) den Gerichtstermin.

von Mutti69 am 26.11.2017, 06:37



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Am 14.11. schrieb sie, daß der Termin in einer Woche sei. Hmmm, ich mache mir bissi Sorgen.....

von Strudelteigteilchen am 26.11.2017, 08:24



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Oh ihr seid ja süß!!! Ja tut mir leid, ich habe mich in meinem nervlichen Streß verrechnet. Der Termin ist übermorgen! also es ist noch nichts passiert .... Katha

von Katha0886 am 26.11.2017, 13:05



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Dann alles, alles Gute!

von Mutti69 am 26.11.2017, 13:21



Antwort auf Beitrag von Katha0886

und: in gedanken bei dir....werd scho werdn!!!

Mitglied inaktiv - 26.11.2017, 21:13



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Danke, saß Du Dich gemeldet hast. Dann drücke ich noch weiter die Daumen

von Strudelteigteilchen am 27.11.2017, 07:55



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Danke an euch. ICh hab solche Angst! .(

von Katha0886 am 27.11.2017, 08:28



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Das verstehe ich! Und grad nicht mal die Kinder da zum Ablenken :-(. Halte durch!

von Strudelteigteilchen am 27.11.2017, 09:51



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Das fängt ja gut an. Heute kam die Stellungsnahme von der Dame vom Verfahrensbestand. 25 km wären zu weit und die Kinder sollen beim Vater bleiben. Ich soll mir eine Wohnung in der nächsten Stadt suchen, die dann nur 20 km entfernt ist. Ich verstehe die Welt nicht mehr. gleichzeitig schreibt sie aber auch, ich wäre mit jeder Faser meines Körpers eine gute Mutter ...

von Katha0886 am 27.11.2017, 18:10



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Ich drück dir für morgen alle Daumen!!

Mitglied inaktiv - 27.11.2017, 20:51



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Was heißt das denn jetzt? Was ist ein Verfahrensbestand?kann mir das jemand erklären? Ein Gutachter? Oh man, dass darf doch nicht wahr sein? Du bist die Mama. Du hast dich immer gekümmert. Zu dir haben sie einen Bezug.....ich versteh das einfach nicht. Es tut mir so leid für dich. Wie geht es denn jetzt weiter? Ich fühle mit dir!

von Abc123 am 28.11.2017, 16:28



Antwort auf Beitrag von Abc123

ich schau den ganzen tag schon immer wieder rein hier und leide auch mit...

Mitglied inaktiv - 28.11.2017, 16:39



Antwort auf Beitrag von Abc123

ist sozusagen der “Anwalt“ der Kinder. Er trifft sich mit den Eltern und Kindern und schreibt dann eine Stellungnahme. Er kann aber seine Meinung im Prozess natürlich noch mal ändern. Was bin ich froh, dass meine Kinder schon groß sind. An deren Wünschen geht nun kein Weg mehr vorbei... An die AP - mein Mitgefühl hast du, schreib doch bitte mal, wie es ausgegangen ist.

von Petra28 am 28.11.2017, 18:24



Antwort auf Beitrag von Petra28

Danke Petra.... Hoffe es ging in der Empfehlung nur darum wo die Kinder bleiben bis du, Katha, eine neue Whg gefunden hast. Doch nicht dauerhaft-oder? Echt heftig - was sind bitte 5 km ??? Unverständlich....

von Abc123 am 28.11.2017, 18:57



Antwort auf Beitrag von Abc123

Es geht - im Eilverfahren - darum, wo die Kinder bleiben. Bei Mama oder Papa oder - im Wechselmodell - bei beiden. Das scheint wahrscheinlich, weil der Vater seine Eltern und die Großeltern im Haus hat und die Kinder im örtlichen Kindergarten etabliert sind. Zumindest das ältere Kind. Ich persönlich würde daher vermuten, es läuft auf dasWechselmodell raus und die Kinder sollen in den alten Kindergarten, was bedeuten würde, SIE müss gucken wie sie das hinkriegt und das ist der Grund, warum alle wollen, dass sie in einen näheren Ort zieht. Ich hoffe, es ist gut für die Kinder ausgegangen.

von Mutti69 am 28.11.2017, 21:38



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Hallo, es ist geschafft ... nur mit welchem Ausgang. Die Dame vom Verfahrensbestand hat während des ganzen Verfahrens versucht, mir die Kinder zu entziehen. Warum auch immer. Sie meitne, sie hätten eine viel größere Bindung zum Vater als zu mir, weil sie sich bei der Übergabe, als ich gefahren bin, nicht mehr umgdreht haben. Das wäre für sie ersichtlich. Dann einigten wir uns auf ein WM, das ich in den nächsten Ort ziehe, wo eine Wohnung frei ist. Das ich dann drei Stunden unterwegs, um die Kinder mogens in den Kindergarten zu bringen, interessiert nicht. Naja, dann soll es so sein. Selbst als wir uns auf das WM geeinigt haben, sagte der Verfahrensbeistand noch, er fände es nicht gut, die kinder brauchen ihr soziales Umfeld komplett. Aber gott sei dank ging die Richterin nicht drauf ein. Wir überlegen Beschwerde einzulegen gegen der Verfahrensbeistand, weil da offensichtlich etwas nicht gestimmt hat. Mein Mann hat sich aufgeführt wie der letzte, hat mich angeschrien auf dem Gang vor dem Gerichtssaal. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Aber wenigstens habe ich die Kinder zur Hälfte und bin aus diesem Laden dort endlich weg. Katha

von Katha0886 am 29.11.2017, 08:00



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Ich dachte es mir fast. Mist. Gut, jetzt musst du sehen, wie du dem ganzen Leben gibst. Besprich dich mit deiner RÄ. Du beziehst, glaube ich, Leistungen vom JobCenter? Besprich mal, ob du aufgrund der Sehbehinderung sinnvollerweise einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen kannst. Vielleicht wäre dann im Rahmen der Teilhabe ein persönliches Budget zur Mobilitätsverbesserung möglich oder ob die Anschaffung eines E-Rades finanziert werden kann. Hm...kannst du mit der vorhandenen Sehfähigkeit mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen?

von Mutti69 am 29.11.2017, 08:22



Antwort auf Beitrag von Mutti69

...und gaaanz wichtig!!!! Wenn die Kinder jetzt bei DIR sind, etabliere den Alltag und die Bindungen in DEINEM UMFELD! Suche sofort eine Spielegruppe, melde die Kinder im Sportverein zum Kinderturnen an. Schaffe ebenfalls eine Umgebung, die den Kindern Stabilität gibt! Schaffe schöne Kinderzimmer, wenn auch nur Übergangsweise, egal! Es darf nicht weiter als Provisorium rüber kommen. Vielleicht noch ein Job auf geringfügiger Basis im jetzigen Umfeld? Alles Gründe, warum ein Unzug in den Nachbarort dann nicht mehr so sinnvoll sein wird.

von Mutti69 am 29.11.2017, 08:33



Antwort auf Beitrag von Katha0886

ich würde Beschwerde einlegen. wenn es einen verfahrensfehler gibt, dann wird das alles nochmal aufgerollt. *weil sie sich bei der Übergabe, als ich gefahren bin, nicht mehr umgdreht haben* lächerlich. war wohl ein junges Mädel? glück hattest du wohl mit der Richterin und wenn du mit dem wechselmodell einverstanden bist, dann passt es ja----erst mal hat deinen mann jemand toben gehört/gesehen?

