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Geschrieben von +emfut+ am 13.09.2010, 7:33 Uhr

familiäre Wohngruppe

Kann ein Jugendamt eine Rückkehr zur Ursprungsfamilie ausschließen, solange diese noch lebt? Das schließt ja jede Veränderung der Situation aus.

Im Fall meiner Freundin ist es definitiv nicht ausgeschlossen. Derzeit hat der Junge Angst vor einem Schulwechsel (die Wohngruppe ist in einer anderen Stadt) und traut sich auch die Rückkehr in das Umfeld - also die alten Freunde und die alten "Treffpunkte" - nicht zu. Aber die Rückkehr wird auch mit den Therapeuten immer wieder thematisiert und soll stattfinden, wenn er sich das zutraut. Bei einer Rückkehr würde die Familie auch weiterhin betreut werden - um zu sehen, ob es gut geht.

Aber, wie ich oben schon sagte: Ich vermute, daß verschiedene Jugendämter da verschiedene Ansätze haben. Letztendlich hilft nur penetrantes Nachfragen und konkretes Formulieren der eigenen Wünsche und Ziele.

 
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