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Geschrieben von Julisa am 22.09.2017, 13:32 Uhr

ich frag mal hier, bezüglich alleine wohnen

Im Grunde ist man als Eltern verpflichtet seine Kinder bis zur selbständigen Wirtschaftlichkeit zu unterstützen. Das kann bis zum erreichen des 25, Lebensjahres sein. Streng gesehen könnte nicht mal die 18 Jährige ausziehen es sei denn sie kann die Wohnung mit selbst verdientem Geld finanzieren. Kann sie das nicht dann müssen du und der KV dem Auszug zustimmen, dann aber auch die Kosten der Wohnung tragen.
Die 18 Jährige könnte jedoch auf Grund des Kindes einen Härtefall geltend machen, aber ob der wirklich vorliegt entscheiden Jugend- und Sozialamt. Dann wird man ihr finanziell unter die Arme greifen und ggf. die Kosten übernehmen, vorausgesetzt die Eltern sind nicht zahlungsfähig.
Für die 16 Jährige sehe ich allerdings keine Chance. Es sei denn sie macht eine Ausbildung an einem Ort der zu weit vom Elternhaus entfernt liegt, dann kann sie am Ausbildungsort eine Wohnung/ WG Zimmer beziehen und bekäme ebenfalls entweder von den Eltern Barunterhalt oder wenn diese nicht zahlen können dann BAB oder BaföG .
Mit 16 ist sie eben keine 18 und so lange sie nicht ihr eigenes Geld verdient kann sie auch keine Ansprüche stellen. Sie darf lediglich selbst entscheiden ob sie nun bei dir oder ihrem Vater leben möchte oder notfalls auch in einem betreuten Jugendwohnheim.
Alles Gute.

 
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