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Aufenthaltsbestimmungsrecht

Thema: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, also, mein Mann hat das alleinige ABR bei Gericht beantragt, weil ich mit unseren Kindern in meine Heimat zurück möchte. Darum geht es mir in der Frage jetzt nicht und ich möchte keine Diskussion deswegen auslösen. Mir geht es um folgendes: Wer hat Erfahrungen mit dem Jugendamt in so einem Fall. Mein Mann und ich musste gestern zusammen zum Jugendamt. Die geben dann vor Gericht auch einen Bericht ab. Was ist kn dem Bericht? Sagen Sie mir wer besser geeignet ist oder auch ob ich gehen kann oder nicht? Wie hoch wiegt der Bericht vom Jugendamt? Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass danach immer gehandelt wird?! Hat jemand w Erfahrungen damit? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 25.10.2017, 15:21



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ich habe zwei unterschiedliche Erfahrungen gemacht, einmal zählte die Einschätzung des jugendamtes gar nicht, beim zweiten mal erheblich. wenn der richter unsicher ist, wird er gutachten einfordern, die betreffen dich, den vater UND die kinder....

Mitglied inaktiv - 26.10.2017, 10:11



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ich habe auch unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Wenn der KV das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat, heisst das ja, er will nicht das du mit den Kids weg ziehst. Wie weit weg wäre das denn von dem alten zu Hause? Wer hat sich bisher meist um die Kinder gekümmert? Grundsätzlich ist meine Erfahrung - das die Richter heutzutage den Vätern viel zusprechen... ob diese Väter nun ehrliche Absichten haben oder die Mütter nur schikanieren wollen, steht erstmal auf einem anderen Blatt Papier. Ich wünsche dir viel Erfolg und ganz viel Glück denn das wirst du brauchen... LG Mutti32

von Mutti32 am 26.10.2017, 11:35



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500km schreibt sie in älteren Beiträgen im PF ^^

Mitglied inaktiv - 26.10.2017, 13:13



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Wenn der Vater bislang ein Vater war, wird das JA dir ganz sicher nicht „erlauben so weit weg zu ziehen“. Das sollte dir ja klar sein.

von Mutti69 am 27.10.2017, 05:52



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*Wenn der Vater bislang ein Vater war, wird das JA dir ganz sicher nicht „erlauben so weit weg zu ziehen“. Das sollte dir ja klar sein.* finde den fehler, mutti! a) SIE darf selbstverständlich hinziehen, wo sie will. b) entscheidet im Ernstfall der richter und nicht das Jugendamt. c) sollte keine Diskussion darüber entfacht werden, sondern Erfahrungen d) hast du Erfahrung?

Mitglied inaktiv - 27.10.2017, 08:28



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Stimmt, das Wort "erlauben" war nicht korrekt. Die AP fragte, ob das JA "sagt", sie kann so weit weg ziehen. Danke für deinen wohlformulierten Hinweis.

von Mutti69 am 27.10.2017, 09:12



Antwort auf Beitrag von Mutti69

bitte. verstanden hast du es aber nicht.

Mitglied inaktiv - 27.10.2017, 09:22



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Die Meinung des Jugendamtes hat meiner Erfahrung nach daher schon hohes Gewicht. In dem Bericht wird aber vermutlich nicht stehen, ob du mit den Kindern wegziehen kannst, sondern was das Jugendamt für das größtmögliche Kindeswohl hält. Ohne weitere Infos kann ich mir nicht vorstellen, dass das deinen Wegzug beinhaltet...

von Petra28 am 27.10.2017, 15:32