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Geschrieben von Sylvia1 am 02.08.2009, 1:55 Uhr

wie lange draußen bleiben?

Hallo,

was meinst du denn genau mit draußen bleiben? Ist er mit Freunden draußen auf der Straße unterwegs? Sobald er irgendwo hinein geht (Kneipe, Café, öffentl. Tanzveranstaltung, Kino ...) ist das natürlich gesetzlich klar geregelt.

Im Kino braucht er als noch 13jähriger sogar noch eine erwachsene Begleitperson, wenn der Film nach 20 Uhr endet. Wie das ist, wenn er zu den Freunden in die Wohnung geht, also privates Umfeld, habe ich jetzt auch nicht gefunden. Aber im Zweifelsfalle haben die Eltern immer das Recht, die Ausgehzeiten von Kindern und Jugendlichen strenger als das Gesetz festzulegen. Und mit 13 Jahren ist er vor dem Gesetz sogar noch ein Kind, erst nach dem 14. Geburtstag ist er per Definition ein Jugendlicher.

Beim Bundestministerium der Justitz habe ich mir vor einiger Zeit mal kostenlos eine Broschüre "Meine Erziehung - da rede ich mit" bestellt, die sich an 10 - 17jährige Kinder und Jugendliche richtet. Den Hinweis darauf habe ich in der Zeitung gelesen. Das fand ich mal ganz angebracht, das Heft zu bestellen, da meine Tochter jetzt 11 Jahre alt ist und solche Themen auch irgendwann kommen werden. Hier kann man das Heft kostenlos als Print bestellen oder als PDF downloaden:

http://www.bmj.bund.de/enid/9089888e369c90aa2222451ad1201ab2,0/Publikationen/Meine_Erziehung_-_da_rede_ich_mit__1e9.html

Leider habe ich da die genaue Lösung auf deine Frage, sofern du mit "draußen" = "auf der Straße unterwegs oder bei Freunden in der elterlichen Wohnung" meinst, auch nicht gefunden. Aber trotzdem ist das Heft ganz interessant. Im Zweifelsfalle könntest du deinem Sohn ja auch, wenn er noch jünger wäre, erlauben bei Freunden sogar zu übernachten - dann natürlich die Aufsicht der Eltern der Freunde vorausgesetzt, was natürlich mit denen abgeklärt sein muss. Hier kämst du ja auch nicht in Konflikt mit dem Jugendschutzgesetz. Aber in dem Moment wäre eben ein anderer Erwachsener, nämlich die Eltern des Freundes für die Einhaltung dieser Vorschriften auch durch deinen Sohn, der ihnen anvertraut wurde, verantwortlich und dieser andere Erwachsene muss es wissen, dass er jetzt auch noch für ein Besuchskind verantwortlich ist. Also denke ich, dass du schon auch das Recht hast, zu bestimmen, dass dein 13jähriger Sohn um 20 Uhr zuhause sein muss. Egal, was das Gesetz sagt.

Vielleicht kannst du deine Frage dort über das Kontaktformular mal stellen oder hier auf diesen Seiten gibt es doch auch ein Rechtsforum ... ? Interessant fände ich die Antwort darauf auch ... also lasse es uns wissen, falls du eine schlüssige Antwort darauf bekommst.

Viele Grüße
Sylvia

 
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