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Geschrieben von CarmenOma am 21.03.2010, 12:19 Uhr

Nachtrag: Taschengeldparagraph

Fällt mir grad noch so ein: Jedes Kind (kommt wie gesagt aufs Alter an - aber ich glaube bis 18 ist das so) darf nur im Rahmen seines Taschengeldes einkaufen oder eben von Geldgeschenken. Von daher kann es sein, dass Habbo auf das Geld besteht.

Also würde ich jetzt ehrlich folgendes machen:
Mit der Rechnung erfolgt das böse Erwachen für deinen Sohn denn er soll das mal schön brav selber zahlen von seinem Taschengeld - du kannst dir sicher sein - er ruft da nie mehr wieder an!!!!!!

ABER zu 100% kenn ich mich jetzt mit dem Taschengeldparagraphen nicht aus!

LG
Carmen

 
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