Trennung vom Partner

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die Mutter von Herrn K s kind

Thema: die Mutter von Herrn K s kind

verstehe ich schon sehr. Er wollte definitiv und ausdrücklich damals kein Kind, sie wollte es ( jeder hier hätte ihr geraten , es dann auchbzu bekommen) und das Ding dann halt allein durch zu ziehen. Gut ein Kind kostet und das immer mehr warum soll denn dann der Staat dafür aufkommen und nicht der Vater? Und wenn Vater dementsprechend verdient, so fällt dann auch der Unterhalt aus, Unterhaltsvorschuss ist eine weitaus niedrigere Summe, warum also sollte sie darauf verzichten und auch nicht nachwirkende die Differenz einklagen? Also so edel wäre ich nicht , darauf zu verzichten. Außerdem wäscht Herr K mir hier viel zu sehr alte "Dreckwaesche" , die nichts mit dem Hauptthema zu tun hat

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 21:22



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Ist eben immer die Frage mit wem man sich solidarisch fühlt. Wenn ich die Mutter wäre ,würde ich bin natürlich auch nicht auf lUnterhalt verzichten. Wenn ich der Vater wäre, würde ich auch zum Anwalt gehen und bestimmt nicht mehr bezahlen als ich müsste. Ich finde es legitim, wenn ein Mann kein Kind will und erst einmal über eine ungewollte Schwangerschaft entsetzt ist. Als Schwangere sollte es einen aber nicht interessieren was der potentielle Vater will und unabhängig davon seine Entscheidung für oder gegen das Kind treffen. Ich verstehe aber beide.

von Finale am 08.02.2018, 21:37



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Beide seiten verstehe ich auch,nur Herr K ist meinen Augen etwas krass unterwegs, da fehlt dann mein Verständnis, leider

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 21:44



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ich finde er stellt sich der Realität und geht alles sehr gut (erstmal sachlich (was bleibt ihm anderes übrig)) an. Macht sich weitaus mehr Gedanken, hinsichtlicher der Zukunft, als sie. Wer unterkühlt und keinesfalls familiär im Bezug auf Eltersein handelt ist sie. Traurig. Spätestens jetzt sollte sie so fähig sein mit ihm zu sprechen und versuchen keinen Krieg zu gewinnen, sondern eine Lösung für ALLE zu finden! Zum Wohle der Tochter..... Und diese Lösung sollte freundlicher aussehen als..... "Überraschung, jetzt wird das Geld nach vier Jahren knapp.....zahl JETZT mal". LG MP (die zwei Töchter aus 1. Ehe hat, 14 u. 15 Jahre alt, deren leibl. Vater keinen Kontakt möchte, Sorgerecht abgab!, da ihn meine Konktaktaufnahme bzw. Info über die Kinder nervte..... und noch NIE unterhalt zahlte. Anmerkung: ICH trennte mich da war die Jüngste 11 Monate alt.)

von MadamePompadour am 09.02.2018, 02:36



Antwort auf Beitrag von MadamePompadour

da schließe ich mich mal an. auch ich kenne beide seiten der vaterschaften und finde herrn k überaus geduldig. vor allem was den hühnerhaufen hier im forum angeht....

Mitglied inaktiv - 09.02.2018, 08:01



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Spätestens seit seinem "Telefonat mit der Kollegin der Bearbeiterin im JA" bin ich inhaltlich raus. Entweder ist Herr K nicht echt und will gezielt Stimmung machen - oder wenn er echt ist, dann hat er eine sehr eigene Wahrnehmung (was auch die Beziehung zur Kindsmutter betreffen dürfte). Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass jemand beim JA - und dann auch noch jemand, der mit dem Fall nichts zu tun hat, irgendeine Kollegin der zuständigen Bearbeiterin - sich telefonisch dermaßen aus dem Fenster lehnen und so aus dem Nähkästchen plaudern würde. So unprofessionell kann doch niemand sein?!? Und der Rat, eine Email zu schreiben, in der er sich "alles von der Seele redet" und dabei auch noch gegen das "Urteil" vorgeht... nee, nicht wirklich, oder? Der einzige Umstand, den ich mir vorstellen könnte, so eine "schreiben Sie eine Email und kotzen Sie sich aus"-Äußerung zu tun, wäre - ein Bürger, dem ich eine halbe Stunde am Telefon versucht habe, die Rechtslage zu erklären, und der immer wieder mit "aber das kann doch nicht sein, das ist doch nicht fair, das kann doch nicht sein!" ankommt - dass ich DANN sage, schicken Sie 'ne Mail, um das Telefonat zu beenden, weil es schlicht überhaupt nichts bringt. (Wobei der Teil mit "damit können Sie gegen das Urteil vorgehen" dann wiederum nur im Kopf des Bürgers vorkäme, da geht ihm m.E. juristisch zu viel durcheinander.) Dazu noch die scheinbare Ignoranz des Herren allen Hinweisen Richtung § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB gegenüber - dabei dürfte es bei der Nachforderung genau darum gehen... Damit erweckt er bei mir den Eindruck, dass es ihm ums "Stimmung machen" geht und nicht um eine sachliche Klärung der Angelegenheit. Oder er ist zu einer sachlichen Klärung der Rechtslage nicht in der Lage, auch wenn er gerne würde... gibt's ja auch.

von Leena am 09.02.2018, 08:19



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Ich habe mittlerweile die xte zuständige Mitarbeiterin (die wechseln offenbar öfters die Bereiche) und da war eine dabei... Wie soll ich es formulieren? Als würde man jemanden ins Hirn schauen und den kleinen Mann beobachten, der das Schwungrad dreht. Ich war 5! Stunden da und sie hatte es immer noch nicht vollständig verstanden. Sie hat beim Lesen den Finger benutzt wie ein Erstklässler und sie hat immer wieder gesagt: “das habe ich jetzt nicht verstanden...“ Es ging dabei um nichts Komplexes und nachher hat sie mich in ihrer Stellungnahme trotzdem falsch zitiert...

von Petra28 am 09.02.2018, 10:09



Antwort auf Beitrag von Petra28

Na ja, das es Leute gibt, die mit der Auffassungsgabe so ihre Probleme haben, um es mal so zu formulieren, ist eine Sache. Aber dass sich jemand anscheinend freudig plaudernd, aber inhaltlich ahnungslos über Fälle von Kollegen auslässt, für die sie gar nicht zuständig sind, und dann noch der einen "Verfahrenspartei" gegenüber so eindeutig Stellung bezieht, wie sie persönlich irgendetwas findet - das ist noch mal etwas anderes und geht absolut gar nicht. Die Frage "bin ich überhaupt zuständig" lernt man eigentlich im öD so ziemlich als erstes, bevor man irgendetwas tut.

von Leena am 09.02.2018, 10:28



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Manche Menschen neigen dazu, dem anderen zu erzählen, was er oder sie hören will. Ich würde es nicht ausschließen, dass es so gewesen ist... Andererseits will man ja auch manches herausgehört haben, weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf.

