Trennung vom Partner

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Geminsames Sorgerecht bei Trennung

Thema: Geminsames Sorgerecht bei Trennung

Hallo ihr lieben, Ich habe da mal eine Frage. Aber dazu erstmal ein paar infos. Ich habe im April.16 meinen Sohn Hilko bekommen. Ich war aber schon während der Schwangerschaft getrennt vom Vater des Kindes. Dieser wollte auch das ich mein Kinde abtreibe, was ich aber nicht wollte weil es für mich nicht in frage kam. Irgendwann musste bzw hat er sich damit abgefunden und als der kleine geboren wurde, bestand er drauf das anteilige Sorgerecht haben zu wollen. Nachgucken ein paar gesprächen mit dem örtlichen Jugendamt habe ich dem zugestimmt, weil die zu mir meinten, dass er es auch sonst einklagen kann und es dann wahrscheinlich sowieso bekommen würde. Also hat er die vaterschaftsanerkennung gemacht und wir haben das geminsame Sorgerecht. Er bezahlt auch unterhalt. Nun zu meinem Anliegen. Trotzdessen das er unbedingt das Sorgerecht haben wollte kümmert er sich kaum um ihn. Seit dem Hilko auf der welt ist hat er ihn bestimmt erst 10 mal gesehen. Er verlangt auch jedes mal von mir das ich mit dem kleinen zu ihm kommen soll. (er wohnt mit dem auto ca. 20-25 minuten entfernt) Er weigert sich patout hier her zu kommen. Genauso wie seine mutter. Und ich gebe ihm den kleinen nicht mit, weil er gar keine bindung zu ihm hat und auch nicht alleine mit ihm gehen möchte, weil er ihn ja kaum kennt und er sowieso noch kurzer zeit überfordert wäre. Bin ich verpflichtet jedes mal zu ihm zu fahren damit er sein Sohn sieht, nur weil er hier nicht her kommen will, weil er sich amgeblich hier nicht wohl fühlen würde? (was toraler quatsch meiner meinung noch ist). Und könnte er einfach sagen, ich nehme den Jugen nun einfach übers wochenende mit? Obwohl er der kleine das gar nicht wollen würde?! Ich bedanke mich schon mal im voraus für antworten oder meinungen dazu. Liebe Grüße und noch Frohe Weihnachten

von Mareile.Sarah am 25.12.2017, 00:09



Antwort auf Beitrag von Mareile.Sarah

wende dich ans jugendamt und versuche eine regelung zu finden, die für euch alle passend ist. dieses umgangsrecht hat er sowieso, das ist quasi unantastbar, dass ihr das gemeinsame sorgerecht habt, ist dafür nicht von belang. vereinbare einfach einen beratungstermin beim jugendamt, die beissen nicht!

Mitglied inaktiv - 25.12.2017, 09:42



Antwort auf Beitrag von Mareile.Sarah

Hallo, Du musst deinen Sohn NICHT zum Vater bringen. Wenn er Umgang möchte, muss ER sich zu seinem Sohn bemühen. Solange er keinen regelmäßigen Kontakt zu seinem Sohn hat, kann er auch nicht fordern, dass er ihn übers Wochenende haben kann. Setze dich unbedingt mit dem Jugendamt in Verbindung und schildere die Forderungen des Kindsvaters. Sorry, aber das Sorgerecht zu teilen, obwohl er das Kind nicht wollte, war unfassbar dämlich. Die Beratung diesbezüglich würde ich dem Jugendamt unbedingt schriftlich vorwerfen und das Nicht-Sorgen des Vaters deutlich machen. War es ein männlicher Berater des Jugendamts, der dich “beraten“ hat? Es ist tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass ein uninteressierter Vater das gemeinsame Sorgerecht einklagt. LG Jessi