Mitglied inaktiv - 29.11.2017, 09:42



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Guten Morgen, was ist das denn für eine dämliche ,Lösung ‚? Wie soll sich das im Alltag bewähren, wenn der Weg zum Kindergarten so lang bzw weit ist? Das ist doch auch den Kindern nicht zuzumuten. Was sagt dein Anwalt dazu? Und wann soll das wechselmodell losgehen? Sofort oder erst mit eigener Wohnung? Ich dachte immer, das Modell gibts nur, wenn die Eltern sich einig sind. War der Vater denn damit einverstanden?

von jannas am 29.11.2017, 08:07



Antwort auf Beitrag von jannas

Oh je katha, ich kann das gar nicht verstehen. Vorallem wenn du dich immer gekümmert hast und dein Mann arbeiten war. Da ist der Bezug zu dir doch viel größer..... Glaubst du dein Mann kannte die Dame vom Verfahrensbeistand? Lief da was absichtlich schief? Aber das gute ist wirklich, dass du neu anfangen kannst! Das dein Mann sich so aufgeführt hat ist echt unglaublich. Schade, dass das der / die Richter/in nicht gesehen hat.

von Abc123 am 29.11.2017, 08:17



Antwort auf Beitrag von Abc123

Das war ja genau DAS, was ich von Anfang an schrieb. Der Ehemann war extrem clever! Er hat gezeigt, er kann und will sich kümmern (und hat die Kinder in der Zeit bis zum Gerichtstermin gut an sich gebunden und das Verhältnis vertieft). Er hat sowohl die räumlichen Gegebenheiten auf seiner Seite UND kann auch die Kinderbetreuung gewährleisten, eben WEIL Großeltern und Urgroßeltern im gleichen Haus wohnen. Das größere Kind ist im Kindergarten etabliert, das war ganz sicher auch ein Punkt. Das zweite Kind wird dann zum Geschwisterkind in den Kindergarten folgen. Der Vater war sehr schlau, die AP sehr emotional und hat aufgrund ihrer Verzweiflung unüberlegt gehandelt.

von Mutti69 am 29.11.2017, 08:28



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Zum Kotzen ist das. Katha das tut mir von Herzen leid für dich. Ich hoffe sehr dass du daraus einen einigermaßen sinnvollen Alltag basteln kannst. Das ist ein Paradebeispiel dass man nie nie nie nie nie und unter absolut überhaupt gar keinen Umständen in so ein Schwiegerhaus einziehen sollte. Die Chancen da bei einer Trennung die Kinder behalten zu können sind echt geringer.

von lilly1211 am 29.11.2017, 10:48



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Drei Stunden Weg zum Kiga gelten vermutlich für den öffentlichen Nahverkehr, oder? Kannst Du Dir nicht ein preiswertes, gebrauchtes Auto zulegen? Das wäre doch für Dein neues Leben sowieso wichtig. Als Mutter sollte man ein Auto haben, alles Andere ist Murks. Was die Pöbeleien des Ex angeht: Es ist wurscht, ob das jemand gesehen hat, da macht das Gericht trotzdem nicht viel, die sind das offenbar gewöhnt. Der Ex einer Freundin von mir hat sogar auf dem Gerichtsflur ihren Anwalt körperlich bedroht und mit Fäkalsprache angegriffen. Der Anwalt rief den Sicherheitsdienst des Gerichts. Der Richter fragte nur knapp, wieso der Ehemann von einem Sicherheitsmenschen in den Sasal begleitet wurde, und ging dann nicht weiter darauf ein. Er machte deutlich, dass er hier kein neues Fass aufmachen würde, er hat an diesen hässlichen Details von Scheidungskriegen kein Interesse. LG

von Banu28 am 29.11.2017, 14:36



Antwort auf Beitrag von Banu28

Nein! Sie Mutter sein ohne Auto ist definitiv nicht Murks. Höchstens dann wenn einem bescheuerte Auflagen für den Wohnort gemacht werden. Sie KANN nicht Autofahren. Ihr daraus Nachteile fürs muttersein abzuleiten finde ich diskriminierend.

von lilly1211 am 29.11.2017, 16:27



Antwort auf Beitrag von Banu28

....weil ich Beschimpfungen anzeigenswert finde, sondern weil sich der reizende Ehemann dadurch ins rechte licht setzt. vll auch bei der befangenen verfahrensbeiständin. ich habe kein vertrauen mehr in den Rechtsstaat. auch mir wurde gewalt als Provokation und selbst verschuldet ausgelegt.... eine mutter muß also ein Auto haben...interessante aussage...

Mitglied inaktiv - 29.11.2017, 16:45



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Vor allem wenn solche Thesen schon über die Qualität von Müttern schon von Frauen aufgestellt werden ist das echt traurig!

von lilly1211 am 29.11.2017, 17:55



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Der Exmann einer Bekannten von mir hat ihr Sekundenkleber ins Türschloss gedrückt UND ihre Autoreifen zerstochen. Das Ganze wurde sogar von einer Videokamera aufgezeichnet, die meine Bekannte installiert hatte, weil der Ex ähnliche Sachen vorher schon gemacht hatte. Sie dachte, sie sei dieses Mal auf der sicheren Seite und hat den Ex mithilfe der Video-Aufzeichnung angezeigt. Sie bekam dann Post von der Staatsanwaltschaft. Weil „kein öffentliches Interesse“ bestehe, werde die Sache nicht verfolgt. Na super. Anscheinend gibt es ein stilles Übereinkommen, wonach man die Boshaftigkeiten und Attacken im Rahmen eines Scheidungskrieges rechtlicherseits am liebsten nicht weiter verfolgt, um die Problematik nicht noch weiter anzuheizen. Und weil die Gerichte dann vollends vor Überlastung zusammenbrechen würden, denn so etwas gibt es natürlich tausendfach. LG

von Windpferdchen am 29.11.2017, 14:43



Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

Hallo. Ja alles ganz großer Mist. Heute fragt er mich doch allen ernstes, ob ich überhaupt mit dem Bus zum Kindergarten komme. In Verfahren sagte er novh, die Busse fahren so super. Ich kann es einfach nicht verstehen. Ich habe imner alles getan und es zählt nicht. Die Chancen, das ich mal wieder eine Arbeit finden kann, sinken auch noch rapide, weil eine Strecke mit dem Bus in die nächste Stadt eine Stunde dauert und die Busse fast nie fahren. Wer macht nur solche Gesetze? Ich glaube an nichts mehr. Dieser Staat macht für mich echt keinen Sinn mehr. Hauptbezugsperson zählt nicht mehr, das Kinderzimmer ist wichtiger als die Mutter.

