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Geschrieben von kravallie am 25.11.2017, 11:54 Uhr

nochmal zu den Zähnen und der Versicherung

das was deine kollegin sagt ist grundsätzlich richtig.
nur: es gibt fälle, da ist die behandlung wegen 1mm nicht mehr medizinisch indiziert, sondern kosmetisch und dann bist du raus aus der versichertennummer und du kannst dich entscheiden: entweder abbrechen und/oder weitermachen-auf eigene kosten, denn sonst ist/war u.u. alles umsonst (wenn es zb am retainer scheitert und/oder an der ziehung der weißheitszähne, weil man die narkose nicht bezahlt kriegt)

das ist wie das aok-brillengestell....man siehts halt (finde ich!)

 
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