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Geschrieben von Namens-Fee am 02.02.2009, 10:31 Uhr

In Schleswig-Holstein

gibt es Empfehlungen, die aber nicht bindend sind.

So kann ich mein Kind mit Realschulempfehlung nach einem Beratungsgespräch auch auf dem Gym anmelden, eines mit Hauptschulempfehlung nach Beratung auf der Realschule. Keinesfalls aber einen Hauptschüler am Gymnasium.

Am Gymnasium ändert sich derzeit einiges, so darf man von Klasse 7-10 max. noch eine 5 auf dem zeugnis haben, ggf. folgt eine Nachprüfung oder die Querversetzung. Ab Klasse 11 darf gar keine 5 mnehr im Zeugnis stehen, sonst ist die Schulzeit beendet - Sitzenbleiben gibt es somit nicht mehr!

 
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