von Petra28 am 09.02.2018, 10:43



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Hallo, Naja... aber "wir" hätten auch gesagt, dass sie dem Vater nach der Geburt Bescheid sagen soll (gab doch neulich erst ein Posting in anderem Unterforum dazu). Und DAS hat sie erst mal NICHT gemacht. Das ist sch... und ich würde sie schon fragen aus echtem Interesse, warum jetzt und warum nicht damals. Er war zu vertrauensselig und zu blöd um selbst zu verhüten Er hat unangemessen reagiert, evtl. sogar total arschig. Und ja, es ist das alleinige Recht der Frau (an Ende des tages) zu entscheiden ob das Kind leben wird oder abgetrieben. TROTZDEM hat sich die FRAU dazu entschieden das gemeinsame Kind zu bekommen und ab dem Moment wird sie IMMER mit dem Vater verbunden sein. Zudem hat das Kind das RECHT auf Mutter und Vater und auch auf Kenntnis seiner Abstammung. Dass die Mutter nun versucht rauszuholen was geht... kann sie ja... aber er darf ebenfalls versuchen das zurückzustutzen auf das korrekte Mass. Gruss D

von desireekk am 09.02.2018, 00:35



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Ich denke auch, dass es nicht um ein Urteil, sondern um den Bescheid geht, aber ich würde das einem Kindsvater, der ohnehin ganz von den Socken ist, weil er gerade erfahren hat, dass er eine vierjährige Tochter hat, nicht so anlasten. Das Ganze kann er mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Jungendamtes klären, wenn sie wieder da ist. Auf einen Rechtsstreit, würde ich mich da nicht einlassen, denn lieber würde ich das Geld der Kindsmutter geben als dem Anwalt. Es ist doch sein gutes Recht in dieser Situation zu klären, ob er wirklich die 4000 Euro nachzahlen muss, denn ehrlich gesagt, ich würde an seiner Stelle das Geld auch lieber auf ein Konto für meine Tochter einzahlen, als es der Ex zu überweisen. Ich verstehe nicht, warum ihr so reagiert. Der Karren wurden in den Dreck gezogen, aber von beiden Seiten und nicht nur von Herrn K.

von Mehtab am 09.02.2018, 09:42



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Nein, natürlich kommen zu mir nicht nur rechtskundige Bürger, die nichts durcheinander bringen! Aber es ist halt mein Job, ihnen dann die Rechtslage so zu erklären, dass sie sie verstehen. Ich würde sagen, bei 99,98% der Bürger (in meinem Bereich) funktioniert das auch - und mit den restlichen 0,02% kann ich mich dann ausgiebig "auseinandersetzen". Ansonsten weiß der Kindsvater ja nun schon seit September, dass er eine 4-jährige Tochter hat, Vaterschaftstest ist ja schon gelaufen, Vaterschaft anerkannt etc. - da würde ich das nicht unter "gerade erfahren und noch total von der Rolle" verbuchen, wenn der Vater dann - knappes halbes Jahr später - erfährt, dass er auch noch zahlen muss, und zwar nicht nur - erwartungsgemäß - ab Kenntnis, sondern auch noch "rückwirkend". Er hatte 5 Monate Zeit, sich ernstlich zu informieren, und ist noch nicht bis zu dem Paragraphen vorgestoßen, um den es geht - und den man mit ein bisschen Google in einer halben Stunde findet..? Dass es sein gutes Recht ist, sich über die Rechtslage zu informieren, sehe ich ja genau so - es ist, im Grunde genommen, sogar seine Pflicht, in gewisser Weise. Aber durchschlagend erfolgreich scheint er damit ja eher noch nicht gewesen zu sein - er macht sich Gedanken übers Hinternabwischen, aber über "was kann im worst case jetzt an Kosten auf mich zu kommen?" denkt er nicht weiter nach..? Klar haben beide Elternteile ihren Teil dazu beigetragen, dass die Karre jetzt ordentlich im Dreck steckt. Aber so lange er immer noch auf der "die böse Mutter hat mich in der Beziehung so schlecht behandelt und ist ganz ein mieser Charakter"-Ebene festhängt, wird die Karre auch nicht aus dem Dreck wieder rauskommen, prophezeie ich mal. Sicher, wenn er da an sich arbeitet und die Mutter nicht an sich, wird es vermutlich auch nur marginal besser als jetzt - aber das wäre doch immerhin ein kleiner Fortschritt... Wundern dauern etwas länger. Ach so - was ich an dem geschilderten Telefonat mit dem JA so merkwürdig finde, ist, dass er mit irgendeiner Kollegin der zuständigen SB gesprochen hat, die den Fall nur aus der Teamsitzung kennt, dann aber freudig am Telefon gegenüber dem Vater aus dem Nähkästchen plaudert und erzählt, was die Chefin wem wann wo weshalb gesagt und nicht gesagt hat..? Das ist absolut unprofessionell und komplett daneben und geht gar nicht. Von daher - entweder ist er da am Telefon wirklich an eine grässliche Fehlbesetzung geraten oder er erzählt Geschichten oder er lebt in seiner eigenen Realität, wo aus "ich versteh ja Ihr Situation, Herr K., aber ... !" ein "wir sind ja in der Sache ganz bei Ihnen und überhaupt ist das alles ein Unding!" wird.

von Leena am 09.02.2018, 10:23



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Wir waren ja alle nicht dabei, aber der Unterhaltsanspruch besteht nun einmal, es ist ein Anspruch des Kindes und das Geld erhält nun einmal die Person, bei der das Kind lebt. Die Geschichte der Frau wäre überaus interessant zu hören. Aber das, was Herr K von sich gibt lässt die Reaktion der Mutter verständlich machen, auch wenn sie nicht richtig ist. Aber mir fällt auch schwer zu glauben, dass man eine Beziehung über ein halbes Jahr hat, dann von der Schwangerschaft erfährt, die die Frau eindeutig austragen will und dann nicht Mal über Freunde versucht zu erfahren, was mit dem eigenen Kind ist. Meiner Meinung nach musste Herr K damit rechnen, dass irgendwann Unterhaltsforderungen kommen.

von Astrid18 am 09.02.2018, 10:22



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Da ist wieder das, was ich schon so oft beobachtet habe. Es geht immer nur um die Eltern. Was mit dem Kind ist, das ist ganz egal. Die Mutter kann es schön als Druckmittel einsetzen, und der Vater will dann am besten gar nicht mehr zahlen, weil er von seinem Kind ohnehin nichts haben wird. Ich bin gespannt, ob es Herrn K überhaupt gelingen wird, seine Tochter jemals als Kind zu sehen. Da sind zwei Erwachsene, die zuvor schon nicht miteinander konnten, und jetzt, wo ein Kind in der Welt ist, das sie dringendst bräuchte, wird das wohl auch nichts mit einer konstruktiven Zusammenarbeit zugunsten des Kindes. Weder das Jugendamt noch andere staatliche Einrichtungen können ein halbwegs gutes Elternhaus ersetzen. Ich frage mich schon, wie viele Kinder einfach ohne irgendwie nachzudenken, dass damit auch Verantwortung verbunden ist, in die Welt gesetzt werden. In diesem Forum waren so viele Beiträge, wo sich Mütter, die gerade schwanger waren oder noch ganz kleine Kinder hatten, trennten, weil die Verhältnisse so waren, dass sie auch nicht mehr mit dem Kindsvater zusammenleben konnten. Die Frauen könne sich schon irgendwie emanziperen, aber die Kinder bleiben auf der Strecke. Mich wundert es, dass es hier, und ich meine hier ausdrücklich nicht die Beiträge von Herrn K selbst, immer nur um die arme Kindsmutter oder den Vater geht. Im Mittelpunkt sollte das Kind stehen, aber das ist leider nur der Spielball der Erwachsenen.

von Mehtab am 09.02.2018, 10:41



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Mir ging es ausschließlich ums Kind. Aber das schließt das Wohlergehen der Mutter nunmal mit ein.

von Petra28 am 09.02.2018, 11:05



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Mann Petra, das schließt das Wohlergehen ALLER ein. Nicht nur Mama und Kind, sondern auch Papa. Grässlich, Deine fixierte Mutter-Kind-Betrachtung. Die schimmert immer wieder durch.

