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Geschrieben von sylea am 18.02.2010, 10:48 Uhr

nochmal wegen schulhof verlassen

die schüler haben bei uns das strickte verbot den schulhof während der pausen zu verlassen.
leider ist es stark eingerissen, dass sehr viele ständig zum aktiv nebenan gegangen sind oder zum kleinen kramerladen.

wir wohnen in niedersachsen, und bei uns haben sie sich jetzt etwas neues ausgedacht.
zivielpolizisten laufen jetzt als abschreckung herum, und greifen die schüler auf, bringen sie zurück zur schule, dirket zur direktorin!

tja, und was soll ich sagen, mein großer, 17jahre, war einer der die größte klappe hatte das die es gar nicht machen sondern nur sagen um angst zu machen.
jaaaaa, und er war einer der ersten der mit seinen freunden von zwei zivilpolizisten aufgegriffen wurde, und dann auch noch beim rauchen erwischt wurde, was bekanntlich unter 18jahren verboten ist!!!
das mit dem rauchen nervt mich echt, er raucht nicht zu hause, nur ab und zu wenn er mit seinen tollen freunden zusammen ist, aber das ist ein anderes belastendes thema!

die polizei rief dann auch bei mir zu hause an um mich zu benachrichtigen.
als mein großer nach hause kam nach der schule, war er soooooo klein mit hut!!
ich glaube das war ihm eine lehre!! ich hoffe!!!!!!!!!!

lg

wenn rechtschreibfehler gefunden werden, könnt ihr sie gerne behalten

 
22 Antworten:

Re: nochmal wegen schulhof verlassen

Antwort von Mandy2 am 18.02.2010, 13:52 Uhr

Hallo,

oh Gott, was machen die denn bei Euch für einen Bohei um sowas, haben die nix anderes zu tun???

Lg. Mandy

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mandy2

Antwort von sisyphos am 18.02.2010, 14:03 Uhr

bohei? was isn das?

das ist schon recht so, leider gibt es kinder die sich gar nichts mehr sch...

wie in einer hauptschule bei uns in der nähe, da wird geraucht während sie auf den bus warten. es ist aber eigenlich ja nicht erlaubt. komischerweise unternimmt da keiner etwas dagegen:-(

würde für mich als schüler heißen, wenn das so ist, dann kann ich eh machen was ich will....

lg

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bohei

Antwort von Gretchen am 18.02.2010, 14:07 Uhr

Bohei ist für mich "was für ein Aufstand/Aufwand" wird getrieben.

Haben die zuviele Polizisten bei euch, dass sie Leute abstellen können, die Kinder suchen ;-)
Warum stehen die Lehrer denn nicht an den Schulausgängen und gucken, wenn die Kids den Schulhof verlassen?
Bei uns war das damals so.

Die Idee mit den Polizisten ist nicht schlecht, aber ich finde es etwas übertrieben.

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Re: bohei

Antwort von sylea am 18.02.2010, 14:18 Uhr

die lehrer sind nur auf dem schulhof, der ist nach allen seiten offen, dh sie könne gar nicht so viele lehrer aufstellen um zu verhindern das sie abhauen!
außerdem haben viele lehrer aufgegeben, es ist ihnen egal!

die polizisten sind von einer art "sondereinheit" von der abteilung jugendkriminalität. soll wohl ca bis zu den sommerferien durchgezogen werden.
sie haben wohl auch schon einige jugendliche erwischt die unter 18 waren und sogar gras dabei hatten!
dh, dass sie es dann ja auch in die schule mitnehmen.
vielleicht war es bekannt und sie machen es auch deswegen, ich weiß es nicht!

finde es zur abschreckung eigentlich ganz gut!! wie das ganze finanziert wird, keine ahnung, denke mal durch steuergeldern.

lg

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Re:

