Trennung vom Partner

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Nicht Erscheinen am Gerichtstag

Thema: Nicht Erscheinen am Gerichtstag

Hallo, Eine sehr gute Bekannte hat irgendwann bald? einen Scheidungstermin vor Gericht. So wie ich das jetzt verstanden habe, haben zwar beide die einvernehmliche Scheidung eingereicht, aber zum Gerichtstermin wird er anscheinend schon im Ausland sein und hat auch nicht vor vor Gericht zu erscheinen. Wir haben uns jetzt online ein wenig schlau gemacht und es gibt sowas wie einen Abwesenheitsanwalt? damit sich das ganze nicht in die Länge zieht? Kennt sich vlt jmd aus und kann weiterhelfen?

von ms.tweety am 06.09.2018, 20:46



Antwort auf Beitrag von ms.tweety

Hallo, bei Scheidungen müssen beide Partner im Termin erscheinen. Andernfalls kann die Scheidung so nicht ausgesprochen werden und es gibt es sehr langes und kompliziertes Verfahren.

Mitglied inaktiv - 07.09.2018, 11:38



Antwort auf Beitrag von ms.tweety

Wenn sein \e Anwalt \ Anwältin vor Ort ist ,reicht das aus

Mitglied inaktiv - 07.09.2018, 22:03



Antwort auf Beitrag von ms.tweety

Ich weiß, dass man bei einer Scheidung nicht unbedingt als Beteiligter persönlich dabei sein muss. Es geht, wenn man z.B. ortsunabkömmlich ist und der Scheidungstermin weiter weg ist (ich sag jetzt mal einer wohnt in München - in Hamburg findet der Termin statt). Dann stellt der Münchner einen Antrag auf seine Anhörung in München und wird dort vor Gericht geladen, setzt sich mit einer Richterin ins kleine Kämmerlein und erklärt, dass die Ehe zerrüttet ist. Beim eigentlichen Termin muss dann nur noch ein Anwalt des Münchners in HH da sein, der diese Erklärung vorlegt und alles geht ohne den Münchner über die Bühne, während der Hamburger vor Ort ist. In diesem speziellen Fragefall ist der "Münchner" aber mehr oder weniger im Ausland verschollen, dann läuft das sicher anders. Wie genau kann Dir vielleicht Frau Bader im Rechtsforum sagen. Ich vermute, dass der erste Termin durch Nichterscheinen des "Ausländers" im Sande verläuft und man beide zu einem erneuten Termin lädt. Wie es dann weitergeht, weiß ich nicht. Ich denke, letztendlich wird auch in Abwesenheit geschieden, aber wie die Wege dazwischen verlaufen, bis es dazu kommt, kann nur ein Anwalt sagen.

Mitglied inaktiv - 07.09.2018, 22:50



Antwort auf Beitrag von ms.tweety

dass ich nicht persönlich erscheinen muss und er mich in diesem Fall vertreten kann. Jedoch muss ein guter Grund für das nicht erscheinen vorliegen UND ich muss es rechtzeitig vor dem Termin am Gericht selbst ankündigen - der Sekretärin/stellvertretenden Richter. Am besten schriftlich - per Einwurf Einschreiben. Wenn sich beide Parteien einig sind und alles andere geklärt ist, sehe ich da keine Probleme, warum der Anwalt nicht stellvertretend für den Exmann vor Gericht erscheint.

von Zero am 08.09.2018, 10:35