Mitglied inaktiv - 09.02.2018, 11:26



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In diesem speziellen Fall spielt aber das Wohlergehen des Vaters für das Kind momentan keine Rolle. Die Mutter ist der Mittelpunkt ihres Lebens. Das Kind würde jetzt, mit seinen 4 Jahren, nicht merken, wenn es dem Vater schlecht ginge, wäre aber unmittelbar betroffen, wenn es der Mutter schlecht ginge. Ist das so schwer nachzuvollziehen? Das wäre doch auch so, wenn das Kind beim Vater aufgewachsen wäre, dann wäre der Vater der Hauptbezugspunkt. Natürlich soll es allen gut gehen. Mir geht es nur darum, aufzuzeigen, was Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, auch wenn sie nur auf dem Papier ausgetragen werden, für Auswirkungen haben können. Und bei demjenigen, der das Kind hauptsächlich betreut, wird es sich immer mehr auf das Kind durchschlagen.

von Petra28 am 09.02.2018, 11:57



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Ich finde diese "Mach Deinem Kind zuliebe die Mama glücklich!" auf allen Ebenen albern. Auch in einer glücklichen Rama-Kuschel-Ehe-Familie ist das doch ein Rundumtotschlag. "Mach den Abwasch, den Kindern zuliebe, denn das macht mich glücklich und eine glückliche Mama bedeutet glückliche Kinder!" "Kauf mir die Designertasche, den Kindern zuliebe, denn eine glückliche... etc pp....." Das kann man ewig so weiterführen, und letztlich kann Muddi mit "... den Kindern zuliebe...." so ziemlich jeden Scheiß begründen. Wer's braucht, weil er die eigenen Wünsche nur via Kind transportieren kann....

von Strudelteigteilchen am 09.02.2018, 12:05



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Ich empfinde die zitierte Aussage eher als ein "tue es für die Mutter Deines Kinder" als Abgrenzung zu "ich tue doch meiner Ex nichts Gutes!". Wenn die Ex auf ewig das pöhse Weibsbild ist, der man alles Schlechte an den Hals wünscht, leidet unter dieser Grundeinstellung letztlich so oder so das Kind. Ich erlebe es ja immer wieder bei meinen "Ex-Schwiegereltern", die sind seit 35 Jahren geschieden, ich habe aber immer noch das Gefühl, der jeweilige Lebensinhalt ist es, bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit den jeweils anderen möglichst schlecht dastehen zu lassen. Ich finde das furchtbar anstrengend! Und den Kindern haben sie damit definitiv eine Zusatz-Bürde auferlegt. Außerdem ist es ein Unterschied, ob der Partner sagt "ich will dir was Gutes tun, wenn du entspannt bist, kommst das letztlich auch unseren Kindern zu Gute!" oder ob Mama fordert "Räum gefälligst die Spülmaschine ein und kauf mir 10 Designertaschen, denn damit machst du unsere Kinder glücklich!" Das erstere finde ich nachvollziehbar, das letztere einfach nur dämlich.

von Leena am 09.02.2018, 12:24



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Es geht nicht um Designer-Taschen, sondern was es mit einem Kind macht, wenn die Mutter belastet ist. Und es geht nicht darum, was die Mutter fordert, sondern was der andere zu ihrer Be- oder Entlastung beiträgt. Ich will es an einem Beispiel versuchen: Eine Bekannte von mir erhält nur unregelmäßig Unterhalt, sie kommt im Wesentlichen allein für die Kinder auf. Der Vater leistet sich regelmäßig teure Urlaube und teure Spielzeuge (Boot, Motorrad). Es würde die Mutter entlasten, wenn er stattdessen vernünftig Unterhalt zahlen würde. Dann müsste sie nicht jeden Cent umdrehen, die Mutter wäre froher. Das wäre doch besser für die Kinder? Oder nicht? Ein zweites Beispiel: Ich bekam lange Zeit regelmäßig Anwaltsbriefe. Ich habe es versucht, vor den Kindern zu verbergen, aber das hat viel Kraft gekostet. Ich konnte dann nicht so für meine Kinder da sein, wie ich es wollte und sie haben natürlich gemerkt, dass ich nicht froh war. Das hat was mit meinen Kindern gemacht!

von Petra28 am 09.02.2018, 12:24



Antwort auf Beitrag von Leena

So in etwa meinte ich das.

von Petra28 am 09.02.2018, 12:28



Antwort auf Beitrag von Leena

Aber in dem Fall unten kommt die Forderung doch von der Frau. Also eben nicht: "Ich freue mich, daß Du entspannt bist!" sondern: "Los, entspann mich!" Und dann mit der Begründung dem Mann überhaupt das Recht abzusprechen, mal NACHZUPRÜFEN, ob er das zahlen MUSS.... Nee, das ist ganz albern.

von Strudelteigteilchen am 09.02.2018, 12:34



Antwort auf Beitrag von Petra28

Schatzi, ich habe in meinem ganzen Leben noch keinen einzigen Cent Unterhalt für meine beiden Kinder gesehen. Um die Zahlung zu vermeiden, bescheißt der KV den Staat vorne und hinten. Ich hätte allen Grund, 24/7 unentspannt zu sein. Bin ich aber nicht. Weil - ich kann mich stundenlang darüber ärgern, aber ich bin nicht dazu verpflichtet. Ich werde meine Zufriedenheit doch nicht abhängig machen von der Zahlungs- oder Sonstwasbereitschaft von meinem Ex.

von Strudelteigteilchen am 09.02.2018, 12:39



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Wäre ja auch witzlos, bei Deinem Exemplar! Aber es gibt auch weniger kriminell engagierte Väter, die freiwillig zahlen oder mit kleiner "Nachhilfe" - da fände ich dann eine kleine Motivationshilfe ganz angebracht.

von Leena am 09.02.2018, 12:44



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Du musst zwei Dinge unterscheiden: 1. Ich an seiner Stelle würde mich verpflichtet fühlen, das Geld zu bezahlen, ganz unabhängig vom Verhalten der Mutter. Ich finde die Forderung auch nicht übertrieben. Da wäre für mich die Überprüfung durch den Anwalt, ob ich das überhaupt rechtlich muss, rausgeworfenes Geld. 2. Wollte ich aufzeigen, was es unter Umständen für Konsequenzen hat, wenn man einmal in so einer Anwaltsmaschinerie drinsteckt.

von Petra28 am 09.02.2018, 12:45



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

da man aber hier davon ausgeht, herr k beschei...t den staat nicht,darf man auch mal unentspannt die sache genauer betrachten,

Mitglied inaktiv - 09.02.2018, 12:46



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Im Moment gibt es ja anscheinend irgendeine Art "Bescheid" vom JA, was der Vater rückwirkend zahlen soll - das hat m.E. weder mit "los, entspannt mich!" noch mit "ich freu mich, wenn ich dich entspannen kann!" zu tun, sondern ist erstmal eine "reine Formalie, verwaltungstechnischer Art". Ich finde es ja auch völlig verständlich und legitim und eigentlich geradezu nötig, dass er überprüfen lassen möchte, ob und was er zahlen muss. Ich finde nur, er stellt sich dabei etwas mühsam an... Einmal Google anschmeißen und nach "Vaterschaftsanerkennung", "Unterhalt" und "nachträglich" suchen, hätte ihn vermutlich weitergebracht als alle emotionalen Postings hier.

von Leena am 09.02.2018, 12:49



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????

