Trennung vom Partner

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.02.2020, 14:25 Uhr

Den Kontakt zum Ex so gut es geht unterbinden / Umgangszeiten

Da Du für die Scheidung sowieso einen Anwalt brauchst, kannst Du natürlich festlegen, daß jeglicher Kontakt über diesen zu laufen hat. Wobei Du ihn bei der Kinder-Übergabe wahrscheinlich weiterhin treffen mußt (da kann es hilfreich sein, wenn eine außenstehende Person anwesend ist - ich war eine Zeitlang immer dabei, wenn der KV die Kinder bei einer Freundin abgeholt hat, dann war er höflich und zuvorkommend).

Was hat denn das Jugendamt gesagt zu seiner Weigerung, die Vereinbarung zu unterschreiben? Ich würde diese Vereinbarung - Unterschrift hin oder her - als Grundlage nehmen und fertig. Auch die Kinder profitieren doch von festen Regelungen und Vorhersehbarkeit. Sag ihm, daß die jetzt gilt, und wenn ihm das nicht paßt, soll er einen weiteren gemeinsamen Termin beim Jugendamt veranlassen und einen Gegenvorschlag vorlegen. Aber eine Vereinbarung muß her.

Achte darauf, daß die Vereinbarung auch Regeln enthält für die Kontaktaufnahme - nur per Mail oder SMS, zum Beispiel, dann kannst Du ihn bei Whatsapp sperren - und für Tausch/Verschiebung/Absagen von Terminen. Urlaubs- und Feiertagsregelung nicht vergessen.

 
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