Antwort von Mandy2 am 18.02.2010, 14:29 Uhr

Hallo,

ja, mit Bohei meine ich das da ein großes Theater gemacht wird, wir reden hier von 17-jährigen, die während der Pause zum Kios gehen, das wäre mir alles ein wenig too much. Ich denke auch, wenn ich einen Anruf von der Polizei kriegen würde, da würd mir sicher erstmal das Herz stehen bleiben und das wg. so einem Sch...., ich glaub ich hätte den Anrufer gefragt, wie er mit 17 drauf war. Und wenn Jugendliche rauchen, wer soll denn das bitte verbieten??? Das ist halt so, auch wenn es verboten ist, manche Dinge macht man wenn man jung ist. Ich hab auch mit 17 geraucht (ich glaube bei uns (DDR) war es mit 14 erlaubt).

Lg. Mandy

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Re: bohei

Antwort von +emfut+ am 18.02.2010, 19:08 Uhr

Ja, bei manchen Schulhöfen fragt man sich, welcher kinderlose Architekt sich das ausgedacht hat.

An Fumis Schule ist ein "ausbüxen" nicht möglich. Der Schulhof hat zwei Tore. Das eine ist tagsüber zu, das andere ist "bewachbar" (und führt außerdem direkt am Bürofenster der Schulsekretärin vorbei, die JEDEN Schüler mit Namen kennt - und die ich deswegen grenzenlos bewundere).

Aber: Ab der 10 Klasse dürfen die Schüler dort in den Pausen und den Freistunden raus, wenn sie wollen. Und ich kenne das von damals, als ich 16 war, auch so. Damals gab es zwar keine Altersgrenze, aber (der Einfachheit halber) eine Klassengrenze: Ab der 11. Klasse durfte man raus - und da waren die meisten 16 oder 17 Jahre alt. (Vorher hatte man eh keine Freistunden, weil es Unterricht im Klassenverband gab, ab der Oberstufe mit dem Kurssystem gab es dann Freistunden.) Für 17jährige finde ich das dann doch arg übertrieben.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: nochmal wegen schulhof verlassen

Antwort von Sternspinne am 18.02.2010, 19:19 Uhr

Also, daß das für 17-jährige noch gilt, wundert mich doch sehr. Wie wird denn das begründet? Normalerweise ist man in dem Alter nicht mehr schulpflichtig. Ich stelle mir vor, am Arbeitsplatz würde mir jemand vorschreiben, daß ich nicht im Laden mein Mittagessen einkaufen darf, also holla die Waldfee!

Meine Grosse würde sich von so einem Polizistenaufmarsch eher nicht beeindrucken lassen, ich würde da auch hinter ihr stehen. Allerdings nicht wegen Rauchen, das ist ein anderes Thema. Aber eben auch nicht immer zu vermeiden.

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Re: nochmal wegen schulhof verlassen

Antwort von sylea am 18.02.2010, 19:29 Uhr

mein großer ist im grunde auch nicht mehr schulpflichtig, aber geht eben dort zur schule.

es gilt für alle kinder dieser schule, egal ob die 5klässer oder 10klässer. schulhof darf nicht verlassen werden.

aber ich werde da mal wegen schulpflicht ect nochmal genauer nachfragen, interessiert mich dann mal auch.
ich meine mal gehört zu haben, dass es um versicherungstechnische dinge geht.

lg

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Re: nochmal wegen schulhof verlassen

Antwort von hgmeier am 18.02.2010, 22:59 Uhr

Es geht zum Einen darum, daß die Schüler Minderjährig sind und die Schule eine Aufsichtspflicht hat. Dieser entzieehen sich jedoch diejenigen, die den Aufsichtsbereich verlassen.

Hinzu kommt, daß die gesetzliche Unfallversicherung für Unfälle während privater Handlungen nicht aufkommt. Dazu gehört auch das Verlassen des Schulgrundstücks zur Verrichtung privater Angelegenheiten.

Nun stellt euch mal vor dabei wird einer vom Auto angefahren. Von wem wird man dann versuchen Geld zu sehen?