von Jessi757 am 25.12.2017, 10:09



Antwort auf Beitrag von Jessi757

Huhu, danke erstmal für eurer antworten. Ich werden mich auf jeden fall mal mit dem jugendamt in verbindung setzen. Nein, es war eine weibliche jugendamtmitarbeiterin. Sie ist ja auch meine beistandshilfe. Er hätte das Sorgerecht definitiv eingeklagt. Deswegen habe ich dem ja auch zugestimmt. Ich kenne ihn ja. War ja lange genug mit ihm zusammen. Mein gefühl ist aber das er das Sorgerecht nur hat damit er mir eins auswischen kann und sich in mein leben (und das meines neuen Partners) einmischen kann und mir alles schwerer machen will. Wie ist es mit der mutter des erzeugers? Kann sie den kleinen einfach mal über tag mitnehmen zu sich? Obwohl er sie auch noch nicht oft gesehen hat? Sie weigert sich auch hier her zu kommen. Mit der gleichen dämlichen beründung wie der kindsvater. Und weil ich es nicht einsehe ständig dort hinzufahren will sie ihn nun abholen. Aber irgendwie habe ich Kein gutes gefühl dabei.

von Mareile.Sarah am 25.12.2017, 13:49



Antwort auf Beitrag von Jessi757

Mich macht es einfach alles traurig und ich denke sehr viel darüber nach. Er wollte das kind abtreiben und seine mutter hätte das auch am liebste gewollt und nun soll ich ständig dahin fahren oder sie wollen ihn abholen. Dabei kennt er sie ja kaum. Vielleicht habe ich auch verlustängste und klammere mich zu sehr an ihn. Ich weiß es nicht. Ich habe einfach Kein gutes gefühl dabei.

von Mareile.Sarah am 25.12.2017, 13:55



Antwort auf Beitrag von Mareile.Sarah

Die Mutter des Kindsvaters hat KEIN automatisches Umgangsrecht. Das können Großeltern nur in Fällen einfordern, wenn sie eine besonders enge Beziehung zum Enkelkind haben. LG Jessi

von Jessi757 am 25.12.2017, 20:57



Antwort auf Beitrag von Mareile.Sarah

Hallo, ich finde es (als "getrennte Mutter") völlig OK, dass sich die Eltern das Sorgerecht teilen, da ist NICHTS falsches dran (dazu weiter unten mehr). Das hat mit dem Umgangsrecht des Kindes mit beiden Eltern (und ggf. deren familien) sowieso NULL zu tun und ist komplett unabhängig. Wie schon geschrieben: das Wohl des Kindes und seine Interessen stehen im Vordergrund. daraus folgt dass das KIND Recht auf Umgang mit dem vater hat, NICHT umgekehrt. Das ist insofern wichtig wenn wieder mal versucht wird dass einer von Euch "Rechte" durchsetzen will. Ergo: das Kind soll seinen Vater sehen und ihn auch besser kennenlernen. Völlig OK, aber zum WOHLE des Kindes. Das sollte also auf einer regelmässigen und stabilen Basis bei den ersten Treffen in einer Umgabung stattfinden, die dem Kind Vertrauen gibt = sein Zuhause. Danach wenn das klappt kann der papa ja mal spazieren gehen, auf den Spielplatz o. ä. Wenn DAS klappt kann man ja auch mal einen ganzen Tag oder gar irgendwann eine Übernachtung andenken, aber wie gesagt: es muss regelmässig und dauerhaft stattfinden, ohne ständige Absagen, Verschiebungen o. ä. Zu den Treffen klann später (!) auch gern die Papa-Oma dazukommen, aber erst mal ist der Vater wichtig. So und jetzt: geh zum Jugfendamt und bitte um einen Termin da der Vater um mehr Umgang gebeten hat. Diesem Wunsch würdest Du gerne entgegenkommen, möchtest aber auch, dass Spielregeln festgelegt werden: Umfang (wie oft), Begegnungsort (s. o.), Regeln wie und wann verschoben werden kann, etc. Inkl. Festlegen eines langfristigen Ziels. Was passiert wenn sich eine der beiden Parteiuen nicht an die Absprachen hält? Generell: es scheint sich um einen der Väter zu handeln die sagen "Ich würde ja sooo gerne mein Kind mehr sehen, aber wg. der KM, den allgemeinen Umständen oder XYZ hat es leider nie/nicht geklappt"....Da snennt man den Vater in der Opferrolle, kennen viele hier. Rechtfertige dich da nicht, es ist NICHT Deine Aufgabe dich darum zu kümmern dass der vater das auf die reihe kriegt. Übrigens: mit dem GSR kann er dir kaum etwas auswischen. Bis auf ein Bankkonto und einen evtl. Umzug ist das GSR im alltöglichen leben meistens bedeutungslos. Selbst Arztbesuche oder Reisepässe kann man ohne den KV wahrnehmen. Sollte jemals ein Amt, Arzt o. ä. seine Unterschrift wollen: setze ihn schriftlich per Einschreiben in Kenntnis, setze eine kurze Frist von 7 Tagen und wenn er nicht unterschreibt, gehst Du direkt zum Amtsgericht und bittest mit Begründung warum um Ersetzung seiner Unterschrift. Kannst Du es begründen warum dein Kind die Operation X braucht, bzw. warum es im Kindergarten Y angemeldet werden soll: kein Richter wird dir das verweigern. Klar, ist ca. 30 min mehr Aufwand, aber kein daramatischer Beinbruch. Gib ihm nicht mehr Macht in die Hand las er tatsächlich hat. Gruss D