von Strudelteigteilchen am 09.02.2018, 12:52



Antwort auf Beitrag von Leena

Ganz ehrlich - ich würde die Forderung auch anwaltlich prüfen lassen. Ich bin zwar juristisch nicht ganz unbeleckt - Juristenfamilie halt - aber googeln ersetzt mMn keinen Anwaltsrat. Weil - hier besonders - die Umstände doch immer wieder anders sein können. Was ich an der "für die Mutter"-Argumentation blöd finde ist allgemein: * sie rechtfertigt letztendlich alles * sie macht die KM zu einem verlängerten Kind Und in diesem speziellen Fall: * die Forderung kommt so hintenrum * und möglicherweise gar nicht von der Mutter (evtl. macht sie also gar nicht die KM glücklich, sondern das JA - ich habe das immer noch nicht ganz verstanden) * die reine Überprüfung der Forderung merkt die KM gar nicht, als Argument dagegen ist sie also ungeeignet

von Strudelteigteilchen am 09.02.2018, 13:00



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

P.S. Und zum Schluß kommt nachgeschoben und hintenrum das Argument, daß Anwälte eh Mist erzählen. Und, immer wieder: "Tu es für die Mutter!" - "Das habe ich nie gesagt!"

von Strudelteigteilchen am 09.02.2018, 13:02



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Und du warst auch noch nie unentspannt deswegen? Das ist beneidenswert. Jedes Jahr zwei, drei, vier Gerichtsprozesse, entsprechende Kosten und zeitlicher Aufwand, Anzeigen bei der Polizei deinem Partner gegenüber, Anzeigen beim Jugendamt, durch deinen Ex verursachter Jobverlust und Verlust des Zuhauses - wärst du dann auch noch so entspannt? Und begonnen hat es mit Anwaltsbriefen.

von Petra28 am 09.02.2018, 13:05



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ein guter Anwalt kann häufig gar keine klare Aussage treffen und wenn er es tut, muss der Richter nicht zwingend so entscheiden. Ein schlechter Anwalt richtet sich u.U. danach, was der Mandant gerne hätte. Das kannst du Mist nennen, ich nenne es Realität. Zum Rest - vergiss es, da kommen wir nicht zusammen.

von Petra28 am 09.02.2018, 13:14



Antwort auf Beitrag von Petra28

Himmel, ER SCHREIBT KEINEN ANWALTSBRIEF. Er fragt nur mal nach. Mein Freund zahlt mehr als er müßte für seine Kinder. Trotzdem war ihm wichtig zu wissen, wie viel er zahlen MUSS. Nur so interessehalber. Deswegen war er beim Anwalt und hat den Unterhalt ausrechnen bzw. die Berechnung des Anwalts der Ex überprüfen lassen. Tat keinem weh. Das Verhältnis zur Ex ist dennoch entspannt (und das, obwohl sie von seinem Gang zum Anwalt sogar wußte). Kürzlich haben sie sogar gemeinsam besprochen, daß er aus diversen Gründen demnächst weniger zahlt. Immer noch mehr, als er müßte, aber weniger als bisher. (Und genau für dieses - entspannte - Gespräch war es gut, daß BEIDE wußten, wie groß der Spielraum ist zwischen "müssen" und "wollen". So fühlt sich keiner betrogen.) Und er braucht auch keine "Meine Ex soll entspannt sein!"-Begründung dafür, daß er (mehr) zahlt.

von Strudelteigteilchen am 09.02.2018, 13:27



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Er fragt nicht nur nach, er meinte, er sei gezwungen, sich einen Anwalt zu nehmen. Nein, ist er nicht. Kann er aber natürlich trotzdem machen. Wenn der Anwalt sagt, er muss es nicht zahlen, schreibt dieser dann einen Brief. Und er wollte nicht mehr Vernunft walten lassen, sondern schonungslose Offenheit walten lassen. Wie die böse Ex ihn reingelegt hat. Das gibt böses Blut. Und sowas steht ja auch gern mal in Anwaltsbriefen. Und warum zahlt dein Freund mehr, als er muss? Weil es das Leben seiner (Ex)Familie angenehmer macht.

von Petra28 am 09.02.2018, 13:44



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ein guter Anwalt könnte Herrn K. aber darlegen, dass es grundsätzlich möglich ist, auch rückwirkend Unterhalt zu fordern für die Zeit vor Kenntnis der Vaterschaft, und zwar nach §§ ..., und ggf. Verwirkung, aber nur wenn ... - und könnte ihm im Grunde die Bandbreite aufzeigen, mit was er im besten / schlechtesten Fall rechnen könnte. Und dann dazu in Relation die Verfahrenskosten... dann wüsste er wenigstens so ungefähr, wo er steht, und könnte dann mit Fakten belastet entscheiden. Außerdem gibt es natürlich nicht nur gute Anwälte, da gibt es auch welche, die dem Mandanten so ziemlich alles erzählen, was sie hören wollen, und sich hinterher anscheinend über eine schön saftige Anwaltsrechnung freuen. Natürlich gibt es auch weniger gute Anwälte, die trotzdem nicht absichtlich dem Mandanten Geld aus der Tasche ziehen wollen. Und es gibt gute Anwälte, die bei extrem mühsamen Mandanten irgendwann aufgeben und in ihren Schriftsätzen deutlich formulieren, was der Mandant fordert und wie sie selber dazu stehen. "Klare Aussage" ist nicht, das sehe ich auch so, aber eine gute anwaltliche Beratung wäre für Herrn K. doch ein großer Fortschritt, finde ich!

von Leena am 09.02.2018, 13:50



Antwort auf Beitrag von Leena

Naja, ich bin ja nicht ganz unvoreingenommen, das gebe ich zu. Ich duze mich mittlerweile mit meinem Anwalt, aber es hätte das alles nicht gebraucht... Aber du weißt ja, ich bin ja auch dem Finanzamt gut, sicherlich zu meinen Ungunsten, aber es ist mir einfach den Aufwand nicht wert.

von Petra28 am 09.02.2018, 14:10



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ich kenne ja etliche Anwälte und Richter - die, bei denen man nur den Namen hört und dann innerlich aufstöhnt, sind definitiv die Ausnahme! Und - das Finanzamt ist gar nicht immer fies! Und der Bearbeiter i.d.R. mehr an der richtigen Steuer interessiert als an einer möglichst hohen Steuer, schließlich gibt's keinerlei "Umsatzbeteiligung" o.ä.! ;-) Wobei ich persönlich ja finde, die EDV-technische Entwicklung der letzten paar Jahre macht es auch nicht unbedingt wahrscheinlicher, dass ausschließlich rechtlich richtige Bescheide produziert werden (übrigens in beide Richtungen, nicht systematisch profiskalisch oder so!)... aber so insgesamt...

von Leena am 09.02.2018, 15:50



Antwort auf Beitrag von Leena

Ich fand das Finanzamt noch nie fies, bzw. die Mitarbeiter, sondern immer sehr freundlich... In der Regel klappt das ja - man behandelt andere freundlich und wird selbst freundlich behandelt. (Bis auf meinen Ex, bei dem klappt das nicht, der ist da eigen...)

von Petra28 am 09.02.2018, 16:17



Antwort auf Beitrag von Petra28

Also da sehe ICH dich in einem anderen Blick. Für mich steht bei dir das Kindeswohl eher nicht an erster Stelle. Du hackst nur auf dem Mann rum und entschuldigst die Mutter und jetzt hat er gefälligst alles zu schlucken was sie sagt... Wenn es der Mutter um das Kind ginge und nicht um ihr eigenes Wohl, hätte sie kein Problem damit als Kompromiss zB zuzustimmen das das Geld für das Kind angelegt wird. ich vermute aber mal die Dame wird eher auf Auszahlung auf ihr Konto bestehen - weil was Mama gut tut, tut ja auch dem Kind gut... Wäre der Frau das Kindseswohl wirklich soooo wichtig gewesen, sie hätte von Anfang an den Vater angegeben, egal was für ein Ar... das ist.

