Trennung vom Partner

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Besuchsrecht

Thema: Besuchsrecht

Liebe Community. Es geht um den Erzeuger meines Sohnes mein Sohn ist jetzt 7 Jahre alt in den letzten 4 Jahres war der Erzeuger 9 Mal hier immer ohne Geschenke zum Geburtstag oder Weihnachten oder sonst etwas einfach immer mit leeren Händen! (Ich bin nicht an materiellem interessiert aber eine Tafel Schokolade für sein Kind was man so selten sieht wäre doch nicht zuviel! ) 2020 war er im Februar das letzte Mal da und dann wieder im September 2021 es waren 1 1/2 Jahre die er ihn nicht gesehen hat! Er zeigt 0 Interesse kennt das Kind gar nicht weiß nicht was es mag und was nicht weiß nicht auf welche Schule es geht weiß nichts einfach gar nichts über ihn! Mein Sohn hat einen Tremor und seit er 1 1/2 Jahre alt ist sind wir in Behandlung er weiß es nicht! Er interessiert sich einfach nicht! Und jetzt nach der ganzen Zeit meint er ich müsste ihm jedes 2 Wochenende Besuchsrecht einräumen ich habe ihm NIE verwehrt seinen Sohn zu sehen wir sind getrennt seit er 3 Monate alt ist und er hat sich von Anfang an nur mit sporadischen treffen "gekümmert". Ich bin die letzte die den Kontakt verbieten will aber ich will mich nicht so behandeln lassen und so in mein Leben eingreifen lassen. Wir sind jetzt eine Familie mein Sohn mein Verlobter mein zweiter Sohn und ich. Mein großer sagt auch Papa zu meinem Verlobten weil wir schon lange zusammen sind und er ihm kennt seit er 1 Jahr alt ist! Ich bin außerdem der Meinung das es für meinen Sohn nicht förderlich ist weil er auch kein Interesse an ihm hat meistens kommt der zum Kaffee trinken hier hin mein Sohn spielt und er sitzt dumm Rum... Ich weiß nicht was ich tun soll... Hat vielleicht jemand auch so eine Situation und kann mir sagen wie man am besten damit umgeht? Vielen Dank!

von Lalala123098 am 31.01.2022, 13:58



Antwort auf Beitrag von Lalala123098

Hallo, Du solltest Dich unbedingt ans Jugendamt wenden, noch besser ist ein Anwalt für Familienrecht. Wenn Du dort alles so erzählst, wie es war, kann es gut sein, dass der Wunsch des leiblichen Vaters abgelehnt wird im Interesse des Kindeswohls. Ich würde mir da unbedingt Hilfe suchen, am besten vom Anwalt (kostet nicht die Welt). Dann wird Dein Ex in die Schranken gewiesen, bevor er sich zu sehr in diese Idee verbeißen kann. Du kannst diese Sache rechtlich auch nicht allein lösen. LG

von Windpferdchen am 31.01.2022, 15:27



Antwort auf Beitrag von Lalala123098

Hallo, Schau: das Problem von uns Frauen ist oft, dass nur weil jemand uns eine Forderung stellt, wie auch immer denken, wir müssten diese sofort erfüllen. Ich meine das ganz lieb wenn ich jetzt sage: gewöhnt ihr das ganz schnell ab! Nur weil der Vater jetzt Besuchsrecht will, zu seinen Vorstellungen, heißt das doch noch lange nicht dass du das erfüllen musst. Schon gar nicht wenn es um das Kind geht. Was du machen sollst: Schreibe/sage dem Vater dass er sich doch bitte ans Jugendamt wenden soll und man sich dort zu einem gemeinsamen Gespräch treffen wird, wie eine Heranführung an das Kind in einem geschützten, stabilen, zuverlässigen Rahmen stattfinden kann. Denn bevor das Kind einfach so über Nacht zu ihm gehen wird/soll, müssen sie sich erst einmal kennen lernen, und eine Beziehung aufbauen. Das kann mit begleitetem Umgang beim Jugendamt geschehen. Dort kann er lernen was seinem Kind wichtig ist, wie man mit ihm umgeht, etc. Und wenn das einige Zeit zuverlässig geklappt hat (und das ist meistens schon fraglich), dann kann man auch irgendwann über eine Übernachtung nachdenken. Aber jetzt mach dir erst mal gar keinen Kopf, schick ihn einfach zum Jugendamt (du kannst dich parallel dazu ruhig auch ans Jugendamt wenden um so einen Termin auszumachen) … Und dann wird man sehen ob es diese Mühe überhaupt auf sich nehmen wird. LG D

von desireekk am 01.02.2022, 13:47



Antwort auf Beitrag von desireekk

Vielen Dank für deine Antwort! Allerdings waren wir schon vor Gericht und er hat Besuchstermine mit dem Jugendamt abgelehnt. Wir haben dann Vorgaben bekommen das ganze hat aber nicht Mal ein halbes Jahr gehalten... Seit dem besucht er ihn eben sporadisch. Und er sollte sich nach regelmäßigen besuchen beim Jugendamt melden und eine Erweiterungen der Besuche zu besprechen Mal alleine mit dem kleinen auf den Spielplatz oder so. Hat er nie getan weil es ja nie regelmäßig Kontakt gab. Ich habe aber einfach das Gefühl das meinem Sohn die besuche nicht gut tun. Er kennt diesen Menschen nicht und weiß auch nichts mit ihm anzufangen. Er hat in uns hier seine Familie und in meinem Partner seinen Papa!

von Lalala123098 am 01.02.2022, 13:57



Antwort auf Beitrag von Lalala123098

Das ist doch super wenn ihr eine Vereinbarung habt. Dann veweise ihn doch erstmal darauf und das er zusehen soll, diese Vorgaben zu erfüllen. Hat denn das Jugendamt da nie mal nachgefragt? Ich würde die dort auf jeden Fall auch über seine Wünsche und deine Bedenken informieren und auf diese Vereinbarung hinweisen, die er nie erfüllt hat. So greifst du ihm vor, falls er doch auf die Idee kommt, sich da jetzt durchzusetzen. So, wie es sich anhört, verliert er ja aber recht schnell das Interesse....

von wolfsfrau am 02.02.2022, 12:33



Antwort auf Beitrag von Lalala123098

Ihr habt eine Umgangsregelung mit dem Jugendamt vereinbart? Verweise ihn darauf und geh nicht weiter auf seine Forderungen ein. Du musst ihm nicht die Welt erklären.

von Pamo am 01.02.2022, 14:49



Antwort auf Beitrag von Pamo

2016 wurde vereinbart jedes 2 Wochende von 15:00-18:00 Uhr. Aber er hält sich seit Jahren nicht dran und für das Kind kann es ja nicht förderlich sein wenn er so hier auftaucht wie er will

von Lalala123098 am 01.02.2022, 14:59



Antwort auf Beitrag von Lalala123098

Deswegen würde ich ihm sagen: " Komm wie vereinbart am Samstag um 15h oder lass es bleiben. Das ist mein letztes Angebot. "

von Pamo am 01.02.2022, 18:02



Antwort auf Beitrag von Lalala123098

Naja, wenn die Steuerung durchs JA nicht funktioniert, dann bleibt wirklich nur die Beratung durch einen Familienanwalt. Du selbst wirst hier allein nicht viel erreichen können. LG

von Banu28 am 02.02.2022, 13:04