Geschrieben von u_hoernchen am 14.06.2018, 21:40 Uhr |
Krankenkassen Beitrag bei Verdienst Obergrenze
Wenn du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, wird der Beitrag „eingefroren“. Dann sind es eben nicht mehr 14, X Prozent, sondern weniger.
Das gilt sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer.
Ulrike
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- Krankenkassen Beitrag bei Verdienst Obergrenze - tabeamutti 14.06.18, 15:37
- Re: Vergessen... - tabeamutti 14.06.18, 15:42
- Re: Krankenkassen Beitrag bei Verdienst Obergrenze - Herbstsonne30 14.06.18, 19:32
- Re: Krankenkassen Beitrag bei Verdienst Obergrenze - u_hoernchen 14.06.18, 21:40
- Danke :-) - tabeamutti 15.06.18, 13:28
- Nachteil bei freiwillig Versicherten - Trini 17.06.18, 19:15
- Das stimmt so nicht.... - kevome* 17.06.18, 21:35
- Mein AG... - Trini 17.06.18, 22:27
- Re: Mein AG... - Silvia3 20.06.18, 12:09
- Mein AG... - Trini 17.06.18, 22:27
- Re: Nachteil bei freiwillig Versicherten - lilke 17.06.18, 23:45
- Das stimmt so nicht.... - kevome* 17.06.18, 21:35
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