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Darf der KV unseren Sohn nach seinem Umgang einfach bei sich behalten?

Thema: Darf der KV unseren Sohn nach seinem Umgang einfach bei sich behalten?

Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage. Ich habe mit dem Vater meines Sohnes (5Monate alt) das gemeinsame Sorgerecht. Getrennt sind wir allerdings schon seit Beginn der Schwangerschaft. Da es in der Vergangenheit zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen uns kam habe ich mich am Freitag an meine Anwältin kontaktiert die nun die Umgangsregelung in Angriff nimmt. Dem KV wird dieser Schritt meinerseits überhaupt nicht passen. Ihm ist alles zuzutrauen, er ist ein unberechenbarer Mensch. Ich habe Angst das er mir unseren Sohn nach seinem Umgang nicht zurück bringen wird. Umgang findet 3 mal die Woche für 3 Stunden statt bisher. Der kleine wird voll gestillt. Leider ist es das sein Vater nicht ansatzweise die Bedürfnisse von dem kleinen wahrnehmen kann und Mini deshalb immer durchgehend schreit bei den Umgängen und sich nicht durch den KV beruhigen lässt. Wie fies das auch klingen mag, aber der KV ist schon beim wickeln und anziehen komplett überfordert. Kommt das schreien hinzu geht gar nichts mehr. Was wäre wenn er den kleinen nicht zurück bringen würde nach dem Umgang? Dürfte er ihn einfach bei sich behalten? Und ihn somit von mir, seiner Hauptbezugsperson trennen? Obwohl ich stille? Obwohl der kleine mich braucht? Ich habe mal gehört bei gemeinsamen Sorgerecht könnte niemand was dagegen tun. Vielleicht weiß jemand von euch was. Am Dienstag spreche ich da auch nochmal mit meiner Anwältin drüber. liebste Grüße

von Desto91 am 11.02.2018, 19:35



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Hey. Nein, der KV darf den Kleinen nicht einfach bei sich behalten. Ein Umgang beinhaltet Absprachen, an die sich beide Parteien zu halten haben. Ich lese so raus, dass der KV Umgang mit dem Lütten allein hat? Also, Du bist nicht dabei? Das finde ich sehr früh. Ich kann mir vorstellen, dass der kleine auch vor Überforderung weint, er weiß ja gar nicht was los ist. Mama weg (ohne zu wissen wo sie ist und ob sie wieder kommt) und ein Fremder da. Klar, er ist der Papa, aus Sicht des Kleinen aber ein Fremder. Da würde ich auch schreien. Ist es Dir/Euch möglich, den Umgang gemeinsam wahrzunehmen, so lange Eier Sohn noch so klein ist? Das wäre für den kleinen beruhigend und Du könntest dem KV evtl. unter die Arme greifen, wenn er so überfordert ist? Ich hoffe, Du fühlst dich nicht überfahren von dem was ich schreibe. Deine Frage war ja, ob er den Lütten einfach "zurückhalten" darf. LG

Mitglied inaktiv - 11.02.2018, 20:20



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Ich bin bei den Umgängen bisher immer dabei gewesen. Bzw habe ich mich in einen anderen Raum zurückgezogen und war da wenn es wirklich nicht mehr ging. Ich habe schon so oft versucht dem Papa unter die Arme zu greifen. Aber er lehnt sämtliche Vorschläge die von mir kommen grundsätzlich ab. Auch wenn es hilfreich für ihn und den kleinen wäre. Er sucht grundsätzlich Streit, was sich natürlich auch auf den kleinen überträgt. Deshalb können wir kaum noch vernünftig miteinander reden. Er kann noch nicht akzeptieren das wir getrennt sind und es brodelt immer wieder in ihm hoch. Da der Umgang nun über die Anwälte geklärt gehe ich davon aus das ich ihm den kleinen in Zukunft mitgeben muss. Auch wenn es nur eine Stunde bis zur nächsten Stillmahlzeit ist.

