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Frage zu Eigenheim bei Trennung

Thema: Frage zu Eigenheim bei Trennung

Hallo Zusammen, Wie es aussieht werden mein Mann und ich uns trennen. Wir haben 2 Kinder (3 und 5 Jahre) und haben 2013 ein Haus gebaut. Nach der Elternzeit arbeite ich Teilzeit. Nun frage ich mich wie es so weitergehen könnte. Ich würde gerne das Haus weiter mit den Kindern bewohnen. Und nachdem ich mir eine groben Überblick verschafft habe, kann ich die Laufenden Kosten auch tragen, also Kredit, Strom etc. Aber wie sieht es mit dem derzeitigen Wert des Hauses aus? Kurz zu unserer Situation: Das Eigenkapotal stammt zu 100% von mir, sowie die Restrate seines Autos. Ich habe von meinem Einkommen Essen, Bekleidung, Hygiene, Vereine bezahlt Mein Mann hat den Kredit bedient und die Nebenkosten bezahlt. Damit wurde ja ein Teil des Kredites getilgt. Zählt das nun als seine Leistung und ich muss ihn im Scheidungsfall auszahlen oder wie wird das berechnet? Ich versuche das gerade einzuordnen wie ich über die Runden kommen würde. Und da meine Reserven im Eigenkapital des Hauses stecken wäre eine größere Auszahlung ungünstig. Wisst ihr wie da verfahren wird?

von peruna12 am 22.06.2017, 08:06



Antwort auf Beitrag von peruna12

Wer steht denn im Grundbuch und zu wieviel Prozent?

von Strudelteigteilchen am 22.06.2017, 09:57



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Wir stehen beide im Grundbuch, wie da die Verteilung ist weiß ich nicht, aber ich denke gleichberechtigt.

von peruna12 am 22.06.2017, 10:15



Antwort auf Beitrag von peruna12

Dann gehört ihm das halbe Haus - unabhängig davon, wer was wann warum bezahlt hat. Ihr habt, ganz grob gesagt, zwei Möglichkeiten: Option 1: Du zahlst in aus. Dafür müßtest Du die Hälfte des derzeitigen Hauswertes (Wert minus Schulden) aufbringen - entweder sofort oder, nach Vereinbarung, in Raten - und an ihn bezahlen. Dann gehört das Haus komplett Dir. Achtung: Grundbuchänderung nicht vergessen! Option 2: Ihr laßt es, wie es ist - dann bleibt er halt Eigentümer des halben Hauses. Theoretisch müßte er dann die Hälfte des Kredites bezahlen, dafür schuldest Du ihm Miete für das halbe Haus. Das kann man evtl. gegeneinander aufrechnen, aber dazu sollte man eine notarielle Vereinbarung treffen, sonst gibt es nachher Streit darüber, was vereinbart wurde. Ich würde dazu UNBEDINGT den Rat eines Anwalts einholen.

von Strudelteigteilchen am 22.06.2017, 11:15



Antwort auf Beitrag von peruna12

Es geht nicht um das Haus, du musst den gesamten Zugewinn betrachten. Das Haus gehört euch beiden zur Hälfte, ebenso wie die Schulden dazu. Die Frage ist aber ob du "dein" Eigenkapital in der Ehe erwirtschaftet hast oder bereits vorher hattest. Wenn du es zb. in die Ehe eingebracht hast, mal angenommen es waren 100.000 EUR, und er hat weniger eingebracht, dann gehört dir tatsächlich noch was, nicht vom Haus ein höherer Anteil, aber allgemein steht dir dafür Ausgleich zu. Lass das unbedingt genau von einem Anwalt berechnen und sieh zu dass du Dokumentationen über seine Konten bekommst - sonst lässt er am Ende Geld verschwinden oder legt es ins Schließfach und das schmälert alles deinen Zugewinn.

von lilly1211 am 22.06.2017, 11:26



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Danke für die Antwort. Das Eigenkapital hab ich mit in die Ehe gebracht. Ich bin sparsam, er gibt aus. Aber mir ist schon mein Denkfehler aufgefallen. Der Wert des Hauses ist Zugewinn unabhängig von demjenigen der den Kredit bezahlt. Da war ein Knoten im Hirn. Einen Anwalt werde ich da auf jeden Fall mit hinzu ziehen, mir ging es nur darum, ob ggf. größere Auszahlungen anstehen würden. Dem ist aber nicht so.

