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Geschrieben von und am 06.06.2018, 9:11 Uhr

Eigenanreise hier nur bei FREIWILLIGEN Veranstaltungen...

... bei PFLICHTveranstaltungen hingegen habe ich es noch nie nie nie erlebt, dass eigenverantwortlich angereist werden musste - in meiner eigenen Schulzeit als Kind nicht und seit nunmehr 14 Jahren als Mutter von Schulkindern auch nicht. Stets waren Anreise und Rückreise Bestandteil des Ausflugs im Klassenverband unter Lehreraufsicht. Treffpunkt war immer entweder die Schule (Busreise) oder der Bahnhof (Zugreise) oder auch der Flughafen (Flugreise). Ich habe noch nie erlebt, dass das Reiseziel selber der Treffpunkt gewesen wäre. Das wär ja noch schöner, wenn die Schulen sich so aus der Verantwortung stehlen könnten und immer nur Anwesenheitspflicht einfordern, aber nur die Hälfte ihrer Aufsichtspflicht einlösen würden.

Angesichts der Tatsache, dass man in letzter Zeit immer öfter von solchen Drückeberger-Aktionen durch Lehrer hört, würde mich hier die tatsächliche rechtliche Situation interessieren und wo man die nachlesen kann. Vielleicht könnte man das mal bei Frau Bader nachfragen. Da scheinbar immer mehr Lehrer ihre Verantwortung für die Anreise und Rückreise auf die Eltern abwälzen, kann es eigentlich nur so sein, dass dies (neuerdings) in einigen Bundesländern erlaubt ist. Oder es war schon immer erlaubt, dass die Lehrer das abwälzen und ich bin einfach nur in meinem ganzen Leben noch nie so faulen Lehrern begegnet, weil ich Glückspilz es immer nuuuur mit super-duper engagierten Lehrern zu tun hatte.

 
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