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Kann er mir den Umzug verbieten?

Thema: Kann er mir den Umzug verbieten?

Ich habe ziemlich blauäugig nach verhältnismäßig kurzer Bekanntschaft geheiratet, kurz nach dem Tot meiner Mutter. Wahrscheinlich wollte ich nicht alleine sein, ich kann es heute nicht mehr verstehen. Glücklicherweise hatte ich meine Ausbildung abgeschlossen, wurde allerdings nicht übernommen. Ich bin mit meinem Mann dann in sein Dorf gezogen, auf einen Bauernhof, auch meine Schwiegerelten wohnten im Haus (eigene Wohnung mit eigenem Eingang). Ich wurde schnell schwanger, hatte aber eine fehlgeburt, zwei jahre später bekamen wir eine Tochter - mein mann und seine Eltern wollten eigendlich einen Jungen als Stammhalter. Erst drei Jahre später wurde ich wieder schwanger - laut US auch ein Junge. Alle waren nett zu mir, rieten mir zur Schonung, aber als ich im 8. Monat war, wurde ich von einem Auto angefahren und wurde mit starken Blutungen ins KH gebracht und verlor unser Kind. Ich musste operiert werden und kann keine weiteren Kinder bekommen. Für meine Schwiegereltern bin ich eine Mörderin, ich habe mein Kind dem Vergnügen geopfert (ihre Aussage) - der Unfall passierte auf dem Weg zum Friseur. Ich fühlte mich von meinem mann allein gelassen, er macht mir Vorwürfe, dass ich ihm nur ein Mädchen geboren hatte. Meine Schwiegereltern schikanierten mich - er meinte ich soll mich nicht so anstellen. Immer wieder wurde mir vorgeworfen, dass ich ja nur ein Stadtkind sei. Irgendwann schrien wir uns nur noch an und ich meinte: "Dann kann ich ja ausziehen" Er meinte: "Das kannst Du haben", ging zu einem seiner Freunde und organisierte mir dort eine kleine Ferienwohnung, in der ich jetzt mit unsere Tochter wohne. Ich habe seit unserer Hochzeit nicht mehr gegen Lohn gearbeitet, möchte aber nicht mehr länger von ihm abhängig sein. Ich habe mich um Arbeit bemüht und im Nachbarort eine gefunden - ich habe da auch schon die Zusage für einen KiTa-Platz (hier im Dorf gibt es weder Kindergarten noch Schule, daher ist unsere Tochter auch zuhause und hat wenig Kontakt zu anderen Kindern). Das Problem: Ich darf wegen Epilepsie kein Auto fahren. Ich habe zwar den Führerschein, aber seit dem Verlust unseres Sohnes leide ich vermehrt unter Augenflimmern und Blitze sehen, mir ist es aber definitiv zu gefährlich . Der Bus fährt nur dreimal am Tag: Morgens und Mittags wegen der Schulkinder und einmal am Spätnachmittag - mit meinen Arbeitszeiten sind diese Fahrten nicht vereinbar, ich müsste den Radwanderweg quer durch den Wald zur Nachbarstadt nehmen (kürzeste Strecke, ca 7 km Luftlinie). Ich habe über eine neue Areitskollegin auch eine neue Wohnung gefunden - drei Zimmer, Gartennutzung, fußläufig zu Arbeitstelle und Kita - jetzt stellt sich aber mein noch-Mann quer (Scheidungstermin ist Mitte Februar) - er will nicht das ich das Dorf verlasse. und unser Kind betreuen lasse. Arbeitsbeginn ist der 1.5, Kita-Beginn der 1.3, in die Wohnung kann ich Mitte Februar, Vertrag läuft aber erst ab März. Leider habe ich erst am 14. Januar einen termin bei meinem Anwalt, Kann mein Mann mir tatsächlich den Umzug verbieten ( bei der Arbeitssuche hat er nie ein veto eingelegt ) Ich entschuldige mich schon mal für den langen (und etwas wirren Text). An wen kann ich mich ausser an den Anwalt wenden - wenn ich in der jetzigen (Ferien-)Wohnung bleiben muss, wird es spätestens zu Schulbeginn schwierig - kein eigenes Zimmer, vom ersten Tag auf den Bus angewiesen, ...

von GraueWolke am 06.01.2019, 23:50



Antwort auf Beitrag von GraueWolke

Von wie vielen Kilometern reden wir denn hier? Und wie alt ist das Kind? Seid Ihr (Kind und Du) derzeit in der Ferienwohnung gemeldet? (Letzteres wäre hilfreich, um nachzuweisen, daß er grundsätzlich dem Auszug des Kindes aus seinem Haus zugestimmt hat.) Tendenziell: Er kann DIR den Umzug eh nicht verbieten - er kann höchstens verhindern, daß Du das gemeinsame Kind mitnimmst. Du hast einen guten Grund für den Umzug - der sogar in seinem Interesse liegt, denn wenn Du wegen der fehlenden Kinderbetreuung nicht arbeiten kannst, muß er auch über den 3. Geburtstag des Kindes hinaus Betreuungsunterhalt zahlen. Wenn es also nicht um enorme Distanzen geht - und das hört sich nicht so an - hat er wenig Chancen. Du wohnst in einer Ferienwohnung, was ja nur eine Übergangslösung sein kann. Das Kind lebt bei Dir, müßte also so oder so umziehen (zu ihm, wenn Du es nicht mitnehmen "darfst" - oder eben mit Dir). Hilfreich wäre es, wenn das Kind in nicht allzu ferner Zukunft am neuen Wohnort eh in die Schule käme und er keine angemessene Kinderbetreuung bieten könnte.

