Trennung vom Partner

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Ist es so einfach für ihn?

Thema: Ist es so einfach für ihn?

Hallo, vielleicht habt ihr Erfahrungen für mich. Ich habe mich von meinem Mann getrennt und möchte ca. 25 km weg ziehen, mit unseren Kindern, 3 und 1 Jahr alt. Habe ihm ein wöchentliches Umgangsrecht angeboten. Er möchte das nicht, sagt, ich muss in den Nachbarort ziehen, wo ich aber nicht rauskomme, weil ich auf den Bus angewiesen bin, der dort kaum fährt. Er behharrt auf das Wechselmodell, versucht mich so in diesen Ort zu zwingen, sonst bleiben die Kinder ganz bei ihm. Termin vor Gericht in einer Woche. Ist das denn wirklich so einfach für ihn? Ich habe die Kinder immer betreut. Er war nie da. Und jetzt sagt er einfach, Wechselmodell, Ort nebenban, sonst kriegt er die Kinder? Ist das so einfach für ihn? Er geht ab Januar wieder vollzeit arbeiten. DAs Jugendamt hat jedoch auch hinterfragt, wie er die Betreuung der Kinder sicherstellen will. Nur Kindergarten den ganzen Tag scheint dem Jugendamt wohl auch nicht so zu gefallen. Aber vielleicht reime ich mir auch bloß etwas zusammen. :( Bitte entschuldigt die Ausdrucksweise, ich bin ziemlich aufgeregt. Danke Katha

von Katha0886 am 14.11.2017, 17:39



Antwort auf Beitrag von Katha0886

1. Ja zu Du must vor Ort wohnen bleiben. Um 25 km weit weg zu ziehen, brauchst Du seine Erlaubsnis. 2. Nein zu Wechselmodel. Dem muss Du nicht zustimmen. Evtl. erhofft er sich so die Betreuungskosten zu sparen.

von sara31 am 14.11.2017, 17:43



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Im Moment bin ich ausgezogen und ich sehe die Kinder vier Tage, er drei. es geht aber nicht mehr mit dem neuen Wohnort. Auch für ihn funktioniert es so bloß noch bis Ende Dezember, weil er dann wieder vollzeit arbeiten muss.

von Katha0886 am 14.11.2017, 17:46



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Bist du MIT den Kindern ausgezogen ? Oder hast du sie bei deinem Mann gelassen? Bei letzterem könnte es tatsächlich sein, dass er bei Klage das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, vor allem, wenn du 25 km weit weg ziehen möchtest. 25km weit weg ziehen kannst aber auch nicht bei ersterem. Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen und in der Nähe bleiben müssen. Du kannst ja den Führerschein machen, dann bist du auch nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.

von 3wildehühner am 14.11.2017, 19:05



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Führerschein machen kann ich nicht aus gesundheitlichen Gründen. In der nähe gibt es aber auch keine Wohnungen (auf dem Land ist es eher begrenzt damit) und es kann wohl kaum ein Gericht verlangen, dass ich wieder bei ihm einziehen muss. Ich bin mit den Kindern ausgezogen, er hat sie wieder mitgenommen und ab Januar müssen sie dann täglich 10 Stunden in die Kita, weil er sie gar nicht betreuen kann. Das ist es ja, er kann sie ja nicht selbst betreuen, es müsste alles der Kindergarten machen. Das Jugendamt sieht es auch so, sie meinten nur, ich solle schauen, dass ich ihm die halbe Strecke entgegen kommen kann. Dann frage ich mich, wenn es wirklich so einfach ist, dann können doch alle Männer von ihren Frauen verlangen, die sich trennen, dass sie ins Nachbardorf ziehen müssen. ...

von Katha0886 am 14.11.2017, 19:31



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Ja, genau das dürfen die Männer verlangen. Zumal die Kinder aktuell bei ihm wohnen. Kannst du nicht mit einem umgebauten Auto fahren?