Mitglied inaktiv - 10.02.2018, 10:49



Antwort auf Beitrag von Petra28

Zitat: "Und warum zahlt dein Freund mehr, als er muss? Weil es das Leben seiner (Ex)Familie angenehmer macht." Ich habe ihm das eben vorgelesen und er hat einen Lachflash bekommen. Nein, er zahlt nicht, weil es angenehmer ist. Sondern weil er ziemlich genau weiß, welche Kosten für die Kinder anfallen.

von Strudelteigteilchen am 10.02.2018, 15:52



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Das ist ja die Definition von angenehmer, oder nicht? Würde er gar keinen Unterhalt zahlen oder weniger, hätte die Familie ein wesentlich unangenehmeres Leben.

von Petra28 am 10.02.2018, 16:12



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verbessert mich , wenn ich mich täusche aber wenn das amt den kindsunterhalt zahlt, bedeutet das doch , das es das geld für den vater auslegt. demnach ist er doch dem amt auch einiges schuldig!?! und wenn ich richtig verstanden habe ,ist er single , mit nem guten job( anhand der höhe des unterhalts), dann ist doch ausser frage, das er seinem kind alles versucht zukommen zu lassen , was er die letzten jahre nicht getan hat...wie gesagt , es geht ums kind und die mutter wird davon auch nicht reich.

Mitglied inaktiv - 09.02.2018, 12:38



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Wenn die Mutter unberechtigt Unterhaltsvorschuss bekommt, sprich in diesem Fall falsche Angaben gemacht hat (Vater unbekannt) ist SIE dafür verantwortlich und kann dafür sogar verurteilt werden! Wenn sie keinen Unterhaltsvorschuss bekommen hat gibt es auch keine Schulden beim Staat

Mitglied inaktiv - 09.02.2018, 22:43



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Nein, in dem Fall hat die Frau Sozialbetrug begangen, das Amt holt sich das Geld von ihr und evtl wird es auch noch weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen für die Dame. Sie wusste ja wer der Vater war, hat ihn aber wissentlich verschwiegen. Sähe anders aus wenn sie den Vater angegeben hätte, dieser aber warum auch immer nicht zahlen wollte oder konnte. In dem Falle kann sich das Amt wirklich das Geld vom Mann zurückholen. Fraglich ist lediglich ob die Mutter dann rückwirkend vom Vater den Unterhalt einfordern kann wenn sie ihm nichts vom Kind erzählt hat - das sind aber verschiedene Paar Schuhe.

Mitglied inaktiv - 10.02.2018, 11:02



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Nur kurz, es wurde ja schon viel gesagt: 1. Vielleicht hat sie ihm ja zunächst deshalb nichts von dem Kind erzählt, weil sie sich nichts von ihm erwartet hat, und ja auch wusste, dass er kein Kind will. Vielleicht wollte sie nicht, dass er zur Abtreibung drängt. 2. Ich find's generell - also unabhängig von diesem Fall - immer albern, wenn der Partner sagt, dass er nie ein Kind wollte, und deshalb dann keinen Unterhalt zahlen will. Wenn man mit einer Frau schläft, muss man meiner Meinung nach damit rechnen, dass sie (ungewollt) schwanger wird. Es hat sich doch inzwischen herumgesprochen, dass es keine 100prozentig sichere Verhütung gibt. Ich finde so eine Einstellung daher unerwachsen und verantwortungslos - außer, die Frau wir absichtlich schwanger. LG

von Banu28 am 09.02.2018, 13:01



Antwort auf Beitrag von Banu28

genau dies 2 aspekte treffen meine meinung, danke

Mitglied inaktiv - 09.02.2018, 13:04



Antwort auf Beitrag von Banu28

Hallo, die Tochter ist vier Jahre alt, und die Mutter musste das Kind vor dem Vater vier Jahre verheimlichen, damit er keine Abreibung verlangen konnte. Das tut schon weh. Außerdem geht es überhaupt nicht darum, dass Herr K keinen Unterhalt zahlen will, weil er kein Kind wollte.

von Mehtab am 09.02.2018, 13:57



Antwort auf Beitrag von Banu28

Dein Ansatz hat aber einen Denkfehler.... Spätestens nach der Geburt wäre das Thema Abtreibung vom Tisch, die Frau hat sich aber wissentlich dazu entschlossen bei der Abstammung zu lügen. Nichts anderes ist die Angaben: Vater unbekannt" nämlich wenn man sehr wohl weiß das es da einen gibt. Hier bekommt JEDE Mutter wo bei der Geburt kein Vater eingetragen worden ist Post vom JA - mit dem Hinweiß auf Informationen, Hilfe und welche möglichen rechtliche Folgen das Nichtangeben haben kann. Ab DIESEM !!! Zeitpunkt hat die Frau also faktisch wissentlich GENEN das Kindeswohl gehandelt wenn man es genau nimmt, die Mutter hat das Kind um etwas betrogen was ihm rechtlich zusteht. Und evtl auch noch den Staat weil sie evtl staatliche Hilfen in Anspruch genommen hat die ihr nicht zustanden. Sie hat zudem WISSENTLICH auf den Unterhalt des Kindes vom Vater verzichtet - denn der hätte ja zahlen müssen auch dann wenn er das Kind nicht wollte. IMO ist es dann witzlos etwas einzufordern was einem eigentlich zustehen würde - wenn man es selbst erst hat so weit kommen lassen.

Mitglied inaktiv - 10.02.2018, 11:07



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Ich habe auch nach der Geburt meiner Großen zwei Mal Post vom Jugendamt bekommen, wo mit Hilfe und Unterstützung angeboten wurde, wenn ich Bedarf hätte bei der Vaterschaftsfeststellung. Ich habe zwei Mal freundlich gedankt - und das war's dann. Es steht im Übrigen auch nicht drin "Vater unbekannt", sondern es steht tatsächlich gar nichts drin. Also - ich habe nicht gelogen. Und ich habe auch nicht "wissentlich gegen das Kindeswohl gehandelt", im Gegenteil, ich finde, in manchen Fällen kann genau das sogar dem Kindeswohl dienen. Und ich habe auch nicht "das Kind um seine Abstammung betrogen". Gut, es gibt kein Dokument, wo er als Vater ausgewiesen wird - geht ja auch nicht, da er biologisch der Vater ist, aber nicht juristisch. In der jetzt gültigen Geburtsurkunde steht übrigens ein Vater, und zwar der juristisch - nämlich der Adoptivvater.

von Leena am 10.02.2018, 13:02



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Bekommt eine Frau in Deutschland soziale Hilfen, wenn sie den unterhaltspflichtigen Vater nicht angibt?

von Mehtab am 10.02.2018, 13:34



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An diesem Wochenende werden eventuell Kinder gezeugt, bei denen die Mutter nicht weiß, ob es der süße Typ im Hasenkostüm vom Donnerstag war, oder der freche Pirat vom Montag. Diese Kinder können nichts dafür, sie werden also - und damit die Mutter - Unterstützung bekommen.

von Petra28 am 10.02.2018, 14:42



Antwort auf Beitrag von Leena

Leena, daß ist m.W. roundabout 19 Jahre her. Meines Wissens wird das heute anders gehandhabt.

von Strudelteigteilchen am 10.02.2018, 15:54



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Dann wird nach dem Vater gefragt - und man muss ihn wahrheitsgemäß entweder angeben oder wirklich nicht wissen - wenn man sagt, man weiß ihn, will ihn aber nicht nennen, wäre zumindest damals fiktiv Unterhalt angerechnet worden. Ich habe mich allerdings nicht weiter damit befasst, da ich keine sozialen Hilfe in Anspruch genommen habe und mich samt Kind selbst finanziert habe - halbes Jahr "Erziehungsgeld" und Ersparnisse, anschließend wieder gearbeitet und Kind bei der Tagesmutter.