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Argument Versicherung

Antwort von like am 18.02.2010, 23:21 Uhr

kommt immer, wenn einem nichts anderes mehr einfällt. Wer zahlt denn, wenn 17-jährige in der Freizeit bummeln gehn und vom Auto angefahren werden? So'n Schwachsinn. Jede Autofahrer hat ne Haftpflicht und jeder Schüler ne Krankenversicherung. Wer ein bisschen mitdenkt, hat seine Kinder auch unfallversichert.
Und die Polizisten sollten sich lieber mal ein bisschen mehr in den in jeder Stadt vorhandenen Problemvierteln sehen lassen, als 17-jährige davon abzuhalten, zum Kiosk zu gehen.
Ich dachte, Polizei sei eh so personalknapp - warum dann auch noch Energie für solche Lappalien verschwenden.
Wenn's um Rauschgift geht, sieht die Sache natürlich anders aus, aber wegen Kiosk und Zigaretten?????

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Re: Argument Versicherung

Antwort von sylea am 19.02.2010, 0:00 Uhr

wir wohnen auf einem dorf, und die schule befindet sich in einer etwas größeren gemeinde.
wir haben ein polizeirevier. normalerweise ist dort ein kripo-beamter, der für die jugendangelegenheiten zuständig ist.
woher und aus welchem bereich die anderen 3-4 kommen weiß ich nicht.
warum diese art "sondereinheit" geschaffen wurde, weiß ich auch nicht so genau.
ich habe bis jetzt nur erfahren, dass sie eben geziehlt vormittags unterwegs sind um schulschwänzer und auch die die einfach in der pause den schulhof verlassen, aufgreifen!

muss nächste woche mit meinem sohn auf das revier, dort will man den jugendlichen den "kopf waschen" so wir der beamte mir am telefon erzählte. einmal wegen dem verlassen des geländes, und dann eben wegen der "straftat" des rauchens minderjähriger.
so wie mein sohn mir erzählte, sind es 7 aus seiner und der parallelklasse die dort hinmüssen.
ich war bei dem anruf leider so verdattert, dass ich gar nicht genau nachgefragt habe was das jetzt wirklich soll.
das werde ich bei dem termin nachholen!
naja, und eine klassenkonferenz gibt es jetzt auch noch wegen dem verlassen des schulhofes während der schulzeit, prima!!

lg

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Re: nochmal wegen schulhof verlassen

Antwort von Ebba am 19.02.2010, 7:47 Uhr

Von einem Auto angefahren werden kann jeder Schüler auch am Nachmittag oder Wochenende. Wer zahlt dann?
Genau, derjenige der den Unfall verschuldet hat.
Schön natürlich, dass Schulwege darüber hinaus versichert sind (dabei weiß ich jetzt nicht, ob auch unabhängig von der Schuldfrage). Aber, schutzlos steht auch sonst kein Verkehrsteilnehmer da.

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Re: Argument Versicherung

Antwort von Ebba am 19.02.2010, 8:01 Uhr

Ehrlich, was für ein Lärm um so einen Popelskram. Ich frage mich wirklich oft, was heute mit den für Jugendliche Verantwortlichen los sein könnte. Die härteren "Jungs" u. solche, wo man der Meinung ist, sie könnten ein wenig Rückhalt aber auch Kontrolle gebrauchen werden total vernächlässig und die anderen harmlosen Kinder, die mal eine klitzekleine Regelwidrigkeit oder nicht mal das planen werden überwacht wie Schwerverbrecher.
Das Schulgelände während der Pause zu verlassen ist doch absoluter Pillepalle. Das haben wir ab 15/16 gemacht um uns im nahegelegenen Büdchen Süßkram zu holen. Selbstverständlich halbwegs heimlich, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass uns dabei wirklich kein Lehrer beobachet hat :-). Ab und zu wurde mal kontrolliert und dann gab's ein "Du, du, du!" und damit war's gut. Eine Klassenkonferenz wegen so einem Kinderkram wäre wohl vollkommen unvorstellbar gewesen.
Und selbst das Rauchen. Klar, das ist nicht toll. Aber doch kein Vergehen. Es ist den Jugendlichen auch nicht verboten. Es ist lediglich diversen Stellen verboten an Jugendlichen Tabakwaren abzugeben und ihnen das Rauchen zu gestatten. Der geneigte Leser mag sich § 10 Jugendschutzgesetz anschauen.
Und wenn ich, die ich wahrlich gesetzestreu und eine Schissebuxe bin wegen so einem Blödsinn mit meinem Kind zur Polizei müsste, dann müsste ich mich schon schwer zusammenreißen dort keinen Krach anzufangen a la "ob sie keine anderen Probleme hätten". Und es wäre mir wohl unmöglich meinem Kind zu vermitteln, dass es etwas so böses getan hat, dass es dafür bei der Polizei vorstellig werden muss.