von 3wildehühner am 14.11.2017, 19:34



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

nein umgebaut darf ich auch nicht. nur zu fuß.

von Katha0886 am 14.11.2017, 19:42



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Hallo, wo wohnst du denn im Moment? Besuchst du die Kinder nur oder hast du sie auch über Nacht bei dir? Bist du auch schon wieder berufstätig? Hast du einen Job, in den du zurück kannst? Gehen beide Kinder sowieso schon in den Kindergarten und auch so lange? Kann er dir etwas vorwerfen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht für die Kinder da sein kannst?

von jannas am 15.11.2017, 08:55



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Hallo Jannas, ich hoffe, ich kann deine Fragen alle beantworten. Im Moment wohne ich bei meinen Eltern. Sie haben ein großes Haus und unser Großer hat hier sogar ein eigenes Zimmer. Aber eine Lösung für immer ist es natürlich nicht. Nein, die Kinder besuchen mich nicht nur. Ich habe sie von Donnerstag nachmittag, bis Montag früh durchgängig. Berufstätig bin ich noch nicht wieder. Ich habe mit meinem Mann zur Geburt unserer Tochter abgesprochen, dass ich zu Hause bleibe, bis sie zwei Jahre alt ist, und das wird sie erst in einem viertel Jahr. Ich schaue mich schon um nach einer Arbeit und habe auch Hoffnung, wieder in meinem alten Beruf zurückzukehren, in Teilzeit. Nur der Große geht in den Kindergarten, und das nur bis Mittag, weil ich ja dann immer zu Hause war. Die Kleine geht noch gar nicht. Sie war für Januar geplant. Nein, er kann mir absolut nichts vorwerfen. Als wir den Termin beim Verfahrensbeistand hatten, hat er selber gesagt, ich habe mich immer gut um die Kinder gekümmert, was die Dame auch notiert hat. Habe ich alles? .)

von Katha0886 am 15.11.2017, 12:36



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Aber für Dich leider auch nicht. Ich verstehe Dich so gut, Katha! Du hast fürchterlich Angst vor dem Termin und hättest sehr, sehr gerne jemanden, der Dir sagt: "Keine Sorge, der Mann hat keine Chance!" Mir ging es damals genauso, und das Gefühl der Unsicherheit war die Hölle. Ich hoffe, Du hast eine/n gute/n und empathische/n Anwa/ält/in, der/die für Dich kämpft und Dir erklärt, was Du tun kannst, um Deine Chancen zu erhöhen. Eine Woche hältst Du noch durch! Lenke Dich ab. Hast Du eine gute Freundin? Dann gehe mit ihr Kaffeetrinken und versucht, über was ganz anderes zu reden. Ich drücke Dir wirklich alle Daumen und bitte um einen Bericht, wie es ausgegangen ist!

von Strudelteigteilchen am 15.11.2017, 09:45



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Danke das du mich verstehst. Ich fühle mich gut aufgehoben bei der Anwältin. Doch ich denke ich habe auch gute "Rückendeckung" vom Jugendamt. Sie fragen sich nämlich, wie mein Mann SELBST die Kinderbetreuung übernehmen will, wenn er immer arbeiten geht. Denn nur fremdbetreuung scheint wohl nicht so gut zu sein, laut Jugendamt. Meine Anwältin meinte, ich solle sehen, dass ich ihm mit dem Umgang entgegenkomme, und das mache ich auch. Wie ist es bei dir ausgegangen?

von Katha0886 am 15.11.2017, 12:38



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Ich habe gewonnnen ;-)

von Strudelteigteilchen am 15.11.2017, 12:59



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Oh wie schön!! Bist du auch weggezogen oder wie war das bei dir? Konnten die Kinder ihr gewohntes Umfeld behalten?

von Katha0886 am 15.11.2017, 14:00



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Bei mir war es etwas komplizierter, außerdem waren die Kinder schon älter. Mach Dir keinen Kopf - nützt eh nix.

