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Geschrieben von Benedikte am 05.06.2019, 21:53 Uhr

nein, bookworm

Doppelhaus und ETW ist rechtlich was vollkommen anderes. Doppelhaus gehört Dir allein, bei einer ETW hast Du nur Eigentumsanteile. Sprich, über Doppelhaus entscheidest Du alleine, was und wie Du es machts, bei einer ETW gibt es eine Eigentümergemeinschaft. Und je nachdem ob Dinge notwendig oder nur gewünscht sind, entscheidet die Eigentümergemeinscahft mit Verpflichtung für alle Miteigentümer. Das vorab.


Ansonsten-5500 Euro ist schon viel geld. Finde ich. Da sollte man nicht die Bodenhaftung verlieren. Auch wenn es angesichts eines Finanzierungsvolumens von 3-400.000 natürlich "relativ" wenig Geld ist. aber auch das muss zurückgezahlt werden. Mit Zins.

Ich bin inzwischen manchmal entsetzt wenn ich höre, wieviel Kredite sich Leute mit wenig Einkommen ans Bein binden. Ausreichend, um den Schuldendienst zu machen, ja. Aber um den Kredit komplett zu tilgen- nein.

Von daher- die oben beschreibene Maßnahme ist eben nicht absolut notwendig, sondern nice to have. Da muss man Prioritäten setzen. Und ich würde nie eine Maßnahme, die nicht für notwendig, nicht mal für wichtig halte, mit Geld bezahlen, das ich nicht habe, sondern wofür ich mich noch tiefer verschulden muss. Darum geht es hier.

Ich würde den Nachbarn auch reinen Wein einschenken. Klar sagen, dass die Finanzierung ein Kraftakt war, man derzeit dabei sei, Reserven wieder aufzufüllen, die geplante Maßnahme für nicht unumgänglich derzeit halte und auf später vertrösten. Und überlegen- will ich auch etwas vom Nachbarn? Ist es dem besonders wichtig- bspw. weil er ein besonders breites Auto hat während ich einen schmalen Klenwagen fahre.

Aber jedenfalls- ich würde mich NIE NIE NIE unnötig verschulden, für etwas, was ich für weder nötig noch unbedingt wünschenswert halte

 
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