von peruna12 am 22.06.2017, 12:10



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich hatte eine (abbezahlte) Wohnung in die Ehe mitgebracht. Diese wurde während der Ehe verkauft und der Erlös floß in den Kauf eines neuen, gemeinsamen Hauses ein. Damit galt das Geld als "gemeinsam verbraucht" und blieb beim Zugewinnausgleich außen vor. Das Haus wurde (wertmäßig) aufgeteilt und feddich. Ist aber schon eine ganze Weile her.... Der Richter folgte damals den Argumenten der gegnerischen Anwältin, daß ein Zusammenhang zwischen dem Erlös meiner Wohnung und dem Kauf des gemeinsamen Hauses nicht wirklich herstellbar wäre. Es hätte ja auch sein können, daß wir den Erlös meiner Wohnung zusammen verjubelt hätten, und das Eigenkapital für das Haus aus gemeinsam Erspartem bestand. Tatsächlich ging der Erlös auf ein gemeinsames Konto und floß auch nicht sofort (wir mußten das Haus erst finden, das dauerte eine ganze Weile) und nicht komplett in den Neuerwerb ein - einen Teil haben wir für ein neues Auto und einen Urlaub verwendet. Seitdem rate ich jedem, der mich fragt, die Sache mit "meins" und "Deins" schön getrennt zu halten.

von Strudelteigteilchen am 22.06.2017, 13:33



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Sie hat Betrag x in die Ehe eingebracht und beim kassensturz steht ihr Betrag x wieder zu - plus zugewinn. Ich weiß aber was du meinst - ihre Kohle ist verbraucht. Gemeinsam. Und im Moment gibt es das gemeinsame Haus und Schulden. Dein Beispiel ist komplexer - ganz ohne das eingebrachte Kapital kannst du aber soviel ich weiß nur ausgegangen sein wenn der zugewinn negativ war....aber das ist ja selten der Fall. Ich verstehe sowieso nicht wieso man sowas nicht vorher klärt - oder eben akzeptiert dass man gerade 6 stellige Beträge verschenkt. Ich könnte mir sowas nicht leisten....müsste darauf achten dass das vorher vertraglich geregelt ist.

von lilly1211 am 22.06.2017, 16:16



Antwort auf Beitrag von peruna12

Es war sicher nicht gut, Euch beide gleichwertig im Grundbuch eintragen zu lassen. Bei unserem Haus war das Eigenkapitel auch allein von mir, deshalb stand ich zu zwei Dritteln im Grundbuch, mein Mann zu einem Drittel. Sein Drittel kam zustande, weil er mehr verdient als ich und daher auch die Kreditraten zu einem höheren Anteil übernimmt. Erst als ein großes Geldgeschenk von seinen Eltern an uns beide kam, haben wir den Grundbucheintrag auf einen hälftigen Anteil für jeden geändert, das war kein Problem. Wenn Du nur hälftig im Grundbuch steht, was ja offenbar der Fall ist, denn eine andere Regelung hättest Du explizit absegnen müssen, sehe ich nicht, wie Du das Haus halten willst. Du musst ggf. Deinen Mann auszahlen und die laufenden Kosten tragen, zu denen ja auch noch die Grundbesitz-Abgaben hinzu kommen. Mit einer Teilzeitstelle dürfte das kaum zu stemmen sein, vor allem, wenn dann auch noch etwas kaputt geht (Heizung) oder mal renoviert werden muss. In meinem Bekanntenkreis konnten die Frauen im ähnlichen Fall das Haus nur dann halten, wenn der Mann bereit war, dafür die Kosten zu tragen. Es gibt sogar recht viele Männer, die das Haus weiter finanzieren, weil sie nicht wollen, dass ihre Kinder leiden und ausziehen müssen. Vielleicht könntest Du so eine Lösung auch mit Deinem Mann besprechen. Einen anderen realistischen Weg sehe ich da nicht unbedingt. LG

von Banu28 am 27.06.2017, 09:33