von Leena am 10.02.2018, 18:10



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Stimmt, knapp 19 Jahre. :-) Wie wird es denn heute gehandhabt..? Ich wurde wirklich erst im Adoptionsverfahren nach dem Vater gefragt und habe wahrheitsgemäß dem Jugendamt erklärt, dass ich ihn weiß, aber nicht nennen möchte. Das Jugendamt hatte damit allerdings mehr Probleme als der Richter. :-)

von Leena am 10.02.2018, 18:12



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Jein... Wer glaubhaft versichern kann das er den Vater nicht kennt, weil ONS als Beispiel kann auch ohne Angabe des Vaters Unterhaltsvorschuss bekommen. Gleiches gilt zB auch bei Vergewaltigung wenn der Täter unbekannt ist. Allerdings spionieren die von den Ämtern auch gerne inzwischen, sprich sie schauen zB auf Sozialen Plattformen ob es da Hinweise geben könnte, oder fragen auch mal im direkten Umfeld nach usw. Und wehe es stellt sich im nachhinein eben heraus das die Frau sehr wohl wusste oder mindestens geahnt hat wer Vater sein könnte. bei einer Ahnung kann sie ja wenigstens den vermeintlichen angeben, dann wird es halt per Test geprüft...

Mitglied inaktiv - 10.02.2018, 20:02



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Hier könnte damit evtl heutzutage sogar eine Adoption erschwert werden. Die tun sich wesentlich leichter wohl damit wenn sie auch das OK vom Vater haben - den wenn im nachhinein doch noch einer auftaucht kann er ziemlichen Stress machen. Und ich vermute mal du hast ihn verheimlicht damit du weniger Ärger hattest, hat das ganze halt etwas damals vereinfacht für euch. Für mich persönlich ist es aber eine Abstammungsfälschung, Gerade in der heutigen Zeit kann es immer mal richtig blöde kommen und plötzlich sind zwei Halbgeschwister ein Paar. Oder warum auch immer kann es mal wegen einer Krankheit wichtig sein. So weit weg ist das gar nicht wie sich bereits das ein oder andere Mal gezeigt hat in diesen Fällen. Entsprechend würde ich immer den Vater angeben, wenn man partout nicht will das er Kontakt mit dem Kind hat oder Mitspracherechte gibt es immer noch andere Wege. Der Weg ist dann aber eben mitunter etwas holpriger - aber eben korrekter.

Mitglied inaktiv - 10.02.2018, 20:07



Antwort auf Beitrag von Leena

Im weiteren Bekanntenkreis mußte eine junge Frau alle Männer angeben, mit denen sie im fraglichen Zeitraum Sex hatte, und wurde dazu fast inquisitorisch befragt. War wohl sehr unangenehm. Selbst beim ONS ging es um Vorname, welcher Club, Haarfarbe, Größe... und "Haben Sie wirklich keine Handynummer?" Ich fand die Information bissi lustig, denn zuerst wird ein Riesengeschiss um den KV gemacht, aber dann wird er viel zu einfach vom Haken gelassen, wenn es um Unterhalt geht. Ich finde das etwas widersinnig. Aber was weiß ich schon .....

von Strudelteigteilchen am 10.02.2018, 22:19



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Ich weiß von solchen inquisitorischen Befragungen nur dann, wenn es auch um Geld ging - sprich, wenn jemand UHV beantragt hatte und keine Angaben zum Vater machen konnte oder wollte. Mich hat wirklich erst das JA bei der Adoption befragt, da habe ich völlig ehrlich gesagt, dass ich den Vater weiß, ihn aber nicht nennen möchte, und der Vater auch vom Kind weiß. Das JA tat sich damit etwas schwer, ja - der Richter fand, wenn der Vater sich x Jahre nicht gemeldet hätte, wäre er eh selber schuld und müsste nicht irgendwann viel später noch ankommen. Hat er übrigens bis heute auch nie getan - also der Vater, meine ich... Kontakt zur Familie vom Kindsvater besteht ja, Kind kennt da die vorhandenen Verwandten etc. Wenn er sich hätte melden wollen, hätte er es tun können - zumal ihm seine Schwester das wohl oft genug vorgehalten hat...

von Leena am 10.02.2018, 23:15



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Es HAT die Adoption erschwert, das JA tat sich schwer mit meiner Aussage. Die Sachbearbeiterin erzählte von einem Team-Meeting, bei dem letztlich die Chefin entschieden habe... Wie gesagt - das Kind weiß, wer der Vater ist, das gibt es aber eben nicht förmlich und nicht schriftlich. Es kennt die Familie des Vaters, hat regelmäßig Kontakt etc. Die Gefahr, sich unwissentlich in ein Halbgeschwister zu verlieben, besteht also nicht, und auch krankheits-technisch sind die diversen Krankheitsgeschichten bekannt. Dem Kind habe ich den Vater nie verheimlicht, wenn es wollte, könnte es ihn anrufen. Mit meinem Segen, ja. Es will aber nicht. Und der Vater weiß vom Kind und weiß, wo er uns finden könnte, wie gesagt, Kontakt zur Familie besteht und das weiß er auch. War ihm aber nie ein Bedürfnis, die letzten knapp 19 Jahre.

von Leena am 10.02.2018, 23:23



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Das ist aber die große Ausnahme bei dir und lobt dich. Die meisten Mütter sagen es den Kindern eben nicht. Der Vater wird einfach "totgeschwiegen", verleugnet oder ist (angeblich) verstorben...

Mitglied inaktiv - 11.02.2018, 10:08



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Pauline-maus,ich gebe dir vollkommen Recht.Er streitet seine Worte ständig ab,obwohl er sie geschrieben hat.Noch schlimmer finde ich,wie du auch,wie er über die Kindsmutter redet-nur negativ.Sie weiß schon,warum sie sich -rechtzeitig- getrennt hat.

von fsw am 10.02.2018, 09:22



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Zitat: "Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Kind kein funktionierendes Elternhaus haben soll, zudem ist es eine enorme finanzielle Belastung".Zitat Ende Herr K Du meinst DIESEN !!! Satz? Wow, da muss man schon verdammt viel Fantasie haben um das als Abtreibungsaufforderung anzusehen. Der Satz gibt derartig viel Spielraum für Mutmassungen das das alles und nichts bedeuten kann. Abtreibung wäre eine Option, genau wie Adoption, ebenso wäre mit verdammt viel Fantasie sogar die Option drin das das Kind dann zum Vater kommt. Der ja scheinbar auch noch das bessere Elternhaus hatte wie die Mutter. oder einfach nur die Frage, welche Möglichkeiten es gibt in Zukunft das beste daraus zu machen....

