Liebe Biggi,
ab März muss ich wieder zwei Vormittage in der Woche von 8.30 bis 12.30 arbeiten. Mein Sohn ist dann sechs Monate alt und bis jetzt stille ich noch voll. Das möchte ich auch sehr gerne weiterhin weil das Stillen bei uns ganz prima klappt. Ich werde ihn nochmal stillen bevor ich gehe (so ca. 8 Uhr) er wird aber auf alle Fälle eine Mahlzeit brauchen bis ich wieder daheim bin. In den ersten drei Monaten ist er morgens beim Papa und die beiden sind ein ganz hervorragendes Team, dann wird er ab und zu auch bei der Oma sein.
Nun weiss ich nicht was das Beste ist: soll ich abpumpen (hab ich noch nie gemacht...) oder Flaschennahrung nehmen (wenn ja welche)? Wann pump ich am Besten ab? Üben wir das vorher (bestimmt, sonst steht der Papa ja unter Umständen ganz schön blöd da) und ja wie oft? Ich freu mich auf die beiden Vormittage aber ich stille sehr gerne und mach mir viele Gedanken, ob er überhaupt eine Flasche nimmt und wenn ja, mag er dann vielleicht nicht mehr an die Brust?
Das treibt mich ziemlich um aber andere Mamis müssen ja auch arbeiten und stillen trotzdem weiter, irgendwie kann das doch bestimmt klappen.
Ach ja, der Zwerg nimmt keinen Schnuller, kennt also saugen nur von der Brust.
Ich lese immer wieder in Eurem Forum und hab so auch schon oft Antwort auf Fragen gefunden und hoffe, dass du mir weiterhelfen kannst.
Vielen Dank im Voraus,
Pisuschka
von
pisuschka
am 13.02.2013, 20:29
Antwort auf:
Arbeiten und trotzdem stillen
Liebe Pisuschka,
Berufstätigkeit ist kein zwingender Abstillgrund, viele Mütter kombinieren Stillen und Arbeiten und das können Sie auch, wenn Sie es wollen.
Sie können zum Beispiel so vorgehen:
• Sie stillen ausschließlich bis Sie wieder anfangen außer Haus zu arbeiten. Etwa vier Wochen vor Arbeitsbeginn, beginnen Sie damit das Abpumpen und Handausstreichen zu erlernen. Die Milch die
Sie beim Üben gewinnen, können Sie schon als Vorrat einfrieren. Sobald Sie dann arbeiten, können Sie dort abpumpen (zum Beispiel in einem leeren Seminarraum, einem Sanitätsraum, einem Büro, im Auto ...). Als stillender Mutter stehen Ihnen in Deutschland und Österreich bezahlte Pausen zum Abpumpen oder Stillen zu. Die Milch können Sie aufbewahren (entweder in einem Kühlschrank oder auch in einer Kühlbox mit Kühlakkus), so dass Ihr Kind sie während Ihrer Abwesenheit bekommen kann. Wenn Sie mit dem Baby zusammen sind, können Sie ganz „normal" stillen.
• Sie stillen voll bis zum Beginn Ihrer Berufstätigkeit, lernen aber etwa zwei Wochen vor Arbeitsbeginn, wie Sie Milch von Hand ausstreichen oder wie mit einer geeigneten Pumpe (entweder eine Handpumpe oder eine kleine elektrische Pumpe mit Batteriebetrieb) abpumpen. Ab dem ersten Arbeitstag, streichen Sie immer dann, wenn die Brust zu spannen beginnt oder schmerzhaft prall wird gerade soviel Milch aus, dass Sie sich wieder wohl fühlen (alternativ zum Handausstreichen kann eine Pumpe verwendet werden). Falls möglich, können Sie die Brust auch kühlen, z.B. mit einen kleinen Hot Coldpack, das in den BH eingelegt werden kann. Entleeren Sie wirklich nur so viel Milch aus der Brust, dass die Spannung nachlässt und Sie sich wohl fühlen, nicht mehr, denn dann regen Sie die Milchbildung weiter an. Diese geringen Mengen, die Sie zu diesem Zweck abpumpen oder ausstreichen, können Sie auch notfalls auf der Toilette ausstreichen/abpumpen und dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wegwerfen. Nach einiger Zeit wird sich Ihre Brust daran gewöhnt haben, dass zu diesen Zeiten, während denen Sie arbeiten keine Milch mehr gebraucht wird. Es gilt dann wie oben, wenn Sie mit Ihrem Baby zusammen sind, können Sie stillen, ansonsten bekommt es künstliche Säuglingsnahrung.
