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Geschrieben von happydream am 14.08.2007, 18:14 Uhr

kennt sich jemand mit strafanzeigen aus???

gehört vielleicht nciht hierher aber vielleicht kann mir einer helfen?
Lg

 
9 Antworten:

kommt drauf an worum es geht

Antwort von Keksraupe am 14.08.2007, 20:17 Uhr

so ein bisschen, ja

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Re: kommt drauf an worum es geht

Antwort von happydream am 14.08.2007, 23:00 Uhr

Meine beste freundin muss donnerstag zum gericht wegen betrug bei ebay si ehat 3 handys verkauft uns sind 3mal nciht angekommen bei den ersten beide habe ich es gesehen das sie die abgeschickt hat bei den letzten nicht! jetzt hat sie ein bißchen schiss was sie bekommt? ssie hat auch ein kind und ist in der 31ssw!
Lg

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versichert versendet?

Antwort von Keksraupe am 15.08.2007, 8:02 Uhr

oder nur als päckchen?


wenn man so etwas als päckchen versendet ist der Empfänger selbst schuld (wenn er nicht versichert bezahlt hat)

wenn versichert, gibts doch unterschriften !


sie dürfte da nicht viel kriegen, wenn sie net dumm ist udn es ordentlich erklärr

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Re: kommt drauf an worum es geht

Antwort von KatjaR am 15.08.2007, 13:01 Uhr

Hallo,

bist du denn als Zeugin geladen?
Die Strafhöhe richtet sich nach ihrem Einkommen.

Grüße
Katja

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Re: kommt drauf an worum es geht

Antwort von happydream am 15.08.2007, 15:04 Uhr

war alles unversichert! aber bei mir kamen auch alle pakete an und ich mache unversicherter versand, wer versichert wünscht kann es gerne bekommen! müsste sie in den knast mit kind und dann sit sie ja ncoh ss? oder bekommt sie nur bewährung oder geldstrafe? ne bin nicht als zeugin geladen sie muss alleine hin!
Lg

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Re: kommt drauf an worum es geht

Antwort von Mama76 am 15.08.2007, 15:16 Uhr

Sie wird vielleicht nur verwarnt.
Im schlimmsten Fall bekommt sie Geldstrafe oder Arbeitsstunden aber in den Knast kommt sie nicht.

Drücke Ihr die Daumen.

LG Mama

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Re: kommt drauf an worum es geht

Antwort von Ebba am 15.08.2007, 15:52 Uhr

Hallöchen,

sofern Deine Freundin nicht bereits einschlägig vorbestraft ist oder unter Bewährung steht wird sie wohl nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, allenfalls zu einer Geldstrafe.
Hat sich Deine Freundin denn nicht durch einen Anwalt beraten lassen?
Vielleicht kannst Du sie morgen zum Gericht begleiten. Du könntest im Gerichtsflur warten u. Deine Freundin könnte das Gericht darauf hinweisen, dass Du gesehen hast wie sie zwei der Pakete abgeschicktt hat - so schreibst Du doch in Deinem zweiten Posting. Möglicherweise wirst Du dann vom Gericht als Zeugnin vernommen.

Liebe Grüße
Ebba

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Re: kommt drauf an worum es geht

Antwort von happydream am 15.08.2007, 16:19 Uhr

ne sie ist nicht vorbestraft oder so ja ich begleite sie morgen mal! aber die richterin kann sie ja nciht einfach verurteilen, denn der geschädigte hat ja auch keine beweise das er es nciht erhlaten hat! genauso wie sie keine beweise hat ausser mich, aber die richterin wird denken naja freundinin die sagen sich ja alles!
naja wir warten morgen mal ab was raus kommt!
aber vielen dank für eure antworten
Lg

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Re: kommt drauf an worum es geht

Antwort von KatjaR am 15.08.2007, 17:04 Uhr

Hallo,

natürlich kann man als Freundin alles sagen, aber du kannst auch vereidigt werden und falsche Aussage ist ebenfalls strafbar.
Rein theoretisch könnte auch sein Postbote vernommen werden, ob er sich daran erinnern kann, Päckchen zugestellt zu haben.
Es ist schon unwahrscheinlich, dass 3 Päckchen verloren gehen, aber es heißt ja auch, im Zweifel für den Angeklagten.

Grüße
Katja

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