von Katha0886 am 29.11.2017, 22:21



Antwort auf Beitrag von Katha0886

ich muß mich auch aktuell wieder wundern. du mußt mal schauen, wie alleinerziehende väter (weil die frau verstorben ist zb) in den himmel gehoben werden. eine witwe hingegen ist halt "normal", darf nicht jammern. in meinem fall wird besonders hervorgehoben, dass der vater FRISCH für das Kind kocht. für eine mutter eine Selbstverständlichkeit....(btw: in erster Linie kocht der mann für SICH, weil er hunger hat und es kein anderer tut)

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 09:06



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Das ist doch immer so. Beispiel Elternabend. Vorgestern erlebt. Da wenn ein Vater aufkreuzt dann heißt es gleich Wunder wie toll der engagiert ist und so, fast heilig gesprochen wird der dann. Wenn ein Vater was auch immer mit seinem Kind tut dann ist das "oh der unterstützt aber seine Frau toll". Dass das auch sein Kind ist um das er sich selbstverständlich zu kümmern hat sagt niemand. Wenn es aber um Trennung geht dann ganz plötzlich ist alles ganz gleichberechtigt. Und jeder einzelne Besuch beim Kinderarzt wird zur Heldentat und frenetisch bejubelt. Dass eine Mutter zweier Kinder in zehn Jahren ca. 450 mal beim Kinderarzt war ist halt ihr Job. Nix besonderes.

von lilly1211 am 30.11.2017, 09:34



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Das mit dem Kochen ist auch geil und immer wieder ein Brüller. Ne Freundin von mir hat sich getrennt, Kinder 10 und 12. Er wollte die Kinder eh nicht haben, machen ja Arbeit und so. Jedenfalls sind sie jetzt jedes zweite Wochenende bei ihm , und neulich hat er sie von einer Veranstaltung abgeholt und da wurde er dann auch ganz frenetisch gefeiert weil er den Mädels Pfannkuchen gekocht hat. Jawohl, Superdaddy kocht Pfannkuchen. Dass SIE seit 12 Jahren täglich kocht, nicht nur Pfannkuchen, das hat niemand erwähnt. Bald wird der Kerl sich ne Waschmaschine kaufen (im Moment wäscht seine Mama) und auch dafür wird er öffentlich gefeiert werden. Ganz sicher. Wäsche waschen verdient einen Orden.

von lilly1211 am 30.11.2017, 09:45



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unbedingt Beschwerde einlegen, nicht aufgeben, spätestens wenn der mann wieder arbeitet, sieht alles anders aus. deine kinder sind noch sooo klein... alles dokumentieren, auch Bemühungen nach einer Wohnung etc etc... alles alles gute!

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 09:47



Antwort auf Beitrag von lilly1211

es ist echt zum irrewerden!!!!! ich werde das niemals verstehen, aber das ist der grund, warum ich nicht (mehr) vor gericht gehe und auch mein vertrauen zum Jugendamt verloren habe..... gsd ist das betreffende Kind aber kein Kleinkind mehr. das wechselmodell soll ja Standard werden, ich bin gespannt.....es gibt einfach keine pauschale lösung.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 09:57



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Die Lösung wäre doch ganz einfach: Der Deal den der Vater jahrelang gelebt hat - an den soll er auch nach der Trennung gebunden sein. Und das ist eben meist dass die Mutter sich kümmert und er zahlt. In dem Katha Fall ist es doch noch depperter: Sie ist in Elternzeit, er macht ihr die Kinder streitig. Und nun? Muss der Depp eigentlich Unterhalt an sie zahlen, weil sie ist doch an die Elternzeit gebunden oder? Das ist alles ein Irrsinn. Als hätten diese Richter komplett ihren Hausverstand verloren. Was? Superdaddy war damals mal beim Kinderarzt? Und auf nem Elternabend wurde der auch schon mal gesehen? Das qualifiziert ihn geradezu über. Der muss ganz klar besser sein als die Mutter. Die hat ja solche Orden nicht vorzuweisen, sie kriegt für sowas ja nichts.

von lilly1211 am 30.11.2017, 10:03



Antwort auf Beitrag von lilly1211

...und überhaupt hat katha nicht mal ein Auto und ist ja sowieso die böse, weil SIE sich getrennt hat. trennen dürfen sich nämlich nur Männer. wußtest du das nicht?

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 10:10



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soweit sie wollen. und auch den kontakt abbrechen, weil die böse next nämlich keine fremden schratzen haben will. dann wird fröhlich noch ein bis drei andere kinder gezeugt, damit man eine mangelfallberechnung bekommt..... im nächsten leben werde ich ein mann.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 10:12



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Eh klar. Er macht mit einer halb blinden Frau zwei Kinder, überlässt ihr die ganze Arbeit etc., dass das Haus der Schwiegerdrachen am Arsch der Welt steht und sie nicht Autofahren kann stört erst dann wenn er davon nicht mehr profitiert. Es ist zum Kotzen. Aber unser Rechtsstaat.

von lilly1211 am 30.11.2017, 10:17



Antwort auf Beitrag von lilly1211

ich schreib lieber nix mehr, sonst wird mir wieder vorgeworfen, dass ich über Männer schimpfe/herziehe. dabei schimpfe ich über ganz andere.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 10:40



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Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem der Anerkennung. Und dass selbst Banu als Frau so denkt finde ich skandalös!!!! Die Richter dürften so irrsinnige Urteile nicht mehr fällen.

