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Geschrieben von MamaMalZwei am 13.03.2011, 17:12 Uhr

Danke

Hallo, danke erst mal für Eure Beiträge. Ich denke, ich werde erst mal den Rektor fragen, was er zu tun gedenkt. Davon mache ich es abhängig, ob ich meinen Sohn zur Schule schicke.
Dann habe ich gestern noch mal im I-Net gesucht und gefunden, dass allein die Androhung eines Amoklaufes mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Außerdem wird der Täter der Schule verwiesen und darf die Kosten des Polizeieinsatzes tragen. Auf die Wertung als "Dummer-Jungen-Streich" darf er nicht hoffen. LG

 
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