von Strudelteigteilchen am 15.11.2017, 15:22



Antwort auf Beitrag von Katha0886

In Sachen Wechselmodell hast du - so denke ich - schon gute Chancen, dass es nicht funktioniert, denn es ist nicht im Sinne der Kinder, dass sie einen ganzen Nachmittag im Kiga betreut werden, weil er lange arbeiten musst, während du zuhause bist. Habt ihr beide das Sorgerecht? Ich hatte es allein, somit war es mir möglich ohne sein Einverständnis über 100 km weit weg zu ziehen. Ich denke es kommt auch viel aufs Gericht an. Schildere sachlich deine Probleme, wenn du in diesem Ort bleiben müsstest. Alles Gute!

von nils am 15.11.2017, 11:40



Antwort auf Beitrag von nils

Danke für deine Worte . Es tut wirklich gut, mal ein paar nette Worte zu hören. Oft kommen nur Anschuldigungen und kluge Ratschläge, schnell wieder zurück zu ziehen!

von Katha0886 am 15.11.2017, 12:39



Antwort auf Beitrag von Katha0886

also ich hatte ja auch schon warme worte für dich bei nicola bader (hier mischen gelegentlich leute mit, die entweder nicht richtig lesen und/oder einfach nur irgendwas nachplappern). es ist wie stt sagt, du wünscht dir händeringend eine gute prognose, aber die kann dir keiner geben. was wirklich unbedingt für dich spricht ist, dass du in elternzeit bist und dich nachweislich in der hauptsache um deine noch sehr kleinen kinder gekümmert hast. mach dir nicht allzu viele sorgen, auch richter sind menschen und wenn du deiner anwältin vertraust, dann wird alles gut.

Mitglied inaktiv - 15.11.2017, 15:46



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Vielen Dank!!!! :)

von Katha0886 am 16.11.2017, 13:58



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Ich wünsche dir ganz viel Kraft und gute Nerven. Die Vorstellung, ich hätte meine damals noch kleinen Kinder so lange nicht sehen dürfen...furchtbar. Ja, ich weiß, oft ist es für den Vater so und er mag es genau so doof finden. Ich verstehe aber deinen Wunsch, die beiden bei dir zu haben, absolut. Realistisch glaube ich auch, dass deine Chancen, dass die beiden ihren Hauptwohnsitz bei dir haben an deinem Wunschort, gar nicht so schlecht sind. Ist der Vater mobil? Mit Auto ist die Entfernung gut zu schaffen und er könnte sie mit gutem Willen trotzdem regelmäßig und häufig sehen. Zeig dich offen und kompromissbereit, aber gehe nicht vorschnell und unüberlegt auf Kompromisse ein. Lieber Bedenkzeit erbitten, vielleicht mit Anwältin besprechen. Ich drücke dir ganz fest die Daumen!!! Melde dich!

von jannas am 15.11.2017, 15:49



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Vielen Dank für deine Worte Ja, er ist mobil und könnte die Kinder auch jeden Tag sehen wenn er das will. Aber das ist scheinbar das Problem. Er will sie bei sich haben, auch wenn sie den ganzen Tag im Kindergarten sein müssen. Er will mir weh tun, darum geht es. Er geht ja auch überhaupt nicht auf meine Vorschläge ein. Sein einziges Argument: Zu weit!

von Katha0886 am 16.11.2017, 13:57



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Nach wie vor sehe ich seine Chancen sehr gut. Du hast die Kinder einfach aus dem Kindergarten und ihrer vertrauten Umgebung gerissen. Er hat diesbezüglich ja schon vom Gericht recht bekommen. Er hat das Gleiche Recht auf die Kinder wie du auch. dass er bislang die Brötchen verdient hat und sich weniger in die Betreuung einbringen konnte, kann man ihm nicht vorwerfen. Ich verstehe dich nicht! Wie kann man so starrköpfig sein? Ich an deiner Stelle hätte in den sauren Apfel gebissen und wäre in den Nachbarort gezogen oder wäre wieder ins haus eingezogen). Du bist auf einem Auge blind, das hindert dich ja nicht daran Rad zu fahren oder mit dem Bus. Dann wären die Kinder im gewohnten Umfeld und diese Argument würde wegfallen. Ist es so einfach für ihn? Ja, Schatz, DU machst es ihm einfach! Muss man leider so sagen.

