Geschrieben von Paper-Flower am 23.06.2018, 23:35 Uhr |
Renten Versorgungsausgleich
§ 3 Abs. 1 VersAusglG: Die Ehezeit endet am letzten des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Das Ende zur Berechnung des VA richtet sich also nicht nach dem Zeitpunkt der Antragseinreichung. Wenn z.B. am 04.04.2018 der Antrag eingereicht wurde, er aber erst am 08.06.2018 durch das Gericht dem Antragsgegner zugestellt wurde, so wird der VA bis zum 31.05.2018 berechnet
- Renten Versorgungsausgleich - Alexma 19.06.18, 21:42
- Re: Renten Versorgungsausgleich - Wunschkind2008 20.06.18, 12:50
- Re: Renten Versorgungsausgleich - kravallie 21.06.18, 19:29
- Re: Renten Versorgungsausgleich - Alexma 22.06.18, 6:30
- Re: Renten Versorgungsausgleich - romankowitz 22.06.18, 10:02
- Re: Renten Versorgungsausgleich - kravallie 22.06.18, 13:06
- Re: Renten Versorgungsausgleich - romankowitz 22.06.18, 10:02
- Re: Renten Versorgungsausgleich - Alexma 22.06.18, 6:30
- Re: Renten Versorgungsausgleich - Paper-Flower 23.06.18, 23:35
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