Wie bereite ich mein Baby auf meine Nachtschicht vor?

 Biggi Welter Frage an Biggi Welter Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

Frage: Wie bereite ich mein Baby auf meine Nachtschicht vor?

Hallo liebe Stillberaterinnen! Mein Baby ist jetzt 9 Monate und wird überwiegend Nachts (seit geraumer Zeit alle 2 Stunden)gestillt. Meine Elternzeit geht nur noch bis Ende Oktober, danach habe ich bis Mitte Dezember noch Resturlaub und werde ab dann wieder als Krankenschwester auf der Intensivstation arbeiten, was ein 3 Schichten System bedeutet. Mein Mann hat von Ende Oktober bis Jahresende seine Elternzeit. Nun frage ich mich, wie das werden soll wenn ich Nachtschicht habe... Sollen wir in der "gemeinsamen" Elternzeit meine Nachtschichten proben? Also dass ich in einem seperaten Raum schlafe, vorher Milch abpumpe und mein Mann sich ausschließlich um unsren Sohn kümmert? Mir graut davor, ich stille sehr gerne und hab Angst dass er die Flaschen nicht annimmt und wenn ich wirklich weg wäre sich wegbrüllt weil Flasche eben nicht Mamas Brust ist... Aus diesem Grund abstillen möchte ich nicht. Bis dahin sind zwar noch ein paar Monate Zeit, aber ich weiß ja nicht ob diese Umstellung längerfristige Vorbereitung benötigt. Am liebsten wäre es mir ja gar keine Nachtschicht zu machen, aber ich glaube nicht dass es da ein Gesetz wie in der Schwangerschaft gibt. Habt ihr Tipps wie ich meinen Mausewurm schonend darauf vorbereiten kann ohne dass er einen Schock für sein junges Leben bekommt? Ich würde trotz allem so gerne weiterstillen... es ist doch das Beste für ihn und ich spüre dass er es (zumindest im Moment) einfach noch so braucht. Liebe Grüße, Caro

von Schwesternherz am 06.08.2018, 20:13



Antwort auf: Wie bereite ich mein Baby auf meine Nachtschicht vor?

Liebe Caro, ich würde frühestens 4 Wochen vor Arbeitsbeginn mit der Flasche anfangen und die Zeit bis dahin einfach genießen. Wenn es anfangs gar nicht klappt, kann Dein Mann Dir Dein Baby sogar zum Stillen bringen, denn Du hast Anspruch auf Stillpausen! Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Sprich einmal mit der Klinikleitung, ob Du anfangs noch auf Nachtdienste verzichten kannst! Ich wünsche Dir, dass Ihr alles gut schafft! LLLiebe Grüße Biggi

von Biggi Welter am 06.08.2018