von lilly1211 am 30.11.2017, 10:43



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Hmmm... Grundsätzlich bin ich deiner Meinung. Denke aber, es kommt auf die Umstände an. Also was das in den Himmel loben betrifft. Habe zwei Bekannte, bei einem starb die Frau und er stand plötzlich mit 3 Kindern, Haushalt und Job alleine da. Seine Frau starb unerwartet und Anfangs kam er gar nicht zurecht. Er hat sich eingearbeitet, Vollzeitjob, Haushalt, Elternabende und sich um seine Kinder gekümmert, welche alle drei psychologische Betreuung brauchten. Er hat es als selbstverständlich angesehen, sagte immer, seine Frau hätte es andersherum auch gehabt. Sie hätte sich in einen Vollzeitjob einarbeiten müssen. Jedes Lob wehrte er mit dem Satz ab. Er starb selber vor ein paar Jahren, die Kinder sind aber mittlerweile erwachsen. Der andere ist quasi Alleinerziehend, seine Frau hatte während einer OP vor 8 Jahren mehrere Schlaganfälle, lag monatelang im Wachkoma und musste, nachdem sie wieder wach wurde, alles neu lernen. Er stand auch von heute auf morgen mit drei Kindern, Job, Haushalt und schwer kranker Frau alleine da(wusste niemand, ob die je wieder kommt). Den Job gab er auf, er pflegt seine Frau(welche Fortschritte macht, doch die linke Körperhälfte bleibt eingeschränkt), organisiert ihre Termine, fährt sie zu den verschiedenen Therapien, kümmert sich um die Termine der Kinder, Haushalt, kämpft mit der Krankenkasse um jedes Teil, was seiner Frau das Leben erleichtert, ärgert sich mit dem Jugendamt rum, weil er andauernd da angezeigt wird, er würde die Kinder vernachlässigen. Er hat meinen Respekt, jeder andere Kerl den ich kenne, wäre längst weg. Zärtlichkeit oder Sex gibt es seit Jahren nicht mehr, sie kann es körperlich nicht. Es fehlt ihm zwar, Fremdgehen kommt für ihn nicht infrage. Ich denke, man sollte nicht alle über einen Kamm scheren ;) Die andere Art AE Männer, von der ihr sprecht, kenne ich auch, nur finde ich die wirklich nicht erwähnenswert.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 10:52



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es geht um das ansehen der herren in der Gesellschaft. ich meine, eine frau wird auch nicht gefragt ob sie ae sein will und das ist dann alles ganz normal. der lg meiner Freundin hat sich aufgehängt, zb, da hieß es dann nur, schaffst scho. oder finfant, deren mann plötzlich tot umgefallen ist---schaffst scho! ein witwer aus dem Örtchen wurde angebaggert ohne ende...der ärmste mußte sich um 2 kinder kümmern. lt aussagen im pf will eine ae kein mann mehr.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 11:03



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Ja stimmt. Die anderen AE Männer sind so. Keiner bleibt lange alleine, manche wechseln die Partnerinnen schneller wie die Unterwäsche. Wird sich ja um Haushalt samt Kinder gekümmert... Die beiden von oben nicht. Beide wollten/wollen keine andere Frau und wehrten/wehren jeden Versuch ab. Auch wollten/wollen sie keine Lobeshymne hören, für die beiden war/ist klar, ihre Frauen hätten genauso gehandelt wie sie. Schade eigentlich, dass es solche Männer kaum gibt. Und ebenfalls Schade, dass unsere Gesellschaft denkt, die Männer so krass hervorzuheben zu müssen. Doch zum Glück gibt es überall Ausnahmen!

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 11:19



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das schlimme ist, dass sich das bis zu entscheidenden stellen durchzusetzen scheint und DAS kreide ich an. ich habe zwei jammerfreunde, die sich aufgrund ihrer Vaterschaft und manchmal unpässlichen müttern verstärkt um ihren nachwuchs kümmern MÜSSEN. da wird dann gejault, weil sie einfach nicht mehr so flexibel sind (und samstag nachmittag halt nicht buli schauen können!) das kommentiere ich schon gar nicht mehr, sondern lach sie aus! aber: wenn es dann ans eingemachte geht und Gutachter/richter/Jugendämter irgendwas zu sagen haben und alles glorifizieren, was ein stehpinkler macht, dann speib ich. so wie o.g. verfahrensbeiständin (und meine sb beim ja!)

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 11:30



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Bei der hab ich auch den Kopf geschüttelt. Unglaublich, was da anhand 1(!) Gespräches bzw. Treffens analysiert wurde. Und traurig noch dazu. Da würde ich aber auch fix Widerspruch einlegen bzw. das Urteil anfechten. Ein erfahrener Beistand hätte das nicht so abgekanzelt. Was ich noch viel schlimmer finde, erst sagen, die Kinder seien beim Vater besser aufgehoben, hätten zu ihm den besseren Draht und das Ganze dann versuchen abzuschwächen mit den Worten:"Aber Sie sind mit jeder Faser Ihres Körpers eine gute Mutter." Wenn das mal nicht an der Sehbehinderung liegt, dass Katha die Mutterqualitäten quasi abgesprochen wurden. DAS wäre nicht das erste Mal, dass ich sowas erlebe!

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 11:59



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Bin auch über die Entscheidung entsetzt. Bin nicht in Deutschland, aber ich finde es bei uns (anderes EU-Land) noch schlimmer. Die Mamas arbeiten meist gleich viel, aber wenn ein Mann mal gleichviel macht oder irgendwas mit den Kindern macht wird in den Himmel gehalten. Ich hatte am WE richtig schlechte Laune. Bin nicht getrennt, aber manchmal stinkig. Mein Mann bekam einen imaginären Orden von anderen Mamas, weil er sein Kind EINMAL die Woche in den Sport weiterweg fährt. Weil er es so will, weil er den Verein lieber mag. Und einen Orden, weil er manchmal kocht. Wir arbeiten ungefähr gleich viel, aber er geht 4 Mal die Woche zum Sport und zwischendrin ab und zu mal aus. Und hier ist das Wechselmodell sehr verbreitet. Habe es nie weiter beleuchtet, aber meist sind dann die Gross-Eltern involviert. Verstehe es auch nicht.

von Nadinnsche am 30.11.2017, 12:02



Antwort auf diesen Beitrag

Bin auch über die Entscheidung entsetzt. Bin nicht in Deutschland, aber ich finde es bei uns (anderes EU-Land) noch schlimmer. Die Mamas arbeiten meist gleich viel, aber wenn ein Mann mal gleichviel macht oder irgendwas mit den Kindern macht wird in den Himmel gehalten. Ich hatte am WE richtig schlechte Laune. Bin nicht getrennt, aber manchmal stinkig. Mein Mann bekam einen imaginären Orden von anderen Mamas, weil er sein Kind EINMAL die Woche in den Sport weiterweg fährt. Weil er es so will, weil er den Verein lieber mag. Und einen Orden, weil er manchmal kocht. Wir arbeiten ungefähr gleich viel, aber er geht 4 Mal die Woche zum Sport und zwischendrin ab und zu mal aus. Und hier ist das Wechselmodell sehr verbreitet. Habe es nie weiter beleuchtet, aber meist sind dann die Gross-Eltern involviert. Verstehe es auch nicht.