Mitglied inaktiv - 10.02.2018, 11:13



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Ja, Hr K hat selbst nicht gerade den besten Start hingelegt. ABER !!!, sie hat ihn schon während der Beziehung belogen und beschissen, ihm scheinbar monatelang die Schwangerschaft verheimlicht. Ansonsten wäre es wohl kaum rechnerisch möglich das bei Trennung im Sept das Kind im Februar geboren wird. Zumal es ja scheinbar nur ein WENIG zu früh gekommen ist. Davon ab ist es für mich absolut verständlich das wohl kaum ein Mann - der so überrumpelt wird, da gleich Luftsprünge vor Freude hinlegt. Mein Mann war damals selbst alles andere wie begeistert - bei unserm ersten hatte ich nämlich auch alleine die Entscheidung getroffen nicht mehr zu verhüten. Auch mit dem Risiko es dann evtl. alleine durch zu ziehen. Allerdings hatte ich Glück meinem Mann richtig einschätzen zu können, heute sagt er nämlich das hätte ich lange vorher schon machen sollen. Trotzdem hat er seine zeit gebraucht sich da dran zu gewöhnen. Hier kommt noch dazu, statt dann dem Vater eine Antwort zu geben hat sie ihn geblockt und zudem schon wieder belogen - jeder hätte wohl ihre Äußerung so verstanden das es sich erledigt hat mit der Schwangerschaft. Also ein verdammt verlogene Einstellung dieser "Dame". Wenn alles so stimmt - und davon gehe ich so erst einmal aus. Sie dann auch noch dafür zu "belohnen" indem man ihr die 4000 € rückwirkend in die Hand drückt - im Leben nicht. Dem Kind ja, aber nicht der Mutter. Heißt ich als Vater würde schauen das ich den Unterhalt halt für das Kind anlege den man eigentlich ab Geburt hätte zahlen müssen - bis eben zur Kenntnis. Danach kann man ja wenig machen, das bekommt die Frau. Und mir einen ins Fäustchen lachen wenn die Dame richtig Stress mit Ämtern und Co bekommt weil sie wissentlich "Vater unbekannt" angegeben hat und evtl Sozialleistungen so erschlichen hat die ihr nicht zustanden. Nur logische Konsequenz aus ihren Lügen....

Mitglied inaktiv - 10.02.2018, 10:41



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Da hast du Recht.Er sagt jedoch,sie hätte allein entschieden OHNE sein Mitspracherecht.Also wusste er doch von Anfang an,dass sie Schwanger ist.Hat er mehr daraufgehôrt,was die Leute reden."Dachte" er "nur",sie ist nicht mehr schwanger-laut ihrer Äußerungen?Wer weiß das alles schon? An allererster Stelle steht auf jeden Fall das Kindeswohl und hierbei haben wohl BEIDE irgendwie versagt.Das ist richtig.Ich gebe in so vielen Punkten hier allen irgendwo Recht.

von fsw am 10.02.2018, 11:34



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Mein Mann hat auch ein Kind, für welches sich allein die Mutter entschieden hat. Das er seinen Anteil dazu beitragen hat ( vertrauensselig Blödheit), weiß er. Nun, er zahlt und ich mit. Warum? Er kann aufgrund einer Erkrankung nicht voll arbeiten, in seinem erlernten Beruf gar nicht mehr. Sein Einkommen reicht also nicht für den Mindestunterhalt. Ich zahle meinem Mann also ein “Taschengeld“, welches er wiederum für den UH einzusetzen hat. Unser gemeinsames Kind braucht laut Beistandschaft nicht berücksichtigt zu werden, weil ich diesen UH selbst bestreiten kann. Ich feiere jeden Geburtstag dieses Kindes, ein Jahr näher an der Volljährigkeit! Ein Jahr näher an dem Tag, an dem die KM ebenfalls unterhaltspflichtig wird und es zur Quotelung kommt. Gut, dass die KM ähnlich viel verdient wie ich. Klingt gehässig? Macht mir nichts! Ich habe 1 Kind und zahle für 1 1/2. Verstehe jeden Mann, der weniger freiwillig Vater wird und mit Anwalt den UH prüfen lässt. Ich wollte auch nur ein Kind, und nicht ein zusätzliches 1/2 Zahlkind. Ohne Erkrankung könnte er den UH selbst leisten. Aber: Es ist wie es ist. Ich habe mich mit Absicht hier angehängt. Ich wollte das einfach mal loswerden. Das habe ich hiermit getan und tat mir gut. Ich antworte auf keine Beiträge, denn um Antworten und Reaktionen geht es mir nicht. Meine Ansicht ändert sich auch durch nichts...

von Anonymheute1 am 12.02.2018, 19:38



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"weniger freiwillig Vater..." ??? Er hat doch alle Möglichkeiten gehabt.

von fsw am 12.02.2018, 20:10



Antwort auf Beitrag von Anonymheute1

Du, ich bin sogar der Meinung JEDER Vater hat ein Recht darauf die Vaterschaft klären zu lassen - und das ohne das Frau angepisst reagiert. Einfach weil es viel zu viele "Schlampen" - auch innerhalb einer Ehe - gibt, die ein Kind eines anderen dem Mann unterjubeln. Frau kann sich, jedenfalls in der Regel, sicher sein das sie Mutter des Kindes ist, ein Mann in den wenigsten Fällen. Die Feststellung der Vaterschaft bzw mindestens die DNA-Abnahme sollte IMO fester Bestandteil der ersten Blutuntersuchung sein. Da wird eh schon Blut abgenommen für zig test, da fallen die paar Tropfen gar nicht mehr auf. Aber anderes Thema.... Davon ab bin ich aber der Meinung, das du einen Mann hast dem Du Unterhaltsverpflichtend bist, und du auch ein Kind hast, müssten diese beiden sehr wohl zählen. Das die Beistandschaft dir da evtl etwas anderes erzählt hat, heißt nicht das es auch richtig war was sie gesagt hat... Und für deinen Mann mal den Tipp, er soll man prüfen lassen ob er nicht die Voraussetzungen für Teil-EU-Rente erfüllt. Mehr als ein nein kann ja nicht kommen. Für den Fall das ihr das noch nicht gemacht habt.

Mitglied inaktiv - 12.02.2018, 20:20



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Ich glaube kaum, dass ein Zwangsvaterschaftstest die Menschheit glücklicher machen würde, ganz im Gegenteil. Zum Kindermachen gehören immer zwei, und wer heutzutage auf ein Kondom verzichtet, ist nun Mal fahrlässig unterwegs. Das gilt für die "Schlampe" (welches Weltbild hast Du?) wie für den Mann. Ich habe mal erlebt, wie in einer Vaterschaftsfeststellungsklage ein Mann seine eigene Dummheit erleben musste. Es gab drei potenzielle Erzeuger aus ONSs, aber angeblich hat die Kindsmutter nur bei einem auf das Kondom verzichtet... der Mann hat ganz schön doof geschaut. Ob er tatsächlich der Vater war, habe ich nicht mitbekommen.

von Astrid18 am 13.02.2018, 15:30



Antwort auf Beitrag von Astrid18

Ahm, bitte richtig lesen. Ich kenne genügend Frauen die innerhalb der Ehe meinen mit einem anderen fremd gehen zu müssen. Wenn was passiert, wenn interessiert es, der Ehemann ist immer automatisch als Vater eingetragen. Und ja, das sind dann für mich "Schlampen". Mag wer fremdgehen wie er mag, wenn dabei aber eine Schwangerschaft entsteht, dann gehört das ALLEN möglicherweise betroffenen Männern gesagt. Und dann kann man nach der Geburt feststellen wer der leibliche Vater ist. Passiert aber nur selten. Wenn der gehörnte Ehemann nicht irgendwann man durch Zufall auf die Idee kommt oder es erfährt und eine Vaterschaftsfeststellung gerichtlich beantragt, bleibt er der gearschte. Und ich kenne wenig Ehemänner die innerhalb der Ehe ein Kondom tragen, vor allen wenn dabei sogar noch Kinderwunsch besteht. Blöde aber wenn Frau meint sich gleichzeitig noch bei einem oder mehreren anderen ihren Spaß - ungeschützt _ holen zu müssen... Irgendwann habe ich mal vor Ewigkeiten einen Beitrag darüber mitbekommen wo geschätzt wurde das gut 5-10% aller innerhalb einer Ehe geborenen Kinder "Kuckuckskinder" sind. Keine Ahnung ob es stimmt, ich finde schon ein Kuckuckskind ist zuviel. Außer der gehörnte Ehemann weiß davon und stimmt dem zu - soll es ja auch geben.

