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Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt

Thema: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt

Hallo. Vielleicht habt ihr Ratschläge für mich. Ich habe mich von meinem Mann getrennt, weil er nie zeit für seine Familie hatte. Wir haben zwei Kinder. Vier und ein Jahr alt. Der große geht in den Kindergarten. Er möchte mir jetzt die Kinder wegnehmen. Sie sollen bei ihm Leben. Ich war immer Hauptbezugsperson. Ich wollte 30 km weg ziehen, würde ihm natürlich großzügiges umgangrecht einräumen. Ist ihm aber alles egal. Jetzt sehe ich die Kinder nur am Wochenende, weil sie bis zum Urteil, habe im eilverfahren mit meiner Anwältin das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, bei ihm bleiben müssen. Hab ich denn überhaupt Chancen? Er ist gerade krank geschrieben Danke Katha

von Katha0886 am 22.10.2017, 18:04



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Hallo, heißt das, dass du alleine ausgezogen bist und gar nicht mehr daheim wohnst also nicht innerhalb des Haushaltes getrennt? Falls das so sein sollte: grundsätzlich ist es immer schlecht, in irgendeiner Form Tatsachen zu schaffen. Die Kinder sollten möglichst nicht aus ihrer Umgebung gerissen werden, auch wenn es aus Sicht eines Elternteils "nur" 30 km sind. Hier wird dir keiner Antwort geben können, wie hoch deine Chancen sind. Sind einfach viel zu wenig Infos. Wenn du Hauptbezugsperson warst, wieso bist du es jetzt nicht mehr? Du gibst zu wenig Infos, um überhaupt irgendetwas zu raten. Wenn dein Mann krank ist, kann er sich ja auch nicht kümmern. Wer kümmert sich aktuell um die Kinder? Die Oma? Wie lange bist du schon ausgezogen? Wenn es noch nicht lange her ist, könntest du ggf. wieder einziehen (eine gewisse Zeit ist das möglich) und trenne alles im gleichen Haushalt. Dann werden die Karten wieder neu gemischt. Alles Gute

von Chrissie3 am 22.10.2017, 18:50



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Sorry für die wenigen Infos. Ich bin mit meinen Kindern ausgezogen, er hat sie dann aber mit dem Vorwand, das er sie nach einer Woche wieder bringt, wieder weg geholt. Ich habe versucht, vor dem Auszug das zu klären, doch da Frauen, die die sich mit kleinen Kindern trennen, laut meinem Mann Schläge verdient haben und mein Schwiegervater die gleiche Meinung teilt, sah ich keine andere Wahl. Ja ich bin auch jetzt novh die Hauptbezugsperson. Mein Mann ist nicht wirklich krank. Er hat sich nur krank schreiben lassen, damit er die Kinder betreuen kann. Katha

von Katha0886 am 22.10.2017, 19:42



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Dann ist es doch Kindesentzug,was er macht.Das darf er doch auch nicht....schwierig.

von fsw am 22.10.2017, 20:36



Antwort auf Beitrag von fsw

Naja ich hätte die Kinder nicht einfach mit nehmen dürfen ubd das was er macht, geht natürlich auch nicht. Sehen darf ich Sie ja, aber nur am Wochenende, weil für ihn Kindergarten vor Mama geht. Wobei meine Anwältin sagt, hätte ich sie alleine in der Wohnung lassen sollen? Das geht natürlich auch nicht und ich hab ihm ja mitgeteilt wo ich bin. Ich bin ja nicht in die neue Wohnung gezogen... Sondern zu meinen Eltern gegangen

von Katha0886 am 22.10.2017, 21:57



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Hallo Du hast also gar keine Wohnung in der Du mit den Kindern leben kannst? Wer sagt dass Du sie nur am Wochenende sehen darfst?