von Desto91 am 11.02.2018, 21:41



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Wenn ihr schon seit der Schwangerschaft getrennt seid: Warum habt ihr GSR? Wurde das ASR abgetrennt? Generell würde ich aber sagen: The geteiltem ASR kann der KV "eigentlich" das Kind sehr wohl behalten, WENN Du nicht mehr stillst. Eigentlich, weil er dann hinterher aber begründen muss warum das Kind es so viel besser hat bei ihm. Die Polizei wird es aber bei ihm nicht rausholen, das ASR. Solange Du stillst hast Du gute Chancen dass das Kind ganz schnell zurückkommen muss da Du ja unbestreitbar die Hauptbezugsperson und "Nahrungsquelle" des Kindes bist. Ich würde zum Jugendamt gehen und meine Bedenken der Überforderung schildern, ggf. um begleiteten Umgang bitten (damit auch aktenkundig ist DASS der KV überfordert ist, wenn dem so wäre). Gruss D

von desireekk am 11.02.2018, 20:49



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Beim Jugendamt waren wir bereits. Als ich einen begleiten Umgang angesprochen habe, hat der Mitarbeiter gelacht und mich gefragt wie ich darauf kommen würde das sowas möglich ist. Und was ich mir denn vorstellen würde wer den Umgang begleitet und wer für solche Kosten aufkommt. Sorry, aber der Mitarbeiter ist ganz furchtbar gewesen. Hat mit dem KV zusammen meine Beziehung zu dem kleinen in Frage gestellt weil er mit bei mir im Bett schläft. Das solle ich doch ändern weil er sonst mit 20 noch bei mir mit im Bett schläft, weil ein Baby lernen soll alleine zu schlafen, weil ich damit dem Umgang vom Vater erschwere usw usw. Auch ein Grund weshalb ich mich nun an meine Anwältin gewendet habe. Das Sorgerecht habe ich ihm von Anfang mit gegeben. Mir wurde gesagt er würde es so oder so bekommen sollte er vor Gericht gehen.

von Desto91 am 11.02.2018, 21:51



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...

von Marianna81 am 12.02.2018, 08:44



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Aber wäre es nicht irgendwie eine Kindeswohlgefährdung? Da der kleine eben voll gestillt wird und aus der Flasche nicht trinkt? Somit kann er eine keine Nahrung zu sich nehmen. Und ein 5 Monate altes Baby aus seinem zu Hause zu reißen, von jetzt auf gleich von seiner Hauptbezugsperson trennen.. Das kann doch nicht im Sinne vom Wohle des Kindes sein oder sehe ich das falsch?

von Desto91 am 12.02.2018, 08:56



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natuerlich nicht.

von Marianna81 am 12.02.2018, 09:33



Antwort auf Beitrag von Desto91

Nein, er darf das Kind nicht "einfach so" behalten. Es gibt eine Umgangsvereinbarung, an die hat er sich zu halten - ungeachtet des SR und des ABR. Bei gemeinsamen SR und ABR darf KEINER den Status Quo einseitig verändern - weder der KV, noch die KM. Und der Status Quo ist: Das Kind ist bei der KM gemeldet und hat dort seinen regelmäßigen Aufenthalt. Wichtig ist lediglich, daß die Umgangsvereinbarung klar und am besten nachweisbar ist. Wenn Ihr also ausgemacht habt (vorzugsweise per Mail oder Whatsapp), daß er das Kind um 4 wieder abliefert, dann kannst Du (bei einem so kleinen Kind) spätestens um halb 5 die Polizei bitten, das Kind bei ihm einzusammeln. Been there, done that.....

von Strudelteigteilchen am 12.02.2018, 09:25



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Diese Antwort gibt mir Hoffnung. Danke Ab sofort wird der Umgang bzw die Umgangszeiten ja über unsere Anwälte geregelt. Dann habe ich das auf jeden Fall schriftlich.

von Desto91 am 12.02.2018, 09:31



Antwort auf Beitrag von Desto91

Solange Du stillst, gelten strengere Regeln. Bitte der Anwältin das mit dem Stillen unbedingt sagen und es sehr betonen. (Und natürlich möglichst lange stillen, damit die Zeiten vom KV auch noch eine Weile brav eingehalten werden müssen). LG

von Astrid am 12.02.2018, 14:26



Antwort auf Beitrag von Astrid

Und denk dran, die WHO empfiehlt 2 Jahre zu stillen.... Viele meinen ja wenn mit 5-7 Monate beikost anfängt wäre das Thema RatzFatz vom Tisch. Allerdings ist es eben so das beikost und Stillen lange noch gleichzeitig laufen, gerade nachts brauchen viele sehr, sehr lange noch Muttermilch....

Mitglied inaktiv - 12.02.2018, 20:12