von Strudelteigteilchen am 07.01.2019, 09:25



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Vielen Dank für Deine Antwort. Meine Tochter ist bei mir in der Ferienwohnung gemeldet, das hat mein Anwalt mir direkt beim Scheidungsantrag geraten. Meine Tochter ist 5 Jahre, sie wird 2020 eingeschult. Ich denke, dass ihr der Kontakt anderen Kindern gut tuen würde, daher hätte ich gerne den KiGa-Platz für sie, den bekomme ich aber nur, wenn ich in dem Ort (da anderer Landkreis) wohne. Ich will auch nicht länger von meinem Noch-Mann finanziell abhängig sein. Der neue Ort ist ungefähr 10 km entfernt. Ich weiß nicht, ob die Drohung meines Noch-Mannes den Umzug unseres kindes zu verbieten nur ein Machtspielchen oder ernst gemeint ist - bisher hat er sich nur wenig um sie gekümmert.

von GraueWolke am 08.01.2019, 00:06



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Vielen Dank für Deine Antwort. Meine Tochter ist bei mir in der Ferienwohnung gemeldet, das hat mein Anwalt mir direkt beim Scheidungsantrag geraten. Meine Tochter ist 5 Jahre, sie wird 2020 eingeschult. Ich denke, dass ihr der Kontakt anderen Kindern gut tuen würde, daher hätte ich gerne den KiGa-Platz für sie, den bekomme ich aber nur, wenn ich in dem Ort (da anderer Landkreis) wohne. Ich will auch nicht länger von meinem Noch-Mann finanziell abhängig sein. Der neue Ort ist ungefähr 10 km entfernt. Ich weiß nicht, ob die Drohung meines Noch-Mannes den Umzug unseres kindes zu verbieten nur ein Machtspielchen oder ernst gemeint ist - bisher hat er sich nur wenig um sie gekümmert.

von GraueWolke am 08.01.2019, 00:06



Antwort auf Beitrag von GraueWolke

Völlig egal, ob ernst gemeint oder Machtspielchen (ich vermute letzteres): Wenn der neue Wohnort nur 10 km entfernt ist und das Kind schon offiziell bei Dir wohnt (schlauer Anwalt!), würde ich ihm nur extrem geringe Chancen einräumen. Laß ihn reden.....

von Strudelteigteilchen am 08.01.2019, 09:09



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

das beruhigt mich etwas.

von GraueWolke am 09.01.2019, 21:38



Antwort auf Beitrag von GraueWolke

Ich wollte gern noch was zum Autofahren sagen: Ich würde kleine Strecken ruhig selbst fahren. Blitze sehen und Augenflimmern können auch psychisch bedingt sein und sind es in Deinem Fall sehr wahrscheinlich auch. Man nennt es somatoforme Störung, es wäre dann eine Folge des traumatischen Erlebnisses von damals. Ich habe diese Sehstörungen bei Stress oder Angst auch phasenweise, obwohl ich völlig gesund bin. Je mehr Angst man hat, sie wieder zu bekommen, desto häufiger treten sie auch auf. Sie sind aber ganz harmlos. Man sieht dadurch auch nicht wirklich so schlecht, dass man nicht fahren könnte. Ich kann verstehen, dass Du die Blitze etc. mit der Epilepsie in Verbindung bringst, aber da muss es keinen Zusammenhang geben. Wenn Du mit kleinen Strecken anfängst, gewinnst Du Zutrauen und Sicherheit. Ich würde mir nicht für den Rest des Lebens aufs Busfahren einschränken lassen, das musst Du nicht. Sprich mit Deinem Neurologen übers Fahren mit Epilepsie (Du hast doch sicher nur sehr selten Anfälle) und trau' Dich! Manchmal muss man sich von liebgewonnenen Glaubenssätzen (Ich darf nicht fahren, ich kann nicht fahren, ich habe "gefährliche" Sehstörungen) befreien. Das ist nicht leicht, aber irgendwann merkt man, wie sehr man sich damit selbst boykottiert hat. Dann passiert das, was die üblen Menschen in Deiner Umgebung die ganze Zeit wollten: Man braucht gar keine Außenstehenden mehr, um sich selbst zu knebeln und einzuengen, man macht das ganz allein. Erwäge doch mal - rein experimentell - einen ungewohnten Gedanken: Meine Sehstörungen sind völlig harmlos. Wenn ich ihnen keine Beachtung schenke, verschwinden sie von selbst. Ein Neurologe kann Dir vielleicht auch bestätigen, dass Deine Form von Sehstörung nicht ursächlich mit der Epilepsie in Verbindung steht. LG

von Lillimax am 08.01.2019, 13:03



Antwort auf Beitrag von Lillimax

wahrscheinlich hast Du recht und das Blitze sehen wird wieder besser, wenn ich wieder Ruhe in meinem Leben habe. Ich bin ja auch früher Auto gefahren, nur nach dem Tot unseres Sohnes und den vielen Streitereien ist es so schlimm geworden. Momentan habe ich auch kein Auto und müsste meinen Nochmann um ein Auto bitten. Nach dem Umzug bin ich glücklicherweise erst einmal nicht auf ein Auto angewiesen, denn erstmal werde ich es mir nicht leisten können. Aber auf Dauer würde ich schon gerne wieder eines haben, alleine um mal in eine größere Stadt zu fahren oder einen Ausflug zu machen. Aber ein Gespräch mit meinem Neurologen deswegen ist eine gute Idee, ich werde wegen einem Termin anfragen

von GraueWolke am 09.01.2019, 21:54