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 18:48



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Ich habe nicht jeden einzelnen Beitrag gelesen. Hat Herr K. mal einen Vaterschaftstest eingefordert? Das wäre das erste, was ich an seiner Stelle tun würde, ehe ich irgendwas anerkenne...

von Blueberry am 14.02.2018, 15:26



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Also ohne Spaß, neben meinen Thread einen anderen Thread zu eröffnen, der erst mal mit einer Fehlinformation beginnt, und nur dazu dient über mich abzulassen ist wirklich das Letzte. Wie schon am Anfang des Threads erwähnt..."Dreckwäsche waschen". Und nichts anderes wird hier getan. Anstatt offen in meinem eröffneten Thread mit zu diskutieren, wird allen ernstes ein "Lester-Thread" eröffnet!? Es passiert ja oft im echten Leben, dass Leute hinter dem Rücken anderer reden...aber das sowas sogar in nem Forum passiert? Pauline-Maus ...unterste Schublade...ganz ehrlich ;)

von Herr K am 15.02.2018, 21:54



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Es ist "hinter Deinem Rücken", wenn in demselben Forum mit einem "Betreff", der eindeutig den Bezug zu Deinem Posting herstellt, ein neuer Thread zu einem bestimmten Teilaspekt der Sache eröffnet wird..? Weil Du so selektiv in einem Forum liest, dass Du nur Deinen eigenen Thread liest und alle anderen Threads nicht mal der Überschrift nach wahrnimmst..? Und wo ist die Fehlinformation? Sie hatte Dir lt. Deinem allerersten Posting gesagt, wenn sie schwanger ist, bekommt sie das Kind, und Du hattest im September 2013 ein Mitspracherecht in Sachen Abtreibung gefordert - oder hast Du das selber zu Anfang falsch dar gestellt..? So wie Du hier schreibst, habe ich ganz subjektiv den Eindruck, als ob Du ein Problem mit Deiner subjektiven Wahrnehmung haben könntest.

von Leena am 16.02.2018, 09:32



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Ich habe eher ein Problem damit wenn mir subjektiv irgendwelche Aussagen in den Mund gelegt werden. Zum anderen lese ich nicht permanent das komplette Forum durch, und hier wird ja definitiv ÜBER mich geredet, und nicht MIT mir. Das ist ein großer Unterschied. Der Thread hier dient meiner Meinung nach einzig und alleine der Stimmungsmache gegen mich bzw. gegen meine Entscheidungen oder Aussagen. Mich nicht mit ein zu beziehen und über meinen Fall zu reden hat nicht den Sinn über mein Thema zu reden und eventuell ein umdenken zu bewirken, sondern lediglich, sich über das Thema auszulassen, weiterhin frei irgendetwas hinein zu interpretieren, einen "bösen" zu identifizieren. Und sowas kommt ja scheinbar auch dir, liebe Leena, recht gelegen, wie ich auch schon an deinem Post in meinem Thread sehen konnte. Denn entgegen aller Aussagen und Erklärungen wird einfach weiterhin hartnäckig die eigene Interpretation durchgedrückt, einzig und allein um weiterhin das Gefühl aufrecht zu erhalten, jemanden auf sein Fehlverhalten hinzuweisen - selbst wenn man dies frei interpretieren und hineinlegen muss. Vermutlich kennt ihr das aus eurem eigenen Leben, deswegen führt ihr es hier fort. Glückwunsch :)

von Herr K am 16.02.2018, 10:08



Antwort auf Beitrag von Herr K

Ich weiß nicht, ob du meine Frage gelesen hast. Daher hier nochmal: Hast du die Vaterschaft schon anerkannt? Willst du nicht erst einen Test machen und erfahren, ob du tatsächlich der Vater bist, ehe du etwas anerkennst und zahlst?

von Blueberry am 16.02.2018, 10:28



Antwort auf Beitrag von Herr K

hinter deinem rücken?? eher nicht, denn es ist ja für alle hier im forum lesbar, dich einbegriffen. und wenn ich eine meinung habe und das bedürfniss die in einer neuen diskussionsrunde zu eröffnen , dann tue ich das. und vöse frauen dürfz´ten dich doch gar nicht mehr erschüttern oder. aber sei es drum , einfacher wäre es doch darüber zu stehen , was ich denke oder?

Mitglied inaktiv - 16.02.2018, 11:31



Antwort auf Beitrag von Herr K

Wenn sich jemand übergangen fühlt dann denkt er man mißachtet und ignoriert ihn und er fühlt sich um seine Authorität betrogen..dann scheinst genau du das zu sein immer auf kontra zu sein , wird dich nicht weiter bringen , leider

Mitglied inaktiv - 16.02.2018, 11:44



Antwort auf Beitrag von Herr K

Wo, bitte, habe ich Dir etwas "in den Mund gelegt", was Du nicht geschrieben hast? Wäre vielleicht einfacher, wenn Du mal wirklich konkret werden würdest. Hattest Du nicht geschrieben, dass Deine Ex-Freundin Dir im September 2013 geschrieben hatte, sie habe ihre Tage nicht bekommen, Du auf Nachfrage zu einem Schwangerschaftstest keine konkrete Antwort bekamst, es offenbar zwischen Euch eskalierte und sie mit einem "hat sich eh erledigt" jegliche Kommunikation mit Dir abbrach, woraufhin Du nach Gesprächen mit Freunden etc. das so gedeutet hast, dass Du nicht Vater würdest..? Habe ich da irgendetwas missverstanden..? Und zu der rechtlichen Thematik, um die es konkret geht, kommt von Dir inhaltlich genau gar nichts, oder? Warum hat Deine Anwältin gesagt, die Forderung sei "nicht rechtskräftig"..? Hat sie gesagt, ob die Forderung begründet wäre..? Dass die Forderung rechtskräftig wäre, hat auch hier niemand behauptet (dafür kam von Dir eh zu wenig inhaltliche Information, wer was auf welcher Grundlage fordert / festgesetzt hat / was auch immer), aber wenn sie rechtskräftig wäre, würdest Du Dich vermutlich schon mit dem Gerichtsvollzieher auseinander setzen... Ansonsten - wirkt es auf mich fast so, als würdest Du mir unterstellen, die Gründe für meine Postings seien "einzig und allein um weiterhin das Gefühl aufrecht zu erhalten, jemanden auf sein Fehlverhalten hinzuweisen", und ich würde dabei "frei interpretieren und hineinlegen". Leider konkretisiert Du diese Aussage nicht. Behauptungen ohne zugehörige Argumentationen erschweren eine Diskussion. Und wie schön, dass Du scheinbar glaubst zu wissen, warum ich poste. Dass Du damit komplett daneben liegst, ist der Gedanke Dir schon mal gekommen..? Mir geht es - tatsächlich - um Klärung des Sachverhalts, der bisher m.E. noch etwas unklar ist. Und darum, im Internet nicht Sachen stehen zu lassen, die ein anderer später mal findet und die dann für Missverständnisse sorgen - wenn dann ankommt "Anwältin hat gesagt, bei Vaterschaftsfeststellung kann absolut nicht rückwirkend wirklich Unterhalt gefordert werden", wäre das so falsch, denn unter Umständen ist das sehr wohl möglich - kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Aber dazu kommt ja dann wieder nichts wirklich Substanzielles von Dir...

von Leena am 16.02.2018, 11:50