von Mutti69 am 15.11.2017, 16:37



Antwort auf Beitrag von Mutti69

*Er hat diesbezüglich ja schon vom Gericht recht bekommen* so? wo steht das? *Ich an deiner Stelle hätte in den sauren Apfel gebissen und wäre in den Nachbarort gezogen oder wäre wieder ins haus eingezogen)* das sieht ein Anwalt, sprich ein profi, anders. gsd. *dass er bislang die Brötchen verdient hat und sich weniger in die Betreuung einbringen konnte, kann man ihm nicht vorwerfen* DAS wirft ihm kein mensch vor. die mutter ist hauptbezugsperson und hat sich um die kinder gekümmert, es geht um das abr und dafür ist DAS nun mal ausschlaggebend. gerade bei solchen minikindern. die kleine IST übrigens noch nicht mal im kindergarten. macht es dir eigentlich spaß eine eh schon total verunsicherte frau noch eins mit hättedadiwari mitzugeben??? kannst du eigentlich ansatzweise nachfühlen, was in der frau vor sich geht???

Mitglied inaktiv - 16.11.2017, 09:54



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Na, da hat aber jemand gefehlt, als die Empathie verteilt wurde

von Strudelteigteilchen am 16.11.2017, 13:55



Antwort auf Beitrag von Mutti69

1. Welches Gericht hat ihm recht gegeben? 2. Aus welchem Kindergarten habe ich sie gerissen? Die Kleine geht noch nicht und der Große geht nachwievor in den Kindergarten. 3. Komisch dass das Jugendamt sagt, dass ich die Hauptbezugsperson war und nicht er ... 4. Okay, soll ich im Nachbarort auf der Straße schlafen? Ein Ort mit 100 Einwohnern hat nicht immer eine Wohnung zu bieten und wenn du mit deinen Schwiegereltern zusammen wohnen wölltest, die dich hassen und verachten und du auch noch auf Ihre Hilfe angewiesen bist, dann bitte!!!

von Katha0886 am 16.11.2017, 14:01



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Meine Liebe vielen Dank!!!!! Mir stehen die Tränen in den Augen!! Danke!!!

von Katha0886 am 16.11.2017, 14:02



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Übrigens: ich möchte mal sehen, wie man mit zwei kleinen Kindern auf dem Fahrrad bis in die 20 km entfernte Stadt fährt, wenn es kaum eine Busverbindung gibt ?!

von Katha0886 am 16.11.2017, 14:12



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Es geht nicht darum, ob ICH 20 km mit dem Rad in die nächste Stadt fahren würde. Ich kann halt lesen...auch wenn man meint mir die Empathie absprechen zu müssen. Du bist mit den Kindern zu deinen Eltern "ausgezogen" (weiter weg). Damit hast du die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung genommen und erzähl bitte nicht, es wäre geplant gewesen die Strecke nun täglich zu fahren, damit der Große weiter in die KITA gehen kann (er ist vier und hat sicher "Freunde" dort). Dass das Kind weiter gegangen ist, lag daran, dass dein Mann dem widersprochen hat und da ihr beide das Sorgerecht habt, war das sein gutes Recht. Pluspunkt für ihn! Dumm gelaufen, zumal du auch noch keinen Ersatz anbieten konntest. Man kann trotzig sein und mit dem eigenen Verhalten dem Noch-Mann die guten Karten zuspielen oder man agiert klug und macht auch überbrückend Dinge, die einem mal nicht so schmecken. Er hat jetzt die Kinder über die Woche und kann sich als Vater beweisen. Dein Argument, er war nie da und kann sich nicht wirklich kümmern, widerlegt er dir gerade, merkst'e was? Wieder dumm gelaufen. Ich schrieb es Unten schon. Ich bin nicht gegen dich, aber sorry, Honig schmiere ich dir auch nicht ums... Was will man denn jetzt noch vorbringen, vor Gericht?

