Trennung vom Partner

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Finanzen und Ummelden

Thema: Finanzen und Ummelden

Hallo, mein Mann hat sich von jetzt auf gleich getrennt und ist bei einem Freund untergekommen. Nun ist es so, dass er psychisch ganz unten ist und darauf wartet in eine Reha zu kommen. Er möchte sich jetzt erstmal keine Wohnung suchen, da er ja hofft dass er so schnell wie möglich in eine Reha kann und auch das finanzielle soll erst mal alles so laufen. Wir haben ein gemeinsames Konto und auch sonst ist alles mit Haus, Kindern ziemlich schwierig auseinanderzuklamüsern. Dazu fehlt ihm auch gerade der Kopf. Nun ist aber meine Frage. Könnte ich das schon irgendwie angeben beim Kindergartenbeitrag damit er geringer wird, kann ich Lastenzuschuss beantragen, da er ja nicht mehr bei mir wohnt, aber wie gesagt..gemeldet ist er noch und wird es auch noch bestimmt 2 Monate wenn nicht länger bleiben. Hat damit jemand Erfahrung?

von Akira am 12.09.2018, 09:24



Antwort auf Beitrag von Akira

Aber wenn das Finanzielle erstmal so weiterläuft - wieso sollten dann zusätzliche Gelder überhaupt nötig sein? Was ist denn anders, wenn Ihr jetzt getrennt seid? Wenn Ihr noch zusammen wärt, ginge er jetzt in die Reha, bezahlt von der Kasse, nähme sich vielleicht hin und wieder ein paar Euro Taschengeld vom gemeinsamen Konto - alles super. Jetzt seid Ihr getrennt, er geht in die Reha, Ihr habt weiter ein gemeinsames Konto, er nimmt sich hin und wieder ein Taschengeld runter - inwiefern sind die Kosten höher? Ich würde es entweder ganz oder gar nicht trennen. Also entweder die Trennung "ignorieren" und erstmal so weitermachen wie bisher, oder er meldet sich ab (kann er sich nicht übergangsweise beim Kumpel oder seinen Eltern melden?) und Ihr trennt das Finanzielle komplett.

von Strudelteigteilchen am 12.09.2018, 14:56



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Weil mit seiner Kranschreibung ganz schön viel wegfällt und er auch wesentlich mehr Geld benötigt als wenn er "zuhause" wohnt. Und da ich es ja so oder so machen muss, wenn er sich mal um seine Sachen kümmert, dann ist das schon mal alles gemacht.

von Akira am 13.09.2018, 09:00



Antwort auf Beitrag von Akira

Die Krankschreibung und der Mehrbedarf (wieso eigentlich?) wäre ja auch eingetreten, wenn noch alles cremig wäre. Und spätestens, wenn er abgemeldet ist, mußt Du eh nochmal neu ran. "Alles gemacht" geht auf keinen Fall, solange er bei Euch gemeldet ist. Ich bleibe dabei: Entweder Ihr macht übergangsweise noch weiterhin gemeinsame Kasse - dann wäre eventuelle Unterstützung so zu beantragen, als ob es keine Trennung gegeben hätte (auch da können Euch ja zusätzliche Gelder zustehen, wenn das Einkommen aufgrund des Bezuges von Krankengeld jetzt nicht mehr reicht). Oder Ihr macht es jetzt richtig, dazu gehört aber auch eine Abmeldung. Nach seiner Abmeldung steht Dir ja auch Steuerklasse 2 zu, außerdem UHV, wenn er keinen Unterhalt zahlen kann. Aber dafür muß er abgemeldet sein.

von Strudelteigteilchen am 13.09.2018, 11:49



Antwort auf Beitrag von Akira

Soweit ich weiß, muss man sich doch innerhalb eines bestimmten Zeitraums ummelden!? LG Streuselchen

von Streuselchen am 12.09.2018, 21:40



Antwort auf Beitrag von Akira

Er wohnt ja nicht offiziell in einer neuen Wohnung, sondern bei dem Freund. Er ist hier sozusagen nur längere Zeit zu Besuch. Dafür ist eine Ummeldung nicht nötig. Du kannst jemanden auch drei Monate besuchen, ohne Dich umzumelden. Er kann seine Post in dieser Zeit auch mit c/o an den Freund schicken lassen, auch das ist kein Problem. Was die anderen finanziellen und Getrennlebens-Fragen angeht, kannst Du die nicht übers Internet klären. Es hilft nichts: Sobald Kinder im Spiel sind, braucht man anwaltliche Beratung. Sonst erfährt man die Hälfte gar nicht oder geht von falschen Infos aus. Ein erstmaliges Beratungsgespräch heißt nicht, dass man sich auch wirklich trennen oder scheiden lassen muss. Es ist nur eine Beratung, nix weiter. Falls Du wenig Geld hast, kann der Anwalt für Dich einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen, dann ist es kostenlos. Das ist gang und gäbe, die Anwälte machen das jeden Tag. Falls Du Dich dann wirklich später auch scheiden lassen möchtest, bekommst Du außerdem auch noch Prozesskostenhilfe. Aber auch, wenn Du ein Einkommen hast: Eine erste Beratung kostet nicht die Welt. Fazit: Mach‘ unbedingt rasch einen ersten Beratungstermin bei einem Anwalt für Familienrecht aus und lass Dir einfach mal ein bisschen was erzählen. Zu allem, also auch zu den komplexen finanziellen Fragen des Getrenntlebens (das sofort mit seinem Auszug begann). LG

von Mijou am 13.09.2018, 08:52



Antwort auf Beitrag von Akira

Hallo, steht ihr beide im Grundbuch oder nur Du? LG

von Garnele08 am 13.09.2018, 18:24



Antwort auf Beitrag von Garnele08

beide

von Akira am 14.09.2018, 09:10



Antwort auf Beitrag von Akira

Ich denke, wenn ihr beide dort gemeldet seid, dann bekommst Du keine "Vergünstigungen", da ihr nicht getrennt lebend und Du somit alleinerziehend bist.

von Garnele08 am 14.09.2018, 14:30