Trennung vom Partner

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Renten Versorgungsausgleich

Thema: Renten Versorgungsausgleich

Wir die Rente geteilt ziwschen den Eheleuten bis sie geschieden sind oder bis sie getrennt sind?

von Alexma am 19.06.2018, 21:42



Antwort auf Beitrag von Alexma

Ich glaube bis die Scheidung offiziell eingereicht wurde.

von Wunschkind2008 am 20.06.2018, 12:50



Antwort auf Beitrag von Alexma

leider bis kurz vor der scheidung. ich ärgere mich immer noch und immer wieder.

Mitglied inaktiv - 21.06.2018, 19:29



Antwort auf diesen Beitrag

Bis kur vor der tatsächlichen Scheidung oder bis kurz vor Einreichen der Scheidung? Das ist doch ein Unterschied, oder? Denn der Schwidungsprozess kann sich ja über längere Zeit hinziehen. In dieser Zeit, also nach dem Einreichen der Scheidung, gibt es keine Rentensnaprüche mehr, oder?

von Alexma am 22.06.2018, 06:30



Antwort auf Beitrag von Alexma

bis zu dem Tag, wo der Scheidungsantrag bei Gericht eingeht, wenn man diesem dann auch zustimmt

von romankowitz am 22.06.2018, 10:02



Antwort auf Beitrag von romankowitz

ich habe im februar eingereicht und der versorgungsausgleich zählte noch bis 31.5. hab extra nachgeschaut.

Mitglied inaktiv - 22.06.2018, 13:06



Antwort auf Beitrag von Alexma

§ 3 Abs. 1 VersAusglG: Die Ehezeit endet am letzten des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Das Ende zur Berechnung des VA richtet sich also nicht nach dem Zeitpunkt der Antragseinreichung. Wenn z.B. am 04.04.2018 der Antrag eingereicht wurde, er aber erst am 08.06.2018 durch das Gericht dem Antragsgegner zugestellt wurde, so wird der VA bis zum 31.05.2018 berechnet

von Paper-Flower am 23.06.2018, 23:35