von desireekk am 26.12.2017, 16:58



Antwort auf Beitrag von desireekk

Du irrst gewaltig. Wenn sorgeberechtigter Vater Trouble machen will, wird die Mutter Stunden, Tage, Wochen, Monate und Jahre Wut spüren, Ärger haben, Zeit mit Behördengängen verschwenden und dadurch möglicherweise sogar ein unentspanntes Verhältnis zum Kind haben. Das Sorgerecht wird dem Vater nämlich nicht einfach so entzogen, weil er der Mutter das Leben sauer macht. Das kann er 18 Jahre lang machen, wenn er das Kind nicht gefährdet. LG Jessi

von Jessi757 am 27.12.2017, 08:09



Antwort auf Beitrag von Jessi757

Der KV braucht kein Sorgerecht, um der KM das Leben schwer zu machen, das geht ganz prima auch so. Das SR macht den Kohl nicht fett - und es ist das Einzige, wo man eine Handhabe hat, denn kein Richter findet es amüsant, wenn er alle naslang irgendeinen Unterschrift ersetzen muß. Viel "schlimmer" als das Zwischengrätschen bei Entscheidungen, die des Sorgerechts bedürfen, ist das Hickhack um Umgang oder Erziehungsmethoden.

von du-und-ich am 27.12.2017, 12:26



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Stimmt. Und die Kämpfe um Unterhalt. Macht alles keinen Spaß wenn der Vater sich gegen einen UND die eigenen Kinder stellt.

von Jessi757 am 27.12.2017, 12:43



Antwort auf Beitrag von Mareile.Sarah

Die Beratung des Jugendamt bzgl. des Sorgerechts war m.E. mangelhaft. Ja, er hätte das GSR einklagen können. Aber das bekommt man auch heute nicht nachgeworfen. Der KV hätte darlegen müssen, dass er eine Beziehung zum Kind aufgebaut hat und sich tatsächlich kümmert. Was ich in Deiner Situation tun würde: Führe einen Umgangs- / Kontaktkalender. Ich nutze dafür die einfachen Kalender die ich kostenlos bei meiner Bank oder Apotheke bekomme. Darin vermerkst Du jede Kontaktaufnahme Deiner- und seinerseits. Jeweils immer mit Themenvermerk bzw. länge des Umgangs und wer wo hin gefahren ist. Teile dem KV mit, dass er sich bitte bzgl. einer Umgangsvereinbarung an das Jugendamt wenden soll und das Du nicht mehr bereit bist das Kind zu ihm zu fahren. Ziel der Umgangsvereinbarung soll ein festgelegter Umgang mit dem Ziel einer Bindung zum Vater sein. Teile dem Jugendamt mit, dass der KV diesbezüglich auf sie zukommt. Teile der Mutter des KVs mit, dass sie sich bezüglich des Umgangs an ihren Sohn wenden soll. Stelle Du die Regeln auf und fordere seine aktive Mitarbeit. Ziehe Konsequenzen wenn er sich nicht an Vereinbarungen hält. Nur so kannst du ihn "erziehen" und Deine Rechte durchsetzen.

von shinead am 02.01.2018, 13:13