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Re: nochmal wegen schulhof verlassen

Antwort von Sternspinne am 19.02.2010, 8:05 Uhr

Da kommt mir noch eine Idee:
vielleicht ists ja die Privatarmee des Schulbäckers?
Der muß eben auch seine knochentrockenen Uraltbrötchen an den Schüler bringen, jeder will ja leben!

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Re: Argument Versicherung

Antwort von Ebba am 19.02.2010, 8:27 Uhr

Ergänzend würde ich im Übrigen vorschlagen vor dem Termin bei der Polizei anzurufen und zu fragen, was Deinem Sohn vorgeworfen wird, bitte mit Nennung entsprechender §§ und des Aktenzeichens der Ermittlungsakten. Außerdem würde ich mir überlegen, ob ich dann nicht eine schriftliche Stellungnahme abgeben würde. Ich weiß wirklich nicht, ob ich mein Kind wegen so einem Kram zu einem "Verhör" zur Polizei schleppen würde. IMHO ist das eher kontraproduktiv und erhöht nicht gerade das Vertrauen der Jugendlichen in unserer Rechtsstaat, zumal ich als Mutter, wie gesagt, in diesem Fall nicht die Notwendigkeit des Eingreifens der Polizei dem Kind glaubwürdig zu vermitteln.
Nun ja, was natürlich immer sein kann, Dein Sohn hat Dir nicht die ganze Wahrheit gesagt, sondern da ist noch mehr im Busch. Aber auch darüber solltest Du vielleicht Bescheid wissen bevor ihr bei der Polizei aufschlagt, denn auch Jugendliche habe ein Recht auf ordnungsgemäße Verteidigung.

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Re: Argument Versicherung

Antwort von MamaMalZwei am 19.02.2010, 10:04 Uhr

Hallo, so ein "blödes" Argument ist das wegen der Versicherung nicht: Wenn der 17jährige beim (unerlaubten) Verlassen des Schulhofs von einem Auto angefahren wird, wen werden denn die Eltern zur Rechenschaft ziehen? Den Autofahrer, na klar. Und als Zweiten? Auch klar, die Schule nämlich, die hätte garantieren müssen, dass die Schüler in der Schulzeit auf dem Schulgelände bleiben.
Wobei, das Argument der Schulhofgestaltung kann ich nachempfinden: Wer seinen Schulhof nach allen Seiten offen gestaltet, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er nicht kontrollieren kann, wo seine Schüler abbleiben.
Bei uns damals verschwanden alle 8. ,9.und 10. Klässler in einem nahegelegenen Hotel an den Billiardtisch, so hatten sie wenigstens eine sinnvolle Pausengestaltung...
So öde, die die Pausenhöfe (auch bei uns) gestaltet sind, wundert mich das nicht. Kein Baum, kein Strauch, geteerte Fläche und ein paar Spielgeräte für die Kleinen. Die meisten Schüler sitzen irgendwo rum, unterhalten sich und schlagen die Zeit tot. Wenn es wenigstens ein paar Billiardtische, mehr Tischkicker (1 für 500 Schüler) gäbe, dann könnten sie in der Pause wenigstens etwas machen. LG

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Re: Argument Versicherung

Antwort von +emfut+ am 19.02.2010, 11:58 Uhr

Wenn ich weiß, daß mein 17jähriges Kind die Schule für Pausen und Freistunden verlassen DARF, dann werde ich die Schule nicht schimpfen (können), daß sie das Kind nicht auf dem Schulhof festgebunden hat.

