Trennung vom Partner

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von Leena  am 16.02.2018, 9:24 Uhr

Ich habe eine Tochter!

Was sagt Deine Anwältin denn hinsichtlich der Thematik von § 1613 Abs. 2a BGB? Warum sollte der in diesem Fall definitiv nicht greifen..?

Dass die Forderung schon rechtskräftig wäre, hat ja auch niemand behauptet, aber das sie absolut unbegründet wäre... da hätte ich doch so meine Zweifel. Zumindest sollte man sie ernsthaft prüfen und nicht mit "absolut unbegründet" vorsichtshalber schon mal niederschmettern wollen. Hauptsache erstmal fordern - Hauptsache erstmal ablehnen - das nimmt sich m.E. nichts, von beiden Seiten.

Tut mir leid, aber Dir gehen zu viele Begriffe durcheinander, der Satz "Unterhalt kann erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, wenn eine Forderung bestand" ist schlichtweg falsch, weil Unterhalt eine Forderung ist und der Satz so absolut keinen Sinn ergibt. Tut mir leid, dass Deine Anwältin Dir die definitiv komplexe Materie nicht verständlich erklären konnte, aber so bringt das nichts.

Ach so - Du wusstest, dass Deine Ex-Freundin ihre Tage nicht hatte und Deine Aussage unten "Ich weiß seit Ende letzten Jahres dass sie schwanger war. Das habe ich auch schon des öfteren gesagt. Bitte besser lesen." entspricht nicht Deiner Aussage in Deinem allerersten Post hier ("2013 lernte ich eine Frau kennen. Wir hatten für etwa ein halbes Jahr eine Beziehung ... ja, wir hatten auch Sex (Zur Info ihr Wortlaut: Wir brauchen keine Kondome, ich verhüte selbst mit Temperaturmessung. Vertrau mir, ich weiß was ich tue - mein größter Fehler)... irgendwann ...beendete ich die Beziehung, was ihr sehr missfiel... Im September des gleichen Jahres schrieb sie mich plötzlich wieder an und erzählte mir, dass sie ihre Tage nicht mehr bekommt... als ich sie irgendwann fragte was sie denn machen würde wenn sie wirklich schwanger wäre, war ihre Aussage "Ich würde es bekommen". Kein Gespräch darüber, keine Diskussion, kein Mitspracherecht. Ich () war geschockt.... tagelang () wildesten Beschuldigungen und Beschimpfungen... ich beschränkte darauf unsere Kommunikation auf ein "Wenn ich wirklich der Vater bin habe ich das Recht es zu erfahren. Bitte gib mir bescheid sobald du einen Test gemacht hast." Doch sie gab mir nie eine direkte Antwort darauf... eines Tages erhielt ich die Nachricht "Du musst dir nun keine Sorgen mehr machen, es hat sich erledigt". Was sollte das nun wieder bedeuten? Doch meine Frage darauf hin erhielt sie nie da sie mich wohl gleich auf ihre Nachricht hin blockiert hatte. Bis dato hatte sie kein einziges Wort zum Testergebnis von sich gegeben.... ich erholte mich langsam wieder von dem Drama und das einzige was ich aus langen Überlegungen und vielen Gesprächen mit Freunden deuten konnte war dass sie nun doch Tage ihre bekommen hat, mich vielleicht einfach nur verarscht hat, und definitiv ein großes Aggressions- und Psychoproblem hat").

Es macht keinen besonders guten Eindruck, wenn Du Dir selbst widersprichst... Du biegst Dir offenbar Dinge zurecht ("ich konnte es nur so deuten, dass sie doch noch ihre Tage bekommen hat") und hinterher behauptet Du im Brustton der Überzeugung, von einer Schwangerschaft vor Ende 2017 nie etwas gewusst zu haben... Glaubst Du Dir eigentlich selber? Offenbar ja. :-(

 
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