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Geschrieben von Namens-Fee am 05.05.2009, 14:10 Uhr

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Ich würde auch sagen: Kinder- und Jugendpsychiatrie, ggf. auch Zwangseinweisung, wobei natürlich der Wille zum Entzug besser wäre.
Ich sehe nicht, warum das JA tätig werden soll - die ELTERN sind doch erziehungsberechtigt?! Kenne mich aber mit dem Paragraphendschungel nicht aus.

Die Krankenkassen zahlen aber definitiv bei Kindern die Behandlung.

Ggf. nach oder bei einem neuerlichen Vorfall (Trunkenheit, nach Drogenkonsum) in der KJP als Notfall vorstellig werden.

Zur Entfernung: I.d.R. ist es sogar gut, wenn die Betroffenen weit weg kommen, erstmal weg von der Familie als Konfliktpunkt, weg von den "falschen Freunden". Und beide in getrennte Einrichtungen, nicht zusammen!

 
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