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GSR, ABR, Gerichtsverfahren?

Thema: GSR, ABR, Gerichtsverfahren?

Hallo!  Ich stelle meine Frage auch nochmal in diesem Forum, in der Hoffnung auf Info. Bitte um Euer Schwarmwissen: Vater des 4 Jahre alten Kindes und ich haben nie zusammen gelebt. Das Kind ist körperlich behindert und lebt von Geburt an bei mir, der Vater nimmt, seit das Kind 2 ist, sein Umgangsrecht wahr, ohne sich an medizinischen Therapien zu beteiligen. Nach einem grundlegenden Gespräch mit einem Arzt bemüht er sich nun auch seit 1 Monat, medizinisch für unser Kind da zu sein (fängt Therapien an etc.).  Unsere Kommunikation ist schwierig. Der Vater will nun das GSR einklagen. Macht es Sinn, das ABR alleinig einzufordern, oder liegt das eh bei mir, da unser Kind bis dato nur bei mir gelebt hat. Wie wichtig ist das GSR, was hat sich bei euch dabei verändert? Welche Gründe zählen, um das ABR abzukoppeln? Gruß!

von plymouth am 17.06.2018, 11:22



Antwort auf Beitrag von plymouth

Huhu! Warum willst du das denn überhaupt abkoppeln? Wenn er Sorgerecht bekommt (und das wird er vermutlich), gehört da eben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht dazu (das dann nicht mehr alleine bei dir liegt, sondern eben auch bei euch beiden). Und wenn du keine besonderen Gründe wie Umzug, etc. hast, habt ihr das dann eben beide und müsst euch einigen. Ansonsten trifft die Alltagsentscheidungen bei GSR der, bei dem Kind gerade ist. Die Therapien sind keine solchen Alltagsentscheidungen, da müsst ihr dann jeweils beide zustimmen. Falls er sich weigert, kannst du seine Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen, wenn die Behandlung notwendig ist. Ansonsten spielt das GSR bei Schule, Bankangelegenheiten und solchen Dingen eine Rolle. Ich merke im normalen Alltag davon nicht viel.

von Spock1 am 17.06.2018, 12:46



Antwort auf Beitrag von plymouth

Du musst schon etwas deutlicher sagen, warum du das ABR abkoppeln möchtest. Schadet dein Ex Eurem Kind? Ist er nicht gut zu ihm? Schadet es dem Kind, wenn es in zwei Haushalten lebt? Oder ist es einfach unbequem für dich, wenn du dich hier mehr mit ihm abstimmen musst im Alltag, weil du ihn nicht magst? Dieser Grund zählt bei Gericht nicht. Ich würde mich, wenn du dich mit dem Gedanken ans GSR und gemeinsames ABR nicht anfreunden kannst, natürlich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieses Forum hier kann das nicht ersetzen. Du kannst - wenn es um ein Kind geht - nicht alles übers Internet klären (eigentlich sogar fast gar nichts), auch wenn das bequem wäre. Sondern du musst dich kümmern, musst fachlichen, zuverlässigen, verbindlichen Rat suchen. Eine einmalige Beratung beim RA ist nicht teuer und wird notfalls vom Staat übernommen (Beratungsschein vom Amtsgericht). LG

von Jorinde17 am 17.06.2018, 13:56