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Geschrieben von Ebba am 03.03.2010, 21:27 Uhr

@sylea

Ernsthaft?
Dein Kind hätte kein Recht auf Verteidigung und Beistand, so wie jeder andere, v.a. erwachsene Beschuldigte? Gut, dass die meisten RAe nicht so denken und ihre Mandanten zur Polizei schicken, die Sache auslöffeln, sondern lieber Akteneinsicht beantragen und ihre Mandanten beraten ob und wie sie sich zur Sache einlassen sollen, ob sie eine Aussage bei der Polizei machen oder lieber schriftlich Stellung nehmen usw.
Mein Kind hätte dieses Recht auf Beistand und Verteidigung und wenn die Polizei ihren Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommt, dann würde ich mir durchaus auch erlauben darauf hinzuweisen.
Und ja, ich würde mir herausnehmen selbst zu bewerten, welches Verhalten meines Kindes ich wirklich bestrafenswert finde und welches nicht, ja sogar mit ihm über Sinn und v.a. auch Unsinn von Regeln zu sprechen und darüber, dass es uU für einen trotzdem einfacher und gesünder sein kann auch einmal als unsinnig empfundene Regelungen (wie zB das Verbot den Schulhof zu verlassen ggü 17 jährigen) einzuhalten. Widerstand lohnt sich nicht in jedem Fall.

Gerade habe ich Übrigens noch mal in Kurzfassung meinem GöGa den Fall geschildert und er fand es ebenfalls richtig von der OP die Veranstaltung zu verlassen.

 
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