Geschrieben von Reni+Lena am 29.09.2009, 18:03 Uhr |
Gesetzliche Frage
Mädel ist 15...Freund ist 22...
wer macht sich strafbar, wenn du 2 miteinander schnakseln und sie schwanger wird?
Die Eltern erlauben ihr keinen Sex mit ihm, weil sie Angst haben sich strafbar zu machen. Ihre Mutter sagt...wäre der Freund 17 könnten sie....
Blödheit..oder komische Einstellung oder falsches Wissen?
Lg Reni, deren Kinder zum Glück noch keinerlei Ambitionen haben...
Re: Gesetzliche Frage
Antwort von Nicci1974 am 29.09.2009, 18:10 Uhr
Ich glaub der Junge/Mann macht sich strafbar ??
Ist trotzdem blöd , wenn beide sich wirklich lieben.
Re: Gesetzliche Frage
Antwort von glückskinder am 29.09.2009, 18:23 Uhr
Der Junge macht sich strafbar. Erst wenn sie 16 ist, wäre dies nicht mehr der Fall.
und die Eltern?
Antwort von Reni+Lena am 29.09.2009, 18:31 Uhr
wenn sie es erlauben?
Ist das dann sowas wie Kuppelei???
denen wärs ja eigentlich wurscht..sie wollen sich nur nicht strafbar machen..
Lg reni..und danke für den rest!
Re: und die Eltern?
Antwort von Ingo-Jürgen am 29.09.2009, 19:03 Uhr
Die Eltern machen sich auch strafbar, wenn sie den beiden bewußt die Gelegenheit zum Sex geben.
Natürlich können die Eltern Sex nicht verhindern, aber fördern durch Gelegenheit geht nicht.
Gruß
Re: Gesetzliche Frage
Antwort von hgmeier am 29.09.2009, 19:30 Uhr
Strafbar macht er sich nur wenn er die "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".
Ein Erziehungsberechtigter wird nur Probleme mit dem Gesetz bekommen, wenn er dabei seine "Erziehungspflicht gröblich verletzt".
Ich empfehle die Lektüre von §§ 180/182 StGB.
Re: Gesetzliche Frage
Antwort von sun1024 am 29.09.2009, 22:33 Uhr
Wo kein Kläger...
(ich war 20, er war 15, und das Gesetz hat uns nicht wirklich interessiert...)
LG sun
Re: Gesetzliche Frage
Antwort von Birgit67 am 30.09.2009, 9:46 Uhr
genau weis ich es auch nicht - aber ich glaube er macht sich nur dann strafbar wenn sie sich nicht einverstanden erklärt oder wenn die Eltern dann klagen.
Es ist Verführung minderjähriger egal was andere sagen - aber es stimmt schon - wo kein Kläger ist....
Wenn beide Minderjährig sind dann ist es keine Verführung Minderjähriger aber in dem Moment wo 1 Teil 18 ist wirds u.U. schwierig.
Aber man kann in der Heutigen Zeit durchaus Sinnvoll eine Schwangerschaft verhindern genauso wie jegliche andere Krankheite die durch Sex entstehen und wenn da jeder genügend aufgeklärt ist sollte eigentlich nichts mehr passieren.
Die meisten Teenieschwangerschaften geschehen (laut unserer Pro Familia) dadurch, dass die Kondome bei den Jungs nicht richtig sitzen und sie oft einfach zu groß sind und abrutschen - und es wohl kleine Größen nur übers Internet gibt und man 18 sein muss zu bestellen - blöde Situatuon wenn Sohnemann mit 15 sich nicht traut zu Hause was zu sagen.
Gruß Birgit
da gabs doch grad nen fall vor gericht in d...ging durch die presse
Antwort von wesermami am 01.10.2009, 10:18 Uhr
er macht sich strafbar!
Kuppelei gibt es seit den 70er Jahren nicht mehr, zum Glück....o.T.
Antwort von Edda3 am 02.10.2009, 12:18 Uhr
...
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