von Nadinnsche am 30.11.2017, 12:03



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Ich begreife es einfach nicht, wie kann man entscheiden, dass ein einjähriges Kind von seiner mama getrennt wird. Ich fang echt gleich an zu heulen....unfassbar

von Abc123 am 30.11.2017, 12:43



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Hallo, ich sehe das Ganze etwas anders: Die Kinder sind jetzt schon beim Vater in dem Haus, in dem bisher die ganze Familie gewohnt hat. Der Vater kümmert sich bis auf die Wochenenden um die Kinder. Jetzt erhält Katha ein weitergehendes Umgangsrecht, muss den Großen jedoch in den Kindergarten bringen, in dem er schon ist. Das ist doch ganz normal. Die Kinder sollen nicht aus der gewohnten Umgebung rausgerissen werden. Katha ist ausgezogen und hat bisher nicht einmal eine eigene Wohnung. Bei einer Trennung hat jeder Elternteil das gleiche Recht auf die Kinder. Nur weil Katha in der Nähe keine Wohnung findet, kann man dem Vater doch nicht einfach die Kinder wegnehmen. Ich kann die Entscheidung des Gerichtes unter diesen Umständen schon nachvollziehen. Soll jetzt der Mann, oder sollen die Kinder, dafür bestraft werden, weil Katha nicht mobil ist? Das ist zugegebenermaßen sehr schlimm für Katha, aber man kann dem Mann doch nicht einfach die Kinder wegnehmen, weil Katha so schlimm sehbehindert ist. Viele Grüße Mehtab

von Mehtab am 30.11.2017, 13:21



Antwort auf Beitrag von Mehtab

*Nur weil Katha in der Nähe keine Wohnung findet, kann man dem Vater doch nicht einfach die Kinder wegnehmen* 5km weiter hätte sie eine Wohnung und es viel leichter mit dem kindergarten, aber geht ja nicht. dem vater sollen die kinder ja auch nicht weggenommen werden. es könnte lediglich weiter so gehandhabt werden, wie bisher mutter=hauptbezugsperson. *Soll jetzt der Mann, oder sollen die Kinder, dafür bestraft werden, weil Katha nicht mobil ist?* katha wird dafür bestraft, dass sie sich getrennt hat.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 13:39



Antwort auf diesen Beitrag

Das ist die scheisse mit dem schwiegerhaus. Einmal dort eingezogen kann man nicht mehr unbeschadet legal ausziehen.

von lilly1211 am 30.11.2017, 13:44



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Es geht nicht darum, die Kinder dem Vater vorzuenthalten, sondern dass eine Mutter in Elternzeit weniger wichtig ist als das "Umfeld". Ich weiss von meinem 4-Jaehrigen, dass für ihn die Welt in Ordnung und egal ist, solange Mama da ist. Und ich verstehe den Sinn nicht, dass da eine Mutter ist, die gerne weiter betreuen würde (wie eigentlich abgemacht), aber die Oma gerne gesehen ist, die wegen des Alters eher als Bezugsperson wegfallen könnte....

von Nadinnsche am 30.11.2017, 15:14



Antwort auf diesen Beitrag

Sie ist mit den Kindern aus einem liebevollen Mehrgenerationenhaus knapp 25-30 Km weit weg gezogen. Es war nicht geplant, dass der Große in „seinen“ Kindergarten bleibt. Es gab weder eine neue Wohnung mit Kinderzimmern, noch gab es einen alternativen Kitaplatz. Sorry, kann man drehen und wenden wie man will, das war mega dämlich von Katha. Ich hättemir gar keine andere Entscheidung vorstellen können und bin sogar froh, dass wenigstens das Wechselmodell bei rum kam. Macht Katha so unüberlegt weiter, bringt auch ein Einspruch nix. Und von mir auch noch ein Tipp an Katha: lösch deinen Nick (überall!). Was ICH rausfinde, findet auch dein Ex raus! Das kann wirklich böse enden!

von Mutti69 am 30.11.2017, 15:39



Antwort auf Beitrag von Mutti69

*aus einem liebevollen Mehrgenerationenhaus *..... du beliebst zu scherzen. der liebevolle großvater würde ihr gleich eine mitgeben, schrieb sie weiter unten und der liebevolle Ehemann ist so empört, dass er ihr die kinder wegnimmt, aber ihr liebevoll umgang gewährt, wenn es IHM in den kram passt. *Es gab weder eine neue Wohnung mit Kinderzimmern* eine Wohnung ist ausgesucht, sie kann sie aber erst beziehen, wenn sie die kinder ummelden darf. *Macht Katha so unüberlegt weiter, bringt auch ein Einspruch nix.* sie war beim Jugendamt und beim Anwalt. unüberlegt und dämlich war da nichts. ich frage mich, was DIR mal widerfahren ist, dass du das schreibst, was du schreibst? ist per se alles erfunden, was katha schreibt? und sherlock, was kam denn bei deinen Recherchen so schreckliches raus? bist du auch aus dem osten?

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 15:57



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Aus dem Osten? Bist du Ostophob?

von Mutti69 am 30.11.2017, 15:59



Antwort auf Beitrag von Mutti69

ja. und du aephob

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 16:16



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Ich kann die Entscheidung vom Gericht auch verstehen. Es ist nun mal Fakt, dass wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, nicht einfach mit den Kindern ausziehen darf. Sie ja aber die Kinder nicht. Sie kann nichtmal eine Wohnung vorweisen. Warum wird denn jetzt der Ex so angegangen? Weil er SEINE Kinder behalten möchte? Warum sollte eine Mutter mehr Rechte haben als der Vater? Es wird sie ja auch keiner gezwungen haben, in das Haus einzuziehen, was ja scheinbar am Arsch der Welt steht.

von Ani_k am 30.11.2017, 16:18



Antwort auf Beitrag von Ani_k

lies mal alle beiträge von katha MIT VERSTAND durch und dann frag nochmal.

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 16:28



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Hast DU denn mit Verstand gelesen?

von Mutti69 am 30.11.2017, 16:35



Antwort auf Beitrag von Mutti69

hast DU überhaupt was gelesen?

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 16:47



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Ja und ich wundere mich, dass du scheinbar in einem Parallelchat zu lesen scheinst. WAS hast du denn nicht verstanden?

von Mutti69 am 30.11.2017, 16:52



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Das habe ich. Hat ein Vater denn kein Recht auf seine Kinder?

von Ani_k am 30.11.2017, 17:02



Antwort auf Beitrag von Ani_k

stand das zur debatte?