von Lennina am 23.10.2017, 08:40



Antwort auf Beitrag von Lennina

Hallo. Meine Eltern haben ein großes Haus, eine Wohnung ist ausgesucht. Bis die Wohnung bezugsfertig ist, haben wir genug Platz bei meinen Eltern. Ich kann aber erst die Wohnung beziehen, wenn ich die Kinder ummelden darf. Mein Mann sagte, ich kann die Kinder nur am Wochenende sehen, weil sie in den Kindergarten müssen. Sie besuchen kann ich nicht, weil ich aus gesundheitlichen Gründen keinen Führerschein habe. Das war auch der Grund für die kleine Stadt. Weil ich alle Arzte usw. Zu Fuß erreichen kann und keine fremde Hilfe brauche.

von Katha0886 am 23.10.2017, 08:47



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Er hat das aber nicht zu entscheiden dass Du sie nur am Wochenende sehen darfst

von Lennina am 23.10.2017, 08:57



Antwort auf Beitrag von Lennina

Meine Meinung. Ist ihm aber egal. Er sagt, der große braucht seinen Kindergarten

von Katha0886 am 23.10.2017, 09:07



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Das was du schreibst ist sehr verworren und wenn ich die Untertöne raus lese, ja, dann hat er durchaus Chancen. Du bist krank, hast kein Auto, hast keine eigene Wohnung, reißt die Kinder aus der Familienwohnung und die Große aus dem Kindergarten raus. Dass du alleine Bezugsperson bist, stimmt ja nicht, dein Mann war ja auch da. Er ist also ebenso Bezugsperson und kein Fremder. Dein Mann hat eine Wohnung, verdient Geld, ist gesund, hat ein Auto und sorgt dafür, dass die Kinder A) in ihrer gewohnten Umgebung sind und B) auch ihren geregelten Tagesablauf haben. Dass er arbeitet, ist kein Hinderungsgrund, es gibt viele AE, die arbeiten. Es darf ihm auch nicht negativ ausgelegt werden, dass er weniger im Familienalltag integriert war, nur weil er die Brötchen verdient hat. Sorry, das war sehr unüberlegt von dir. Wenn es MEINE Kinder wären, ich würde in die gemeinsame Wohnung tunlichst wieder einziehen. Dann würde ich im zweiten Anlauf alles wirklich gut vorbereiten und regeln. Vielleicht ist das aber zu spät? War die Verhandlung schon? Du solltest eine Wohnung in unmittelbarer Nähe des Kindergartens und des Vaters vorweisen können. DANN würde ich kein größeres Problem sehen. Viel Glück.

von Mutti69 am 23.10.2017, 09:22



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich bin doch nicht krank. Ich habe lediglich ein blindes Auge. Und so stimmt es nicht, mein Mann war nie da. Die kleine hat ihn manchmal wochenlang gar nicht gesehen. Sie kennt ihn kaum. Sein Plan ist es, die Kinder 10 Stunden am Tag in den Kindergarten zu bringen, damit er arbeiten kann und am Wochenende kann ich sie haben, weil er sich nicht kümmern will. Ich weiß nicht, wo das gut ist. Er wohnt mit seinen Eltern zusammen, sein Vater würde mir sofort eine mitgeben. Dahin soll ich zurück?

von Katha0886 am 23.10.2017, 09:39



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Wohnungen gibt es in deiner Nähe keine, weil es nur kleine Dörfer sind... Die nächste Stadt ist nunmal 25 km weg

von Katha0886 am 23.10.2017, 09:41



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Ich bin nicht gegen dich, ich schreibe dir nur auf, was man ohne hinter die Kulissen zu gucken aus deiner Geschichte (auch vor Gericht) machen kann. Wenn er eh nie da war, warum bist du dann einfach (so überstürzt) ausgezogen (ohne eine Wohnung, ohne KiTa-Platz)? Nochmal, du hättest erst eine gescheite Unterkunft suchen sollen, alles regeln und DANN ausziehen. Ein persönliches Drama und sehr verletzend, das kann ich mir denken...Kinder bei IHM ist aber doch viel verletzender, oder? So läuft es ev. schlecht für dich!