von Mutti69 am 17.11.2017, 08:12



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Ich habe jetzt mal unten gelesen. Dass du den Großen aus dem Kindergarten genommen hast, war nicht sehr klug. Des Weiteren wundere ich mich, warum du mit einem blinden Auge keinen Führerschein machen kannst. Mein Mann ist von Geburt an auf einem Auge blind und er hat Auto-, Motorrad- und Gabelstaplerführerschein.

von 3wildehühner am 15.11.2017, 16:57



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Ich habe den Großen doch gar nicht aus dem Kindergarten genommen!!! Warum sagt ihr sowas denn? Er geht nachwievor bis zum Gerichtsbeschluss. Ja, dann hat dein Mann vielleicht ein intaktes Gesichtsfeld?! Das habe ich leider nicht. nur 30 % und das reicht bei weitem nicht aus. :(

von Katha0886 am 16.11.2017, 14:04



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Dann drückst du dich unglücklich aus. Du hast geschrieben, du bist mit den Kindern 30km weiter zu deinen Eltern gezogen und bist nicht mobil. "Sehen darf ich Sie ja, aber nur am Wochenende, weil für ihn Kindergarten vor Mama geht. Wobei meine Anwältin sagt, hätte ich sie alleine in der Wohnung lassen sollen?" "Mein Mann sagte, ich kann die Kinder nur am Wochenende sehen, weil sie in den Kindergarten müssen. Sie besuchen kann ich nicht, weil ich aus gesundheitlichen Gründen keinen Führerschein habe. " Das hört sich so an, als hättest du den Großen nicht in den Kindergarten gebracht, nachdem du ausgezogen bist.

von 3wildehühner am 16.11.2017, 19:17



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Okay war vielleicht ein bisschen ungeeschickt ausgedrückt. ;) Der Große ist in den Kindergarten gegangen. Ich bin ja zu meinen Eltern, Sonntag war mein Mann da, hat die Kinder mitgenommen und meinte, Samstag bringt er sie wieder damit ich einige Sachen klären kann. Der Große ist dann Montag in den KIndergarten gegangen. dann hieß es plötzlich, die KInder bleiben bei ihm ... das hat er immer gesagt. Wenn ich gehe, kann ich das machen, aber die Kinder kriege ich nicht.

von Katha0886 am 16.11.2017, 19:46



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Die Frau eines Bekannten hat sich vor langer von ihrem Ex - Mann getrennt und ist erst mal ohne Kinder ausgezogen. Der ist Anwalt und hat alles dafür getan, das sie die Kinder nicht bekommen hat. Ich wünsche dir alles Gute.

von bea+Michelle am 16.11.2017, 16:25



Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

Naja gegangen mit ich ja mit meinen Kindern, aber er hat sie wieder zurück geholt. Da habe ich ja Glück, das mein Mann kein Anwalt ist! ;)

von Katha0886 am 16.11.2017, 16:38



Antwort auf Beitrag von Katha0886

laß dich nicht von supermüttern, die einen reinigungsplan für küchenfronten haben, verunsichern. DU hast mindestens genauso gute Argumente, wie dein mann, der die Betreuung nur sicherstellen kann, wenn er sich krank schreiben läßt. das zerpflückt dir deine Anwältin mit Sicherheit...v.a. wenn es um das jüngere Kind geht. im schlechtesten fall wird diese familiensache erst mit gutachten entschieden, dem solltest du gelassen entgegen sehen. keine panik, du hast dir nichts vorzuwerfen!

Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 09:20



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Hallo Katha, bitte sucht gemeinsam nach einer Lösung. Ich finde es schon schlimm, dass nun ein Gericht entscheiden muss, wo die Kinder bleiben sollen, weil die Eltern einfach keine Lösung finden. Außerdem finde ich es schlimm, wenn die Kinder immer hin- und hergeschoben werden, nur weil die Eltern sich getrennt haben. Ich glaube, da gibt es gar keine gute Lösung. Als ich das erste Mal gelesen habe, dass die Kinder im Haus oder in der Wohnung bleiben und die Eltern abwechselnd zur Betreuung in die bisherige Wohnung kommen, da dachte ich, ich könnte das nicht, aber jetzt finde ich, dass das noch die beste Lösung für die Kinder wäre, wenn ich es wahrscheinlich auch heute noch nicht könnte, dass dauernde "umziehen". Nur, den Kindern muten wir so etwas schon zu. Ich verstehe auch, dass der Vater die Kinder behalten will, und ich denke auch, dass in Zukunft dieses Wechselmodell immer öfter die Regel sein wird. Zuerst haben sich alle beschwert, dass sich die Männer zu wenig in die Kinderbetreuung einbringen, und nun sollen die Väter, die sich oft gleichwertig in die Kinderbetreuung eingebracht haben, bei einer Trennung dann, wie bisher, auf die Kinder verzichten. So kann es doch auch nicht gehen. Versuch noch einmal eine Lösung mit dem Vater deiner Kinder zu finden. Vielleicht gibt es doch noch einen Kompromiss. Denn die Kinder sind ohnhin immer die Leidtragenden, und das Gericht kann halt auch nicht zaubern. Wenn ihr euch nicht einigt, dann muss das Gericht einfach nach dem Eindruck, den es hat, entscheiden. Biete einfach noch einmal an, dass der Vater die Kinder sogar jeden Tag nach der Arbeit sehen kann, wenn er will, und dass, wenn die Kinder älter sind, wieder eine neue Absprache über die Betreuungssituation getroffen wird, denn jetzt sind die Kinder wirklich noch sehr klein. Wie würdest du es denn eigentlich machen, wenn du wieder arbeitest? Viele Grüße Mehtab

von Mehtab am 17.11.2017, 12:44



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Hallo, ich kann dir nur Recht geben. ich finde es genauso schlimm. Ich wollte nie, dass es vor Gericht endet. Die Kinder leiden am schlimmsten. Mein Mann lässt mit sich nicht reden. Ich habe ihm schon unzählige Vorschläge geamcht, aber er sagt immer nur, das die Kinder bei ihm bleiben. das hat er mir immer gesagt ... Dann ist das Thema für ihn auch schon erledigt. ich habe beide Mäuse im Kindergarten angemeldet. Sobald beide gehen (vormittag). geh ich auch wieder arbeiten. Ich mache mir auch keine Sorgen etwas zu finden. Gehe dann in Teilzeit.

von Katha0886 am 17.11.2017, 19:18



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Fahraufwand wie lange? 20 Minuten mit dem Auto über die Landstraße? Eine halbe Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Das ist eine normale tägliche Pendelstrecke eines Berufstätigen, sollte auch für den Kontakt mit den Kindern mehr als zumutbar sein. Von daher kann ich mir schwer vorstellen, dass ein Gericht da was gegen hat. Liegen die Orte denn im selben Landkreis?

Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 13:12



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Hallo Katha, beim nächsten Mal würde ich sowas vielleicht eher im AE-Forum posten. Zum Thema Umzug: eine Distanz von 25 km ist zumutbar. Nicht mehr zumutbar wären 250 km. Dem KV muss es möglich sein, seine Kinder ohne großen Aufwand zu besuchen. Ebenso kann er Dir aber auch nicht einfach so die Kinder wegnehmen, das fällt unter "Entziehung Minderjähriger" Im Endeffekt werden vor Gericht die Vor- und Nachteile des Umzuges abgewogen und zum Wohle des Kindes entschieden. Wie gesagt, 25 km sind machbar, mit Auto sowieso (Du hast keins). Man kann von Dir nicht verlangen oder erwarten, im gleichen Ort zu bleiben, wenn es dort nachweislich keinen Wohnraum gibt. Ebenfalls kann man Dich nicht zwingen in einen Ort zu ziehen, wo die Verkehrsanbindung so miserabel ist, dass weder die Kinder zum Kiga bringen, zum Arzt fahren oder gar später mal arbeiten gehen kannst. In dem Alter, in dem sich die Kinder befinden, ist eh stark davon auszugehen, dass ein Wechselmodell abgeschmettert wird. Wie Du ebenfalls sagst, wenn der KV Vollzeit arbeitet ab nächstem Jahr ist die Betreuung der Kinder nicht mehr so gewährleistet wie in Deinem Fall in Elternzeit.

von Holzkohle am 17.11.2017, 16:37



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Nein die Landkreise sind nicht die gleichen. Für ihn sind es vielleicht 25 min Fahrtzeit, für mich länger mit dem Bus, aber ich hab ihm ja auch die halbe Strecke angeboten. Also das ich ihm entgegenkomme. Ich hoffe dass das Gericht es so sieht. Es kann doch nicht sein, das ich in den Nachbarort ziehen muss.

von Katha0886 am 17.11.2017, 19:20



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Danke dir! Er kann die Kinder immer besuchen und ich möchte auch, dass sie bei ihm sind in regelmäßigen Abständen. Aber das reicht ihm leider nicht. Er will, dass sie bei ihm leben. Obwohl ich jetzt schon mitbekomme, dass sie ganz oft bei der Oma sind , und nicht bei ihm. Hängt das Wechselmodell auch vom Alter der kinder ab?

von Katha0886 am 17.11.2017, 19:24



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Ich muss mal ein paar kritische Worte einwerfen oder Dinge hinterfragen. Es gibt durchaus auch alleinerziehende Mütter,die ihre Kinder ganztags im Kindergarten haben und den Kindern entsteht dadurch kein Schaden. Warum sollte dann der Vater das nicht auch so handhaben dürfen? Und: warum müssen Kinder immer der Mutter zugesprochen werden? Viele Väter lernen die Kinder und die Zeit mit diesen tatsächlich erst nach einer Trennung zu schätzen und geben alles. Auch wenn es in der Partnerschaft vorher völlig anders war. Väter haben genauso ein Recht auf ihre Kinder. Und natürlich verstehe ich dich dennoch gut. Deine Sorgen und Ängste. Ich finde es halt oftmals nur nicht gerecht, dass Mütter ihr Recht immer als korrekt ansehen und der Zuspruch an den Vater kritisch beäugt wird.

von Späti79 am 18.11.2017, 17:24



Antwort auf Beitrag von Späti79

immer der mutter zugesprochen war früher. heute ist das anders, die väterrechte wurden extrem gestärkt. dennoch ist jeder fall anders und es gibt keine pauschalzusprüche/ansprüche. in diesem fall, um den es HIER ausschließlich geht, sich das elternpaar auf die klassische rollenverteilung geeinigt. er geht das wildbret einholen, sie bleibt bei den kindern zuhause und strickt ihre arbeitszeiten (ab kiga) um die betreuungszeiten der kinder herum. dabei geht nun mal der vater das risiko ein, dass er im nichteinigungsfall den kürzeren zieht und eben auch zum klassischen trennungsvater wird. das ist ein selbstgewähltes schicksal, ebenso wie umgekehrt, wenn die mutter der hauptverdiener ist und die superdaddys "sogar" hausmänner spielen. vor der trennung hat es ihn nicht gejuckt, die kinder wenig zu sehen, nun aber setzt er die frau, die ihn verlassen hat unter druck (eine frau hat einen mann nicht zu verlassen, er hingegen darf sicher-vermutung, nicht belegbar). auch ein klassiker. in den wenigsten fällen geht es wirklich um das kindeswohl sondern nur um gekränkte eitelkeiten. manchmal durchschauen das auch richter (und jugendamtsangestellte). und, last not least: in vielen fällen geht es nur ums geld=unterhalt. falls du noch weitere fragen hast, ich kann dir ein paar liedchen davon trällern!

