Trennung vom Partner

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Umzug

Thema: Umzug

Hallo, vielleicht kennt mich noch der ein oder andere: ;) Folgende Frage! Ich lebe getrennt (bald in Scheidung) von meinem Mann. Wir betreuen unsere zwei Kinder im Wechselmodell. Aufgrund von fehlendem Führerschein und schlechter Busverbindung sehe ich in diesem Ort keine Zukunft. Mein neuer Partner würde seine "Zelte" abbrechen und in meine Nähe ziehen! Wenn ich also umziehen möchte und die Kinder können weiterhin ihre Schule / Kindergarten besuschen und auch das Wechselmodell bleibt bestehen, könnte mein Exmann gegen den Umzug meinerseits vorgehen? Danke Katharina

von Katha0886 am 06.02.2019, 14:07



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Wenn du dem Vater den Umgang damit nicht erschwerst, nicht. Kann er die Kinder genau so oft sehen wie vorher? Kann er die Kinder ohne größeren Aufwand (Strecke, Kosten etc) als zuvor abholen/sehen? Ein Problem wird es immer nur, wenn du zB vorhast, 30 km (oder mehr) weit weg zu ziehen und der Vater muss nun zusehen, wie er diese Strecke bewältigen kann. Oder die Kinder zusätzlich noch KiGa/Schule etc wechseln müssten. Ziehst nur 10 km weiter, kann er dir das eher nicht verbieten. Außer, er hat Argumente wie "Kind x kann dann nicht mehr zu der dringend benötigten Therapie vor Ort" oder solche Sachen.

von cube am 07.02.2019, 11:18



Antwort auf Beitrag von cube

Grundsätzlich gilt halt: du darfst hinziehen wohin du willst - die Kinder nicht. Es sei denn, der Vater stimmt zu. Ich würde mir also vorher das Einverständnis des Vaters holen. Stellt er sich quer, obwohl für ihn alles beim Alten bleibt, kannst du dir die Erlaubnis vom Familiengericht holen. Oder einfach umziehen. Wehrt er sich dagegen/klagt, wird dir das aber eher zum Nachteil ausgelegt werden.

von cube am 07.02.2019, 11:20



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Nein, er kann da nichts machen. Denn er darf zwar sein Veto einlegen, wenn es um die Nähe zu den Kindern geht. Aber natürlich nicht, was Dein Privatleben angeht. Einmischung ist also nur dort möglich, wo sich an der Situation der Kinder etwas ändert. Aber nicht, wenn sich an Deiner Situation (Wohnung) etwas ändert. LG

von Bela66 am 08.02.2019, 08:48



Antwort auf Beitrag von Bela66

Mh, das widerspricht sich jetzt aber: einerseits darf er ein nur ein Veto einlegen, wenn es die Kinder betrifft - andererseits darf sie umziehen, wohin sie will? Dann betrifft es ja die Kinder, sie zieht ja mit den Kindern um. Sie darf hinziehen, wohin sie will - die Kinder aber eben nicht. Zieht sie so um, dass der Vater dieKinder nun eben deutlich schwerer abholen kann (wegen Entfernung zB) oder andere Dinge bzgl. nicht mehr so funktionieren wie vorher, darf sie gerne umziehen, die Kinder aber nicht.

von cube am 08.02.2019, 11:24



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Ich erinnere mich gut an Deine Geschichte. An Deiner Stelle wäre ich sehr vorsichtig mit einem neuerlichen Umzug. In Deinem Fall würde ich das auf jeden Fall nur mit Genehmigung des Vaters oder des Gerichtes umstzen. Der letzte Umzug ist noch nicht solange her. Der Vater will die Kinder und hat das Wechselmodell durchgesetzt. Er kann den Kindern ein konstantes Umfeld bieten. Da könnten häufige Umzüge durchaus negativ ausgelegt werden, dass Du den Kindern kein stabiles Umfeld bieten kannst.

von kevome* am 08.02.2019, 10:32



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Du hattest doch im November gefragt bzgl. des Auszugs bzw. Umzugs zu deinen Eltern, wodurch sich die Entfernung zum alten Wohnort und dem Vater um 30 km erhöht hat. Das Familiengericht hat dann auf das vom Vater gewünschte Wechselmodell entschieden. Nun möchtest du wieder umziehen. Wie weit weg? Wird die Entfernung noch größer? Oder bist du letztes Jahr dann von deinen Eltern aus wieder in den ursprünglichen Wohnort zurückgezogen - womit die die 30 km wieder rückgängig gemacht hättest und jetzt mit einem neuerlichen Umzug wieder auf wieviel ausdehnen würdest? Das sieht dann nämlich schon ganz anders aus als "ich habe nich getrennt und möchte nun umziehen". Da kann ich nur zustimmen: hol dir VOR deinem Umzug vom Vater oder Familiengericht die Zustimmung. Ansonsten seh ich auch eher den Vater im Vorteil, wenn er dann die Kinder ganz haben will mit der Begründung, dass du ihnen kein stabiles Umfeld bietest (mehrere Umzüge in 3 Monaten) und das Wechselmodell - welches bereits gerichtlich gegen deinen Wunsch festgelegt wurde - damit erschwerst. Da wird es ganz schnell egal sein, ob du 200 km weit weg ziehst oder doch nur 20.

von cube am 08.02.2019, 11:42



Antwort auf Beitrag von cube

Nov. 2017 - Sorry - dann sind es natürlich keine Umzüge innerhalb von 3 Monaten. Entschuldige.

von cube am 08.02.2019, 14:35



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Du hast keinen Führerschein und es gibt nur eine schlechte Busverbindung zum aktuellen Wohnort. Wie willst du denn die Kinder dann regelmäßig zum Vater und in Schule/Kindergarten bringen, wenn Du umziehst? Welcher praktische Nutzen (außer den Zusammenzug mit dem Partner) gibt es? Du wirst Argumente brauchen (z.B: neue Wohnung in Laufentfernung zur Schule und Kindergarten/ Arbeitsstelle so besser erreichbar, mehr Stunden möglich, kein Trennungsunterhalt mehr notwendig, etc.), denn ohne die Einverständnis des Kindsvaters wirst Du mit den Kindern nicht umziehen können.

von shinead am 08.02.2019, 13:18