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Geschrieben von Aprilbaby am 25.11.2017, 13:48 Uhr

nochmal zu den Zähnen und der Versicherung

Es stimmt aber leider nicht, dass die gesetzliche KV grundsätzlich die kieferorthopädische Behandlung zahlt. Die Fehlstellungen werden in die Stufen 1 - 4 eingeteilt und die KV zahlt grundsätzlich erst ab Stufe 3 (wir haben auch selbst bezahlt, man provitiert so selten von Versicherungen)

 
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