Wenn ich nicht möchte, daß mein fast erwachsenes Kind die Schule verlassen darf, dann suche ich mir eine Schule, die die Kinder nicht gehen läßt. Wobei es irgendwann sicher schwierig wird mit der Druchführung - sobald das Kind 18 ist, darf es so oder so raus. Die Schule müßte also eine Art "Ausweiskontrolle" an der Schulhoftüre bereitstellen, und wer soll das zahlen?

Tatsache ist, rein rechtlich: Die Aufsichtpflicht ist "altersangemessen" auszuführen. Zum Beispiel verlangt kein Richter, daß ich zur Erfüllung meiner Aufsichtspflicht meinen Drittklässler morgens zur Schule bringen muß - er darf alleine gehen. Und ich bin mir absolut sicher, daß ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, als ich Fumi gestern mit ihrer Besuchsfreundin nicht die ganze Zeit beaufsichtigt habe und sie sogar zum Shoppen gehen ließ.

Um beim Beispiel Schule zu bleiben: Es ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn auf Schulausflügen oder Klassenreisen die Schüler in Kleingruppen ohne Lehrer losziehen dürfen - zumindest nicht in höheren Klassen.

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Eben

Antwort von like am 19.02.2010, 12:18 Uhr

Gerade zum letzten Punkt - das unterschreibt man ja in der Regel auch "ich bin damit einverstanden, dass mein Kind....."
Und das Verbot oder Nichtverbot des Schulhofverlassens wird sowohl den Kindern als auch den Eltern am Elternabend bekanntgegeben. Hält sich ein Kind ab einem gewissen Alter (klar, bei Kindergartenkindern sieht die Sache anders aus) trotz eindeutiger Regelung nicht daran, kann die Schule nicht zur Verantwortung gezogen werden - sie KANN nicht ständig alle Schüler während der Pausen kontrollieren, ob sie auch brav auf dem Schulhof bleiben - das wäre bei weiterführenden Schulen eben keine altersgemäße Ausführung der Aussichtspflicht - ab einem gewissen Alter darf sich die Schule auf das Einhalten von Regeln verlassen und berufen, sofern es sich nicht um eine Schule für schwer erziehbare Jugendliche handelt.

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Re: nochmal wegen schulhof verlassen

Antwort von Winterlamm am 19.02.2010, 13:30 Uhr

Ich kann mich dunkel erinnern, daß meine Eltern damals (vor ner ganzen Menge Jahren mittlerweile) nen Wisch unterschreiben mußten/sollten/konnten, daß ich in den Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen darf.
Das wurde wohl gemacht, damit versicherungstechnisch alles Hieb und Stichfest ist.
Da waren wir aber auch noch jünger, ich meine jetzt so siebte Klasse.

LG
Ich glaube, es gab keinen, wo die Eltern nicht unterschrieben haben.

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Alles ist möglich...

Antwort von hgmeier am 19.02.2010, 18:56 Uhr

In diesem Land hat man sogar versucht Lehrern wegen mangelnder Aufsichtspflichtführung für den Tod eine VOLLJÄHRIGEN Schülers verantwortlich zu machen, der sich bei einer Klassenfahrt entgegen der Weisung des Lehrers schwimmen gegangen und dann ertrunken ist.

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Versuchen kann man alles

Antwort von +emfut+ am 19.02.2010, 20:02 Uhr

Blöd wird es, wenn man damit durchkommt.

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Die Art der unsinnigen Klagen

Antwort von like am 19.02.2010, 22:30 Uhr

erreicht langsam USA-Niveau

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