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Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Thema: Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Ich habe mit meinem Expartner das gemeinsame Sorgerecht für unsere Kinder und das andere Elternteil hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder leben in einem anderem Bundesland und es findet regemäßig Umgang stand. Meine Mutter wollte mit 2 Kindern in den Urlaub fahren und ich habe ihr mehrfach gesagt habe das ich es nicht möchte. Sie will sich über meinen Kopf hinwegsetzen und hat den Urlaub gebucht hier in Deutschland. Mein Partner hat nichts dagegen und meint er kann bestimmen das sie mit Oma in den Urlaub fahren dürfen da er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ich habe gesagt das ich sorgenberechtigt und umgangsberechtigt bin und ich das entscheiden kann da es meine Umgangszeit ist. meine Bekannte meinte das ich im Recht bin da ich sorgeberechtigt bin und auch das Umgangsrecht habe. Eine Einigung ist nicht möglich da das Verhältnis zwischen meiner Mutter und mir sehr angespannt ist, mit meinem Expartner kann ich auch nicht sprechen und er ist für den Urlaub. Kann ich meiner Mutter den Urlaub mit den Enkelkindern verbieten bzw. wie kann ich dagegen vorgehen. Vielen Dank. Lg

von kids2017 am 18.05.2018, 08:11



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ich würde gern den grund wissen ,warum du es nicht möchtest. denn dann ist die grundlage vielleicht diskussionswürdig

Mitglied inaktiv - 18.05.2018, 08:38



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Es gibt verschiedene Gründe: Einmal handelt es sich um meine Umgangszeit und nicht um ihre. Dann setzt sie sich einfach über meinen Willen hinweg und denkt sie kann alles bestimmen. Dadurch verschlechtert sie auch wissentlich das Verhältnis zwischen mir und meinem Expartner. Das Verhältnis ist zwischen mir und ihm schon angespannt und sie sorgt dann zusätzlich noch für Unruhe. Es gibt zwischen ihr und mir Streitigkeiten unter anderem wegen Erziehung. Dann gibt es noch andere Angelegenheiten/ Streitigkeiten die zwischen uns stehen.

von kids2017 am 18.05.2018, 08:58



Antwort auf Beitrag von kids2017

aber es geht ja dann nur um dich und sie....nicht wirklich um die kinder!?!?

Mitglied inaktiv - 18.05.2018, 09:28



Antwort auf Beitrag von kids2017

Doch es geht auch um die Kinder und leider ist es sehr kompliziert: Es ist leider auch nicht möglich eine Lösung mit meiner Mutter und meinem Expartner zu sprechen. Ich habe in den Ferien das Umgangsrecht und das wird beschnitten. Es spielen auch andere Faktoren eine Rolle.

von kids2017 am 18.05.2018, 09:37



Antwort auf Beitrag von kids2017

wie alt sind denn die kinder. ich tu mich immer schwer ,wenn eltern sagen " meine zeit und mein umgangsrecht mit den kids.." nein andersrum , es ist die zeit der kinder mit dir.. und wenn die kinder gern mit oma fahren , dann könnte ich da über meinen schatten springen. sonst ist das ein kampf zwischen erwachsenen ,den die kinder austragen

Mitglied inaktiv - 18.05.2018, 09:41



Antwort auf Beitrag von kids2017

sie es bitte nicht als kritik, ich sehe das eher von neutralem boden aus. steckt man drin ,ist das natürlich wieder anders

Mitglied inaktiv - 18.05.2018, 09:47



Antwort auf Beitrag von kids2017

Hallo, das ist verwirrend geschrieben. Dein Ex und du habt das gemeinsame Sorgerecht, er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Leben die Kinder bei dir oder beim Ex? Hat die Oma regelmäßig Umgang mit den Kindern? Wohnt sie im gleichen Bundesland wie die Kinder? Wie alt sind die Kinder? Können sie schon alleine entscheiden, ob sie mit Oma in den Urlaub fahren möchten? Wenn man in den Urlaub fährt, spricht man das doch vorher ab, wer wann die Kinder nimmt, du kannst doch aber die Umgangszeit auch tauschen? Wenn ihr feste Umgangszeiten habt und der Urlaub in deine Zeit fällt, dann kannst du natürlich auf die EInhaltung der Zeit pochen, ob das im Sinne der Kinder ist, ist eine andere Frage. Möchtest du grundsätzlich nicht, dass die Oma Kontakt zu den Kindern hat oder geht es dir nur darum, dass es "deine" Zeit ist, in der der Urlaub liegt? Ich denke, du kommst um ein Gespräch nicht herum, alles andere führt ja zu nichts. Es muss ja zum Wohle der Kinder ein Kompromiss gefunden werden, nicht nur für diese Situation, sondern auch für die Zukunft, denn solche Situationen kommen ja immer wieder. Wenn du das Gefühl hast, weder mit deiner Mutter noch mit dem Ex sprechen zu können, kannst du auch beim Jugendamt nachfragen, wie du dich verhalten kannst und wie die Situation gelöst werden könnte, vielleicht können die auch vermitteln. LG Anja