von Mutti69 am 23.10.2017, 11:03



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Und im Übrigen! Wenn der Vater dir eins "gibt", das wäre das beste, was dir in der Situation passieren könnte! Dann bitte aber einen Zeugen haben!

von Mutti69 am 23.10.2017, 11:04



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Das klingt jetzt irgendwie.... Ich mache es nochmal deutlicher: ich rufe nicht dazu auf, dass man körperliche Gewalt erdulden oder provozieren soll! Bitte nicht falsch verstehen. Aber wenn der Opa auf dich zustürmt und dich verprügeln will 8Da sollte schon jemand dabei sein, der dir Hilfe ist), dann ist das ja ein wichtiger Hinweis für das Gericht, weil der Opa ja dann mit Kindsvater und Kindern in einem Haus wohnt.

von Mutti69 am 23.10.2017, 11:08



Antwort auf Beitrag von Katha0886

Puuh, das klingt wirklich schwierig bei Dir. Zunächst mal ist es gut, dass du anwaltliche Hilfe hast. Das kann ein bisschen die Emotionen heraus nehmen. Nichtsdestotrotz hast du ja schon gemerkt, dass du die Trennung insgesamt ungeschickt vollzogen hast. Ich persönlich gehöre noch zur altmodischen Fraktion mit dem grundsätzlichen Standpunkt „kleine Kinder gehören im Normalfall überwiegend zur Mama“. Dennoch- die Rechtsprechung hat sich diesbezüglich geändert und das ist im Hinblick auf die zwischenzeitlich vielen Papas, die sich wirklich um ihre Kinder kümmern wollen, auch richtig so. Ich will dir keine Vorwürfe machen, du klingst ziemlich verzweifelt, aber erlaube mir dennoch folgende Frage/n: Wenn Dein Mann so schrecklich ist, wie kannst Du es zulassen, dass die Kinder nun bei ihm alleine sind? Das wäre mir niemals in den Sinn gekommen. Ich würde mit Sicherheit in den sauren Apfel beißen und nochmals einziehen wenn es nicht anders ginge, damit ich meine Kinder schützen kann. Wenn du tatsächlich mit Gewalt rechnen musst, erst recht. Hast Du die Drohungen dokumentiert? Sollte Gewalt mit im Spiel sein, hast du ganz andere Möglichkeiten, aber dazu brauchst du Beweise. Da könntest du im Notfall natürlich zu Schutzzwecken deine Kinder mitnehmen, z.B. ins nächste Frauenhaus. Ist das Jugendamt eigentlich involviert? Das wäre einer der ersten Gänge, die ich erledigen würde. Die brauchst du nämlich noch für die Beurteilung der Lage und deren Empfehlung. Auch wenn seine Eltern mit im Haus wohnen, ihr habt doch sicher eure eigenen Bereiche? Wenn seine Eltern mit im Haus wohnen und sich bereit erklären sich um die Kinder gemeinsam mit ihm kümmern zu wollen, hat er relativ gute Chancen , dass die Kinder bei ihm wohnen bleiben können. Gewohnte Umgebung und Papa ist genauso wichtig wie Mama. Alles Gute!

von Chrissie3 am 23.10.2017, 10:43



Antwort auf Beitrag von Chrissie3

Ich war beim Jugendamt und bei der awo. Beide stellen haben mir gesagt, das ich jetzt novh keine Wohnung habe, ist völlig klar. Es wäre eher nachteilig, wenn es diese hätte, dann hätte ich genauso hinter seinem Rücken gehandelt. Und in dem Haus meiner Eltern wäre genügend Platz bis zum Umzug. Auch hat mir das Jugendamt mein handeln in keiner Weise negativ ausgelegt. Sie sagten, hätte ich die Kinder nicht mitgenommen und würde sie jetzt haben wollen, hätte ich kaum eine Chance. So sieht die Sache ganz anders aus. Zumal er mir kaum Umgang gewährt.

von Katha0886 am 23.10.2017, 11:30