Geschrieben von Danyshope am 30.01.2018, 7:11 Uhr |
Mutterschutzgeld, Kuendigung
Wenn Du Anspruch auf ALG1 hast und dich arbeitslos gemeldet hast - musst, zahlt evtl die KK. Mindestens einen Teil. Allerdings ohne genaue Begründung warum und weshalb droht eine Sperre beim AA, wie es dann aussieht keine Ahnung. Also mal beim AA und KK nachfragen.
Der AG muss sicherlich nicht zahlen, warum auch wenn du nicht mehr bei ihm beschäftigt bist.
- Mutterschutzgeld, Kuendigung - Judith1984 29.01.18, 18:37
- Re: Mutterschutzgeld, Kuendigung - Tini_79 29.01.18, 20:25
- Re: Mutterschutzgeld, Kuendigung - Danyshope 30.01.18, 7:11
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