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von xIntirax  am 19.02.2018, 14:59 Uhr

Kinderzuschlag und Elterngeld

Beim Kinderzuschlag müssen wir die letzten 6 Monate angeben. Fällt das EG da rein dann gibt man das an.

Kinderzuschlag wird beim EG nicht angerechnet, aber EG beim Kinderzuschlag.

 
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