Mitglied inaktiv - 18.11.2017, 17:45



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Hallo katha, ich war in den letzten Wochen beim Anwalt, Jugendamt und der Caritas. Habe ähnliche Ängste wie du. Mir wurde gesagt, dass so kleine Kinder bei der Hauptbezugsperson verbleiben. Natürlich kann ein Richter auch anders entscheiden, aber in der Regel fällt das ABR der Hauptbezugsperson zu. Allerdings muss man dem anderen Elternteil bei so kleinen Kindern einen regelmäßigen und vorallem häufigen Umgang einräumen (alle 2 Tage wurde mir gesagt). Nach allem was mir in den letzten Wochen gesagt wurde, glaube ich, dass du sehr gute Chancen hast! Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen!

von Abc123 am 20.11.2017, 19:24



Antwort auf Beitrag von Abc123

Danke für deine Antwort. Ich hoffe, dass du recht hast. An dem Wollen auf meiner Seite liegt es nicht. Er kann die Kinder von mir aus jeden Tag sehen, wenn er es wollen würde. Nur stellt sich da die Frage: Muss ich die Kinder jeden Tag zu ihm bringen? Weil er ist stur und sagt, es ist ihm zu weit um die Kinder zu sehen ... Was macht man dann richtig? Bist du in der gleichen Situation?

von Katha0886 am 21.11.2017, 08:12



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Hmm - ich bin in der anderen Situation. Aber da waren die Kinder schon größer. Mein Bruder und mein bester Freund sind die Papas, die in die Röhre schauen mussten. Eigentlich ist der Elternteil, der den Abstand zwischen die Kinder und den anderen Elternteil legt, dafür verantwortlich, diesen for den Umgang zu überwinden - in diesem Falle also Du. Wie das Gericht aufgrund deiner gesundheitlichen Einschränkungen entscheidet, kann ich nicht sagen. Was mir aber aufstößt ist, dass Du sagst, dass Su die Kinder jetzt nicht unter der Woche sehen kannst - gibt es keine Busse? Klar dauert das länger, aber Du bist ja noch in Elternzeit. Kann der Vater Teilzeit arbeiten?

von kirshinka am 23.11.2017, 09:21



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Nein Busse fahren hier nicht in die Richtung . Ich sehe sie ja immer ab Donnerstag. also nur Dienstag und Mittwoch nicht.

von Katha0886 am 26.11.2017, 13:07



Antwort auf Beitrag von kirshinka

Achso, der Vater kann nicht Teilzeit arbeiten.

von Katha0886 am 26.11.2017, 13:17



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Hallo Katha, obwohl ich Gott sei Dank noch nie in so einer Situation war, kann ich trotzdem ansatzweise nachempfinden, wie es dir gehen muss. Beim Lesen einiger Beiträge musste ich einfach nur mit dem Kopf schütteln.... So wie du die Situation beschreibst geht es deinem Mann vorrangig darum, dich zu verletzten. Und die Kinder sind hierbei Mittel zum Zweck. 25 km sind definitiv nicht viel. Und wenn ich meine Kinder sehen will, fahre ich die. Auch 7 mal pro Woche. Oder auch öfter. Zumal er mobiler ist. Meiner Meinung nach möchte er dir eins auswischen. Verletzter Stolz, weil sich Frau von Mann trennt? Ich weiß es nicht. Traurig. Einfach nur traurig. Ich wünsch dir für den Termin ganz viel Kraft und drück die Daumen, dass zum Wohle der Kinder entschieden wird! LG

Mitglied inaktiv - 27.11.2017, 09:47