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Geschrieben von *Aquilina* am 22.11.2017, 21:04 Uhr

Nach Krankheit bei Nachholtest 6, da keine schrftl. Entschuldigung vorlag

Hallo,

hier muss die schriftl. Entschuldigung spätestens am 3. Tag in der Schule vorliegen.

Da gern mal Kinder an Tagen fehlen, wo Klassenarbeiten geschrieben werden, gibt es hier eine Attestpflicht. Oft findet man solche zusätzlichen Absprachen zum Schulgesetz (einfach mal Google befragen!!!) in der Schulordnung, welche durch die Schulkonferenz abgestimmt und inkraft tritt.

In der 9. Klasse sollte nach Erkrankung der 1. Gang ins Sekretariat gehen, um die Krankschreibung abzugeben.

LG

 
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