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Geschrieben von Ebba am 11.11.2008, 16:18 Uhr

Mach Dich locker!

Hallöchen Iris,

nun komm' mal wieder auf den Boden. Kein Wunder, dass Dein Sohn den Verweis abgefangen hat, wenn Du so leicht aus der Fassung zu bringen bist.
Ein Verweis fuer einen 14. jährigen wegen Rauchens. Das ist doch nix. Ich wuerde mir eher ueberlegen, ob fuer ein solches Kinkerlitzchen ein Verweis die richtige Ordnungsmaßnahme ist. Da Euer Sohn minderjährig ist hätte der Schulleiter Euch eigentlich anhören und Gelegenheit zur Stellungnahme geben muessen. Eurem Sohn sowieso (so zB gem. § 53 SchulG NRW). Dort heißt es auch:
/cit/
Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der ge-
ordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz
von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine
Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhält-
nismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig,
wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen.(...)
/cit/

Ich denke, Du solltest mit Deinem Sohn abklären, ob er zum ersten Mal erwischt wurde u. in dem Fall versuchen gegen den Verweis vorzugehen.

Danach kannst Du Dir dann Deinen Sohn zur Brust nehmen u. ihn nochmal ausfuehrlich ueber die Gefahren des Rauchens u. die Rechtslage (Nichtraucherschutzgesetzt - Verbot des Rauchens auf Schulgeländen) informieren u. auch versuchen zu klären, was Euer Vertrauensverhältnis so erschuettert hat, dass er sich gezwungen sah den Verweis abzufangen u. zu Guter Letzt empfehle ich folgendes Lied:
http://www.youtube.com/watch?v=fTmM-KdEV4I

Liebe Grueße
Ebba

 
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