Bei den ersten Pumpversuchen werden Sie vermutlich nur relativ kleine Mengen (5 ml sind schon ein Erfolg) gewinnen können. Mehr als 30 ml zwei oder drei Mal täglich sollten Sie zunächst nicht abpumpen, da Sie sonst zu sehr in das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage eingreifst. Wenn Sie dann arbeiten, können Sie selbstverständlich mehr abpumpen, um die durch die Trennung ausgefallenen Stillzeiten ersetzen zu können.
Außerdem kann ich Ihnen nur dringend raten, sich baldmöglichst an eine Stillberaterin in Ihrer Nähe zu wenden und mit ihr genau zu besprechen, welche Pumpe für Sie geeignet ist und wie Sie damit umgehen.
Adressen von Stillberaterinnen finden Sie im Internet unter:
http://wwwlalecheliga.de (Stillberaterinnen der La Leche Liga), http://www.afs-stillen.de (Stillberaterinnen der Arbeitsgemeinschaft freier Stillgruppen) oder http://www.bdl-stillen.de (Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC).
Falls möglich, legen Sie den Berufstart auf einen Mittwoch oder Donnerstag (vorausgesetzt Sie arbeiten von Montag bis Freitag), dann habt ihr nicht gleich eine ganze Arbeitwoche vor euch, sondern könnt nach zwei bis drei Tagen erst einmal verschnaufen.
Rechnen sie damit, dass Ihr Kind sich nach Ihrer Rückkehr auf Sie „stürzen" wird und die Nächte zunächst einmal deutlich unruhiger werden. Viele berufstätige Mütter erleben, dass ihr Kind nachts Mama „tanken" muss.
Als stillender Mutter stehen Ihnen in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind:
„Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt.
Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo).
Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten."
Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen.
Wenn Sie sich über das Thema Stillen und Berufstätigkeit noch weiter informieren möchten, möchte ich Ihnen das Buch "Stillen, Job und Family -Stillen, Erwerbstätigkeit und Familie lassen sich verbinden" von Gale Pryor / Kathleen Huggins empfehlen.
LLLiebe Grüße
Biggi Welter
von
Biggi Welter
am 13.02.2013
Antwort auf:
Arbeiten und trotzdem stillen
Liebe Biggi,
haben Sie ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! eine Frage habe ich aber noch. Sollte es mit dem Abpumpen nicht klappen, welche Säuglingsnahrung nehme ich dann und nehme ich dann die Menge die auf der Packung steht? Ich hab ja gar keine Ahnung wieviel die Maus trinkt, er hört halt auf wenn er satt ist.
An eine Stillberaterin in meiner Nähe werde ich mich zusätzlich wenden, danke für die Adressesn.
Herzliche Grüße,
Pisuschka
von
pisuschka
am 14.02.2013, 17:14
Antwort auf:
Arbeiten und trotzdem stillen
Liebe Pisuschka,
Muttermilch ist der Goldstandard und von allen künstlichen Säuglingsnahrungen ist diesem Goldstandard die Pre Nahrung noch am ähnlichsten. Alle weiteren Nahrungen entfernen sich immer weiter von Goldstandard, was keinerlei Vorteile für die Gesundheit des Kindes bringt. Deshalb ist es nicht sinnvoll und vom ernährungsphysiologischen Standpunkt her auch nicht notwendig, andere Nahrung als Muttermilchersatz zu geben, als eine Pre Nahrung.