Mitglied inaktiv - 30.11.2017, 21:13



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

die den Vater so handeln lassen... Die Angst, die lieben Enkelchen zu verlieren, weil die Schwiegertochter die Kinder nicht loslässt.... Trotzdem finde ich es verrückt, wenn ich mir vorstelle, meine Kinder hätten in irgendeinem Alter zwischen sozialem Umfeld und mir wählen müssen - sie hätten sich uneingeschränkt bis heute (sie sind 17 und 14) für mich und gegen die Freunde entschieden.... Ich halte das Urteil für falsch und würde Berufung / Revision einlegen...

von KKM am 30.11.2017, 19:46



Antwort auf Beitrag von KKM

Hallo, bitte streitet euch doch jetzt nicht wegen mir. Ich muss im Moment mit der Entscheidung leben und bin auf Wohnungssuche. Meine kinder gebe ich nicht auf. Es ist nur schlimm, dass er jetzt überall herumerzählt, dass ich es eh nicht auf die Reihe kriege ohne Auto und Arbeit. Er wusste nämlich genau wie schlecht die Busverbindung ist und hofft nun, dass ich aufgebe. Das ich die Kinder nicht hergebe, weiß er, also hofft er, dass ich zurückkomme, und wieder den schönen Haushalt mache. Zurück zu meinem Schwiegervater, der mich hasst?! Und meine Schwiegermutter, die lügen über mich erzählt. Er hat ja die ganze Zeit vor der Verhandlung gehauptet, ich wäre unfähig zu allem und hätte zu nichts Lust gehabt. Naja, der wird sich schon wundern und scheinbar hat er auch vergessen, dass seine Freunde auch meine Freunde sind und von diesen für ihn keine mehr übrig geblieben sind. Ich wrde mein Leben auf die Reihe kriegen , für meine Kinder!! Er wird schon sehen was er davon hat. Der Große wurde sogar gefragt, wo er gerne sein möchte, er sagte bei Mama! :( Interessiert nicht! Und die KLeine kann noch nicht reden. Aber egal, im neuen Ort bin ich jedenfalls ganz nah an meinen Kindern und wenn sich alles gefestigt hat, gehe ich die Sache wieder an. Katha

von Katha0886 am 01.12.2017, 09:54



Antwort auf Beitrag von KKM

Die Eltern haben sich auf das Wechselmodell geeinigt.

von Petra28 am 01.12.2017, 10:07



Antwort auf Beitrag von Petra28

*Geschrieben von kravallie am 29.11.2017, 9:42 Uhr* meine worte (u.a.)

Mitglied inaktiv - 01.12.2017, 10:16



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

1. Derzeit betreuen die Eltern die Kinder etwa im Wechsel, das Kind geht in der Nähe des vormals ehelichen Wohnhauses in den Kindergarten. 2. Vor Gericht maßgeblich ist das Kindeswohl unter der Annahme, dass es für Kinder am besten ist, möglichst viel Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. 3. Wenn also einmal das Wechselmodell praktiziert wird, kann ein Richter nur dann einen geringeren Umfang an Umgang anordnen, wenn dies das Kindeswohl erfordert. Im Zweifel bleibt es so, wie bislang praktiziert. 4. Katha schrieb nichts davon, warum es für die Kinder besser wäre, 25 km entfernt zu wohnen und den Vater weniger häufig zu sehen. Sie konnte es vermutlich auch nicht dem Gericht begründen. 5. Beide Parteien haben sich in der Verhandlung auf das Wechselmodell geeignet, der Richter ist somit fein raus, er musste gar kein Urteil fällen. 6. Das ist aktuelles Recht, “ein Kind gehört zu Mutter“ gibt es schon lang nicht mehr.

von Petra28 am 01.12.2017, 10:05



Antwort auf Beitrag von Petra28

Du hast drei nicht ganz unwesentliche Punkte vergessen: 1. Das jüngere Kind wurde bisher gar nicht fremdbetreut und muß jetzt extra für das Wechselmodell frühzeitig in den Kindergarten. 2. Für das ältere Kind muß die Betreuungszeit frühzeitig erweitert werden, bisher ging es nur vormittags in den Kindergarten. 3. Der KV hat extra für das Wechselmodell seine Arbeitszeit vorübergehend (!) reduziert bzw. sich zu Beginn sogar krank gemeldet. ICH sehe eine einseitige Bevorzugung des älteren Kindes: Damit das große Kind nicht die Einrichtung wechseln muß, muß das kleine Kind auf die gewohnte Hauptbezugsperson verzichten und früher als geplant in die Betreuung. Wobei ja auch die Frage ist, ob für das größere Kind (das ja so alt auch noch nicht ist) eine Ausweitung der Betreuung wirklich den vermeintlichen Vorteil der vertrauten Umgebung aufwiegt. Bei einer Trennung geht es für die Kinder IMMER um das kleinere Übel. Bei zwei Kindern wird das dann kompliziert, und oft leidet eines mehr als das andere. Wie wiegt man das gegeneinander auf? Ich finde hier den Fokus zu stark auf dem größeren Kind und wage die Prognose, daß das Ganze komplett anders ausgegangen wäre, wenn es nur um das kleinere Kind gegangen wäre - kein Betreuungswechsel, kein Problem. @ Katha: Es tut mir wirklich, wirklich leid, wie das gelaufen ist. Aber Du klingst kämpferisch, das finde ich gut. Kopf hoch und nicht aufgeben!

von Strudelteigteilchen am 01.12.2017, 10:36



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Nein, du lässt außer Acht, dass die Kinder beim Vater in einem Mehrgenerationenhaus leben. Katha hat das aber tatsächlich HIER nicht so geschrieben...wie Vieles andere auch nicht. Muss sie auch nicht, man darf selektierte Informationen preisgeben aber es verfälscht halt auch die Ausgangslage und prägt Meinungen. Der Vater ist nicht auf die Krankschreibung angewiesen gewesen. er hat sie aber geschickt genutzt, sich als liebevoller Vater zu prägen und zu beweisen. Ob das jüngere Kind in die frühe Betreuung geht, ist ja auch noch nicht klar, Oma/Opa, Ur-Oma, ur-Opa, ich weiß nicht wie viele da noch aktiv sind, werden sicher auch eine Betreuung gewährleisten können und auch wollen. Es war alleine Kathas VERMUTUNG, dass die Kita-Zeiten ausgeweitet werden. Da lebt ein Kind in einer Gemeinschaft aus Verwandten und die Mutter nimmt es aus ALLEM raus....aus Familie und Freundeskreis und kann nichts Adäquates anbieten. Du musst so fair sein und auch den Kontext sehen. Ich leide mit Katha, wie es alle Vollblutmütter hier tun werden. Aber man muss auch realistisch bleiben und fair.

