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Den Kontakt zum Ex so gut es geht unterbinden / Umgangszeiten

Thema: Den Kontakt zum Ex so gut es geht unterbinden / Umgangszeiten

Hallo zusammen, ich bin in folgender Situation.... Seit 3 Jahren bin ich vom Vater meiner Söhne (7+5 Jahre alt) getrennt. Er wohnt in der Nähe und die Kids sehen ihn regelmäßig. Allerdings kommen wir beide überhaupt nicht miteinander klar. Es gibt immer wieder Diskussionen, er bombardiert mich mit Nachrichten über WhatsApp. Bis vor ein paar Wochen hat er mich fast täglich angerufen (mittlerweile hat er sich diesbezüglich zurückgezogen, da die Diakonie ihm schon sagte, dass es so nicht geht). Er macht mir ständig Vorwürfe, egal ob wir uns persönlich sehen oder über seeehhhhr lange WhatsApp Sprachnachrichten (5 Minuten Nachrichten sind nix)! Ich muss echt sagen.... Ich habe die Nase sowas von voll! Ich habe weder Lust mir die Nachrichten noch anzuhören noch mich mit ihm persönlich auseinanderzusetzen. Die Jungs brauchen ihren Vater, das ist klar und das soll auch so sein! Aber habe ich die Möglichkeit ganz klare Zeiten für die Papa-Kind Zeit zu regeln? Wir waren schon beim Jugendamt, er wollte aber nix unterschreiben (da er natürlich flexibel sein möchte). Ich möchte mich gern scheiden lassen.... Hätte man die Möglichkeit über die Scheidung oder an einer anderen Stelle?

von Sarah_1982 am 04.02.2020, 13:27



Antwort auf Beitrag von Sarah_1982

Da Du für die Scheidung sowieso einen Anwalt brauchst, kannst Du natürlich festlegen, daß jeglicher Kontakt über diesen zu laufen hat. Wobei Du ihn bei der Kinder-Übergabe wahrscheinlich weiterhin treffen mußt (da kann es hilfreich sein, wenn eine außenstehende Person anwesend ist - ich war eine Zeitlang immer dabei, wenn der KV die Kinder bei einer Freundin abgeholt hat, dann war er höflich und zuvorkommend). Was hat denn das Jugendamt gesagt zu seiner Weigerung, die Vereinbarung zu unterschreiben? Ich würde diese Vereinbarung - Unterschrift hin oder her - als Grundlage nehmen und fertig. Auch die Kinder profitieren doch von festen Regelungen und Vorhersehbarkeit. Sag ihm, daß die jetzt gilt, und wenn ihm das nicht paßt, soll er einen weiteren gemeinsamen Termin beim Jugendamt veranlassen und einen Gegenvorschlag vorlegen. Aber eine Vereinbarung muß her. Achte darauf, daß die Vereinbarung auch Regeln enthält für die Kontaktaufnahme - nur per Mail oder SMS, zum Beispiel, dann kannst Du ihn bei Whatsapp sperren - und für Tausch/Verschiebung/Absagen von Terminen. Urlaubs- und Feiertagsregelung nicht vergessen.

von Strudelteigteilchen am 04.02.2020, 14:25



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich bin völlig bei STT. Und: den Kindern zuliebe sollte es vorhersehbare und FESTE Zeiten sein. Es geht nicht um ihn und seine Flexibilität, es geht darum dass die Kinder auf einen Kalender schauen können und wissen "wenn der Kalender blau angemalt ist, bin ich beim Papa" o. ä. Da geht es um Verlässlichkeit und Sicherheitsgefühl der Kinder. Warum solltest Du Dich nicht scheiden lassen? VG D

von desireekk am 04.02.2020, 16:10



Antwort auf Beitrag von desireekk

Sag und schreib ihm das es keinen Kontakt per WhatsApp mehr gibt. SMS oder Mail, fertig. Dazu wie SST schrieb die Vereinbarung vom Jugendamt. Und nimm dir einen Anwalt und beantrage die Scheidung. Was soll dich davon abhalten. Der kann ihm dann auch nochmal mitteilen wie die Kontaktaufnahme zu laufen hat. Grenzen setzen!

von Itzy am 05.02.2020, 07:09



Antwort auf Beitrag von Sarah_1982

Wieso lässt du dich von ihm per WhatsApp terrorisieren? Sperr ihn auf WhatsApp, wenn er etwas will, kann er dir eine SMS schicken. Scheiden lassen kannst du dich, zumindest die Scheidung beantragen, ihr seid ja länger als ein Jahr getrennt. Vielleicht solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen. Silvia

von Silvia3 am 05.02.2020, 22:45



Antwort auf Beitrag von Sarah_1982

da mein ex die zwischenmenschlichen kommunikationsregeln nicht beachten konnte habe ich ihn telefonisch und auf whats ap geblockt. das kind haben meine eltern übergeben und empfangen und auch infos übers kind gegeben und von ihm bekommen . wichtige " geschäftliche " belange liefen über meine anwältin

Mitglied inaktiv - 06.02.2020, 10:49



Antwort auf Beitrag von Sarah_1982

Meine Vorrednerinnen haben in Sachen Recht und Anwalt schon das Wichtigste gesagt. Mir selbst fiel einfach auf, dass Du noch ein ausgewachsenes Abgrenzungsproblem gegenüber Deinem Mann hast. Es gehören zum "Terrorisieren" natürlich immer zwei: einer der's macht, und einer, der's bereitwillig mitmacht. Ich würde ihm sagen, dass Du keine WhatsApp-Nachrichten mehr öffnen wirst. Er kann Dir SMS oder Emails schicken, aber nur kurze. Zu lange Nachrichten darfst Du ignorieren. Lösche Sprachnachrichten, ohne sie anzuhören, und sage ihm das auch. Es ist sicher wichtig, dass Du verstehst, dass er mit seinen Nachrichten nur scheinbar Dinge bezüglich der Kinder absprechen will. In Wirklichkeit nutzt er die Nachrichten, um Dich zu kujonieren, Deine Grenzen bewusst zu verletzen, Dich unter seiner Fuchtel zu halten, sich aggressiv in Erinnerung zu halten. Ob Du dieses böse Spiel mitmachen möchtest oder nicht, entscheidest Du selbst. Du solltest keine Angst mehr vor ihm haben. Löse Dich endlich ab, gell. Die Regeln für Deine Kommunikation bestimmst DU, nicht er. LG

von Lillimax am 06.02.2020, 12:40