Frage: gutes timing gesucht

Hallo Biggi, ich habe zwei Zwillingsmädchen, die jetzt 6 Monate alt sind. Sie werden nach Bedarf gestillt (was super klappt) und gekommen mittags einen Obst-Getreide-Brei und abends einen Gemüse-Fleisch-Brei (trinken danach meistens noch etwas). Ansonsten trinken sie so alle 3-4 Stunden, oft halten sie in der Früh bis Mittag besonders lange aus, dafür trinken sie aber in der Nacht regelmässig alle 3 Stunden. Jetzt meine Frage: In zwei Woche beginne ich wieder zu arbeiten. Ich möchte das Stillen nicht aufgeben, sondern ihnen die Milch abpumpen. 1x am Tag hätte ich auch die Möglichkeit, dass jemand mit den Mädchen zum Stillen vorbeikommt. Bin von 7:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends ausser Haus. Wie kann ich das möglichst gut organisieren, dass die Mädels soviel Milch bekommen wie sie brauchen und ich nicht allzuoft abpumpen muss? Freitag-Samstag-Sonntag bin ich immer ganztags zuhause. Muss ich ihnen da auch (z.B. einmal pro Tag) die Flasche geben, damit sie das trinken mit der Flasche nicht verlernen? Bislang akzeptieren sie die Flasche zwar, aber sie trinken nur langsam und etwas widerwillig (was ich verstehen kann). Vielen Dank für die Antwort!

von sonnenblume_10 am 20.02.2012, 10:15



Antwort auf: gutes timing gesucht

Liebe sonnenblume_10, anfangs würde ich schon regelmäßig abpumpen, schon um einen Milchstau zu vermeiden (am besten immer zu den gewohnten Stillzeiten). Das kannst Du immer mehr reduzieren, je nachdem wie oft Du abpumpen möchtest. Als stillende Mutter stehen dir in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Am Wochenende würde ich einfach nur stillen, gönne dir und auch den Mäusen die Pause von der Flasche :-), sie werden die Flasche schon akzeptieren und wenn nicht, können sie auch aus dem Becher trinken. Ich wünsche dir einen schönen Arbeitsbeginn, da hast Du ja echt ganz schön was vor, Zweillinge und arbeiten – Hut ab! LLLiebe Grüße, Biggi

von Biggi Welter am 20.02.2012