von Mutti69 am 01.12.2017, 10:55



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Alle Infos haben wir nicht, das stimmt. Generell aber denke ich auch, dass der Fokus zu sehr auf dem grossen Kind ist. Meiner ist aber auch 4 und bei ihm ist Mama wichtiger als der Kindergarten. Jedenfalls wúrde mich interessieren, wie der Vater erklárt hat, wie er das klärt mit den Kindergartenzeiten, das muss doch angesprochen worden sein. Dass Gross-Eltern vor Mutter geht finde ich eher ungewöhnlich, Gross-Eltern fallen gesundheitlich viel eher aus. Katha wollte doch ursprúnglich in die Nähe ihrer Eltern ziehen, diese werden auch nicht total fremd sein. Also dass sie den Kindern nichts bieten kann, weil sie 25 km wegziehen wollte, ist doch bei so kleinen Kindern Quatsch. Das kleine Kind war 24 Stunden bei der Mutter, ich finde mit knapp 2 Jahren Wechselmodell auch ungewöhnlich, allerdings hätte ich es schon in der Trennphase nicht eine Woche dagelassen. Katha, wurde es nicht angesprochen, dass der Vater beruflich eigentlich viel weg ist ?

von Nadinnsche am 01.12.2017, 11:24



Antwort auf Beitrag von Petra28

Und ich finde es immer wieder interessant, wenn es heisst, warum sollte der Vater die Kinder weniger sehen, die Zeiten, in denen die Kinder zur Mutter gehört sind vorbei....aber warum spielt das erst bei der Trennung eine Rolle? De facto war das kleine Kind 24 Stunden bei der Mutter, das Grosse halbtags im Kindergarten und der Vater ganztags arbeiten. Aber wenn es um Trennung geht muss plötzlich 50/50 sein? Ihr wisst aber schon, dass der Vater sich so jede Menge Unterhalt spart? Ein Schelm, der Böses dabei denkt... Wenn es von Anfang an 50% gewesen wäre, der Vater sich viel eingebracht hätte, dann wäre das doch alles kein Thema, oder? Oder zumindest peu a peu erhöhen, aber nicht plötlich mit nicht mal 2 Jahre ändern. Dass bei der Trennung gleichteils war, hat ja der Kindsvater schon das "Wechselmodell" erzwungen, wohlwissend, dass ihn das sonst was kosten würde. Also ich finde sooo viel muss da vor Gericht nicht beweisen.

von Nadinnsche am 01.12.2017, 11:35



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Dieses "Ich weiß was, ich weiß was!" finde ich nervig.

von Strudelteigteilchen am 01.12.2017, 11:35



Antwort auf Beitrag von Nadinnsche

*Aber wenn es um Trennung geht muss plötzlich 50/50 sein? Ihr wisst aber schon, dass der Vater sich so jede Menge Unterhalt spart? Ein Schelm, der Böses dabei denkt...* betreuungsunterhalt fällt dann wahrscheinlich auch weg, obwohl man sich ja auf die klassische Rollenverteilung mal geeinigt hatte und katha aktuell nicht mal einen Job hat. der vater darf sogar seinen Job gefährden, alles jacke! zählt alles nicht, der vater ist einfach der tollste.

Mitglied inaktiv - 01.12.2017, 11:47



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Schade, dir geht es nur ums Recht haben...

von Mutti69 am 01.12.2017, 12:05



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Nein, mir geht es um das, was ICH lese. Und ums menschliche.

von Strudelteigteilchen am 01.12.2017, 12:42



Antwort auf diesen Beitrag

Moment... also bei meiner Schwester fiel auch bei 50/50 der Unterhalt NICHT weg. Weil ihr noch Mann zu der Zeit mehr verdiente(der Idiot hat sich dann kündigen lassen, er wollte ihr nicht mehr Geld in den Rächen stopfen so denken viele Väter und vergessen, was deren Ex Partnerin alles zahlen muss), müsste er dennoch teilweise Unterhalt zahlen. Das Kindergeld wurde aufgerechnet und somit viel weniger Unterhalt an.

Mitglied inaktiv - 01.12.2017, 14:07



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Die Verfahrenspflegerin hat nichts festgestellt, was gegen solch einen umfangreichen Umgang des Vaters spräche. Das jüngere Kind hätte ab Januar sowieso in die Kita gehen sollen. Der Vater wird versichert haben, auch zukünftig genügend Zeit für seine Kinder zu haben. Es gab kein Urteil, aber der Richter hätte auch nicht viel in der Hand gehabt, um den bisher praktizierten Umgang einzuschränken.

von Petra28 am 01.12.2017, 14:46



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Am Besten ginge es mit einer Einigung der Eltern, aber die ist bei Katha und ihrem Mann meiner Meinung nach überhaupt nicht in Sicht. Bei zusammen lebenden Eltern kann der Vater die Kinder immer dann sehen, wenn er zu Hause ist. Nach der Trennung müssen die Kinder (wie furchtbar!) geteilt werden, damit jeder Elternteil sie nun alleine haben kann. Wenn man dann zwei Wohnungen, zwei Autos ... braucht, können die meisten das nicht mehr mit nur einem Einkommen bezahlen, also muss auch die Frau, die bisher Hausfrau war, arbeiten und einen Teil des "Gesamteinkommens" erwirtschaften. Die bisherige Aufteilung ging von einer anderen Grundlage aus, die nach einer Trennung nicht mehr haltbar ist. Wenn der Vater auch zwei Kinderzimmer ... stellt und die Kinder ungefähr genau so lange betreut wie die Mutter, dann muss er natürlich keinen Unterhalt mehr an die Mutter bezahlen. Er leistet dann ja gleichwertige Erziehungsarbeit ... Die Unterhalt zahlenden Väter werden wahrscheinlich bald der Vergangenheit angehören, zumindest in den meisten Fällen.

von Mehtab am 01.12.2017, 12:29



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Es wird nur "genehmigt". Stand heute zählt die Hälfte der unterhaltspflichtigen Väter gar nichts und ein weiteres Viertel weniger, als sie sollten.

von Strudelteigteilchen am 01.12.2017, 12:41



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Da wird sich schon was ändern, denn wenn die Väter nicht mehr zahlen müssen, dann gehe ich davon aus, dass der Staat dann auch nicht mehr zahlt. Die Zeiten von einmal "Frau Chefarzt" immer "Frau Chefarzt" sind endgültig vorbei.

von Mehtab am 01.12.2017, 13:16



Antwort auf Beitrag von Mehtab

ich glaube, du verwechselst da was.... den ehegattenunterhalt ist nachehelich schon längst geschichte. oder denkst du, man kann mit 268 nutscherl seinen frauchefarztstandard aufrechterhalten??? bist du betroffen?