Wenn Sie sich die Zusammensetzung der künstlichen Säuglingsnahrungen anschauen, dann können Sie sehen, dass Pre Nahrung eindeutig zu bevorzugen ist. Spätestens bei der sogenannten Folgemilch 2 ist es dann sogar so, dass diese kaum noch an die Muttermilch angepasst ist, oft sehr süß ist und von der Zusammensetzung her so, dass sie nicht mehr als ausschließliche Nahrung für das Kind ausreicht. Sie darf deshalb auch nur in Zusammenhang mit Beikost gegeben werden.
Es gibt Länder, in denen Folgenahrungen gar nicht erhältlich sind.
Eltern erhoffen sich, was die Werbung ja auch deutlich suggeriert, dass ihre Kinder mit einer Folgenahrung seltener gefüttert werden müssen und länger schlafen. Das ist der Hauptgrund, warum diese Nahrungen verkauft werden.
LLLiebe Grüße
Biggi Welter
Pre, 1 oder 2 – was bedeuten die Kürzel der Säuglingsnahrung
von Denise Both, IBCLC
Die EU Norm unterscheidet zwischen drei verschiedenen Nahrungsarten:
• Säuglingsanfangsnahrung
• Folgenahrung
• Antigen Reduzierte Nahrung
Säuglingsanfangsnahrungen sind künstliche Säuglingsnahrungen, die den Nährstoffbedarf eines Babys in den ersten vier bis sechs Monaten als Alleinnahrung decken und zusammen mit geeigneter Beikost das gesamte erste Lebensjahr gegeben werden können. Sie tragen die Silbe "Pre" oder die Zahl "1" im Namen.
Unter einer Pre Nahrung wird eine adaptierte Säuglingsnahrung verstanden, die der Muttermilch weitestgehend angeglichen ist, was ihre Zusammensetzung an Mineralstoffen, Kohlenhydraten, Fett und Eiweiß betrifft. Pre Nahrungen können, wie Muttermilch, nach Bedarf (ad libitum) gegeben werden.
"1" steht für teiladaptierte Nahrung. Diese Säuglingsnahrung ist zum Teil der Muttermilch angeglichen, enthält mehr Eiweiß und außer Milchzucker noch weitere Zucker sowie Stärke. 1er Nahrung ist nicht so dünnflüssig wie Pre Nahrung und hält länger vor. Teiladaptierte Nahrung sollte nicht nach Bedarf gegeben werden.
Folgenahrung wird durch eine "2" gekennzeichnet. Sie ist nicht mehr als alleinige Nahrung für den Säugling gedacht, sondern sollte frühestens ab dem fünften Monat zusammen mit Beikost gegeben werden. Ihre Zusammensetzung unterscheidet sich grundlegend von der der Muttermilch.
Für allergiegefährdete Babys, zu denen zur Zeit etwa ein Drittel aller Neugeborenen zählen, gibt es antigen reduzierte Nahrungen, die durch die Abkürzung "HA" erkennbar sind. "HA" steht für hypoallergen und es bedeutet, dass in diesen Nahrungen das Kuhmilcheiweiß in kleinere Bestandteile aufgespalten wurde. Durch die Zerlegung des Eiweißes kann das Allergierisiko verringert werden.
Außer den oben aufgezählten Nahrungen gibt es noch Spezialnahrungen (zum Beispiel laktosefreie Säuglingsnahrung oder Nahrungen mit sehr geringem Phenylalaningehalt), die besonderen Situationen vorbehalten sind. So kommt es zwar sehr selten vor, aber es gibt tatsächlich Fälle, in denen ein Baby keine Muttermilch erhalten darf (bei Galaktosämie, einer sehr seltenen Stoffwechselstörung) oder nicht ausschließlich gestillt werden darf (z.B. bei Phenylketonurie (PKU), ebenfalls eine Stoffwechselstörung).
von
Biggi Welter
am 14.02.2013