von AKAM am 18.05.2018, 10:00



Antwort auf Beitrag von kids2017

Generell können Großeltern auch ihr Umgangsrecht einklagen! Solange sie das Wohl des Kindes nicht missachten oder diesem Schaden zufügen. Dein Ex hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und könnte, soweit ich firm bin, die Kinder tatsächlich der Oma mitgeben. Sorgerecht hin oder her, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei dem, bei dem die Kinder hauptsächlich leben und derjenige kann darüber verfügen.

von Späti79 am 19.05.2018, 23:43



Antwort auf Beitrag von kids2017

Es ist sehr komplex und es geht nicht nur um den Konflikt zwischen mir und ihr, sondern hauptsächlich um das Kindeswohl. Meine Mutter wohnt bei mit in der Nähe und mein Expartner mit den Kindern in einem anderen Bundesland. Der Urlaub würde in meine Umgangszeit fallen. Die Kinder sind 12 und 15 Jahre alt und sind gern bei der Oma. Aber meine Mutter sorgt wissentlich dafür dass sich der Umgang mit den Kindern verschlechtert und hetzt sie gegen mich auf. Unter anderem erzählt sie Lügen über mich und mischt sich unangemessen in die Erziehung ein. Ich habe ihr so oft gesagt dass wir das nicht vor den Kindern klären sollen sondern unter vier Augen. Sie zettelt aber den Streit vor den Kindern an und es ist ihr total egal ob die alles mitbekommen. Sie stiftet auch viel Unruhe zwischen mir und meinem Expartner. Ihr liegt das Wohl der Kinder überhaupt nicht an Herzen sondern gefährdet es mit voller Absicht. Anstatt die Situation versuchen zu entschärfen gießt sie noch Öl ins Feuer. Es ist ihr total egal wie es den Kindern geht und wie die darunter leiden. Momentan würde ich am liebsten den Kontakt zu ihr ganz abbrechen.

von kids2017 am 20.05.2018, 22:59



Antwort auf Beitrag von kids2017

"Die Kinder sind 12 und 15 Jahre alt und sind gern bei der Oma." Du hast schon große Kinder, die selbst wissen, was sie wollen. Wenn du diesen Kindern den Umgang mit ihrer Oma verbieten willst, dann ist das auf jeden Fall destruktiv. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du den Umgang verbieten kannst, wenn die Kinder gern zur Oma wollen. Du hast gar kein Recht dazu, den Kindern ihre Oma zu nehmen. Das Gericht wird auf jeden Fall die Kinder fragen, und wenn die Kinder zur Oma wollen, dann wird es Kindern in diesem Alter ganz bestimmt nicht den Umgang mit der Oma verbieten. Ich würde es an deiner Stelle nie darauf ankommen lassen. Ich würde die Kinder zur Oma bringen und dann ganz schnell verschwinden, so dass keine Konfrontation zwischen dir und deiner Mutter entstehen kann, aber mit welcher Begründung willst du denn so großen Kindern ihre Oma wegnehmen, nein, das geht meiner Meinung nach gar nicht, zumal der Kindsvater deine Meinung offensichtlich auch nicht teilt.

von Mehtab am 21.05.2018, 13:56



Antwort auf Beitrag von kids2017

Ohne jetzt die anderen Kommentare gelesen zu haben - ich finde das sehr dreist, dass deine Mutter einfach Urlaub mit den Kindern bucht. Meine Kinder besuchen die Oma (100 km weit weg) in den Sommerferien immer für 1 Woche. Außer der Kleine. Der wollte bis jetzt noch nicht. Sie fragen ihn zwar ständig und wollen ihn überreden, aber das letzte Wort habe immer noch ich. Allerdings muss ich dazu sagen, dass ich es wichtig finde, dass die Kinder Zeit mit ihren Großeltern verbringen können.

von nils am 22.05.2018, 08:59