Mitglied inaktiv - 01.12.2017, 13:39



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nein, ich war noch nie "Frau Chefarzt"! Verwechselt habe ich auch nichts. Ich kann den Ehegattenunterhalt und den Kindesunterhalt durchaus unterscheiden. Nur: Begonnen hat das Ganze mit der Abschaffung von "Einmal Frau Chefarzt, immer Frau Chefarzt!" Außerdem sind die "268" nutscherl vielleicht der Mindestunterhalt für ein einziges Kind. Da fließen oft schon ganz andere Summen, auch nur für den Kindes- ohne den Ehegattenunterhalt! Du kennst doch die Düsseldorfer Tabelle, da stehen bei einem höheren Einkommen ganz andere Beträge als 268 Euro drinnen.

von Mehtab am 01.12.2017, 13:56



Antwort auf Beitrag von Mehtab

268€ ist der unterhaltsvorschuss 12-17. die düsenhausener Tabelle ist kein gesetz und ich weiß, dass alles frei verhandelbar ist. nur leider rechnen sich gerade gutverdiener gerne arm und/oder überschreiben etcpp. es sind auch nicht alles boris beckers oder angestellte Chefärzte. du spickerst sicher im ae, da müßtest du wissen, daß die wenigsten unterhalt bekommen. neidest du eigentlich den unterhaltsvorschuss? oder unterhalt generell?

Mitglied inaktiv - 01.12.2017, 14:18



Antwort auf Beitrag von Mehtab

50% der Väter - das ist DIE HÄLFTE - zahlt GAR KEINEN Unterhalt. Weitere 25% - das ist EIN VIERTEL - zahlt WENIGER, als sie müßten. Das bedeutet, daß ein popliges Viertel überhaupt den errechneten Betrag zahlt. Und ich vermute, daß das eher die angestellten Mittel- bis Geringverdiener sind, weil man es denen im Zweifel vom Lohn abzieht. In die oberen Bereiche der Düsseldorfer Tabelle kommen also ganz, ganz wenige.

von Strudelteigteilchen am 01.12.2017, 14:52



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Nur, wenn ich meinen Verdienst nehme und müsste Unterhalt bezahlen, da würde ich schön ausschauen. Und, auf mein Kind würde ich niemals verzichten. So eine Wochenendregelung käme für mich gar nicht in Frage. Also wäre die Folge das gemeinsame Sorgerecht und das Wechselmodell. Familienwohnungen sind für mich Drei- bis Vierzimmerwohnungen. Da liegst du in München locker bei 1.200 bis 1.500 Euro. So eine Wohnung kann ich schon einmal finanzieren, aber keine zwei Mal und auch keine Familienwohnung, Auto und Unterhalt. Ich denke, es gibt auch Väter, die nicht mehr verdienen als ich. Früher waren die Männer finanziell geliefert, wenn die Ehe geschieden wurde. Ich wusste schon in der Schule nicht, was ich besser finden sollte, als uns der Lehrer das neue Scheidungsrecht erklärte: "Bisher war immer die Frau Sozialhilfeempfängerin, und nun haben wir halt zwei Sozialhilfeempfänger, weil ein durchschnittliches Einkommen halt einfach nicht ausreicht!" Ich fand es ungerecht, dass die Frau immer die Sozialhilfeempfängerin sein sollte, konnte die Lösung mit zwei Sozialhilfeempfängern, aber auch nicht wirklich besser finden und so ist das heute noch. Als ich als Studentin chronisch unterfinanziert war, freute ich mich auf mein Einkommen nach dem Studium. Als wir Studenten uns dann einmal darüber unterhielten meinte ein Mitstudent, dass ein anderer Mitstudent, der schon geschieden war und bereits drei Kinder hatte, nach dem Studium wohl auch nicht mehr Geld zur Verfügung hätte als wir während des Studiums. Das fand ich auch sehr unerquicklich. Neiden tu ich niemanden etwas. Ich könnte mir sogar so ein Zuna-Leben gut vorstellen, wenn ich einen entsprechend gut verdienenden Ehemann hätte, der mir das finanzieren würde. Dann hätte ich endlich einmal wirklich Zeit und das Rechnungen bezahlen ... würde mir gar nicht abgehen. Ich könnte gut darauf verzichten. Aber natürlich nur, wenn ich für alle Fälle gut abgesichert wäre.

von Mehtab am 01.12.2017, 15:04



Antwort auf Beitrag von Mehtab

ich weiß jetzt nicht wirklich was du mir sagen möchtest.... ein zuna-leben kann ich mir auch vorstellen, nur ohne kinder leider hatte ich oft das Pech mit kaumverdienern....

Mitglied inaktiv - 01.12.2017, 16:23



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Ich wollte dir sagen, dass ich niemandem etwas neide. Wenn es Frauen gibt, die gutverdienende Männer haben, dann gönne ich ihnen auch gerne ihr Hausfrauendasein, wenn sie damit glücklich sind. Mit "Kaumverdienern" ist das Ganze dann wahrscheinlich nicht so lustig.

von Mehtab am 01.12.2017, 17:24



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Hallo, ich melde mich mal wieder zurück. Zu den Kitazeiten. Die Kleine wird ab Januar voll gehen müssen, d.h. 9 Stunden. Der Große wird ebenfalls von 5 Stunden auf 9 Stunden hochgesetzt. Dann werden die kinder von Oma betreut, die ebenfalls ihre Arbeitszeiten kürzen musste, weil mein Mann später von der Arbeit kommt, und sie die 10 Stunden nicht ankratzen wollen. soviel zum tollen Hof, davon sehen die Mäuse dann nicht mehr viel. Zum Thema Unterhalt: Lt. Jugendamt und Anwältin muss er dennoch zahlen, Berechnung läuft. Er will aber nicht ... sagt er mir jeden Tag, er wird nichts zahlen. Ich lass ihn einfach reden. Meine tollen Schwiegereltern reden kein Wort mehr mit mir, soviel zum Thema "Unterstützung", wie er es vor der Richterin sagte.

von Katha0886 am 06.12.2017, 10:40



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Das war so absehbar - leider. Aber das entspricht sicher alles dem Kindeswohl

von Strudelteigteilchen am 06.12.2017, 12:10



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Hallo katha, Ernsthaft? Dein einjähriges Kind muss jetzt den ganzen Tag in die Kita anstatt von die betreut zu werden? Ich versteh das nicht. Es kann doch nicht sein, dass die Betreuung durch Großeltern der Betreuung der Eltern vorgezogen wird....?!? Auf was für einen Wechsel habt ihr euch geeinigt? 50/50 also eine Woche bei dir und eine Woche bei Papa? Musste das einjährige Kind in die Kita? Hättest du nicht noch Zuhause bleiben können? Wer hat das ABR? Wie gehts dir jetzt? Kommst du klar? Ich leide mit dir! VG

von Abc123 am 06.12.2017, 19:41