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Geschrieben von leaelk am 20.11.2017, 6:09 Uhr

leaelk - wie sieht das denn rechtlich aus ?

Du kannst die kostenfreie Behandlung einklagen und da kann der KfO dann auch verpflichtet werden, aber wie sieht dann die Behandlung aus?
Klar hat man ein Recht auf eine kostenfreie Behandlung- geht hier aber nur über den Umweg.......
ICH wollte das nicht

 
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