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Geschrieben von Car78 am 23.06.2018, 15:18 Uhr

Kapitalertragssteuer bei Kindern

Hallo zusammen, vielleicht hat ja hier jemand damit Erfahrung.
Unser Sohn wird im August geboren. Mein Mann und ich wollen ihm dann direkt 2-3 Kapitalanlagen überschreiben, die gestaffelt in den nächsten 3 Jahren, mit ordentlichen Erträgen auslaufen, um Steuern zu sparen. Es ist doch richtig, dass pro Jahr für ihn rund 7.000€ der Gewinne steuerfrei wären, oder? Hat das jemand von Euch auch gemacht? Gibt es was zu beachten?
Das Geld würde dann auch dauerhaft unserem Sohn gehören, das ist ja wohl eine Bedingung für die Anerkennung. Wir würden es weiter anlegen und dann später z.B. für seine Ausbildung oder sein Studium nutzen.
Liebe Grüße und danke,
CH

 
16 Antworten:

schwierig

Antwort von Ellert am 23.06.2018, 16:13 Uhr

huhu

man weiss niemals wie Kinder sich entwickeln
wenn Du von 7000.- Gewinn pro Jahr sprichst ist das ja eine riesige Summe -
ich würde das nur machen wenn das geld 1000% gebunden für Ausbildung und Stdium ist
also nicht mit 18 zur Verfügung steht weil er in falsche Kreise geraten ist und es in einer Nacht auf den Kopf haut.

Ich kenne Fälle da haben Eltern Jahre sowas bespart und es war dann schwups weg

dagmar

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.06.2018, 18:49 Uhr

Das fragst Du doch nicht zum ersten Mal?

Sei mir nicht böse, aber wenn man sich in solchen Einkommenssphären bewegt, daß das ein Thema ist, sollte man doch vielleicht lieber ein paar Euro in einen Steuerberater investieren, statt sich auf kostenlose aber ungesicherte Ratschläge aus einem Laienforum zu verlassen.

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von lilke am 23.06.2018, 20:54 Uhr

Hä? 7000€? Der Freibetrag sind 800€ pro Single oder 1600 bei verheirateten.

Steuer wird direkt abgeführt, wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreicht. Dann kannst du für das Kind eine Stuererklärung machen, wie bei jedem Erwachsenen auch und versuchen da noch was wieder rauszuholen (oder die Steuer zurück, falls kein Freistellungsauftrag war).

Es gibt noch eine EINKOMMENSGRENZE von irgendwas über 8000€. Das ist aber Einkommen und da sind die Sparerpauschbetrage schon mit drinnen. Die würde ich aber auf GAR KEINEN FALL überschreiten lassen, da dein Kind sonst aus der Familienversicherung fällt. Inwiefern die Gewinne aus euerer Anlage als Einkommen gelten kann ich nicht beurteilen.

Steuern sind jetzt nicht grade mein Fachgebiet, aber wir durften für den einen Junior auch schon eine Steuererklärung machen nachdem er überraschend geerbt hatte. Alle seine Anlagen liefen über die Kapitalertragssteuer, auf die der Sparerpauschbetrag von 800 irgendwas Eur gilt.

Lass dich von einem Steuerberater beraten, ob das wirklich sinnvoll ist alles zu überschreiben.

LG Lilly

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von Car78 am 24.06.2018, 7:36 Uhr

Da hast Du recht und das machen wir sicherlich auch. Mich hat nur interessiert, ob das hier jemand aktuell gemacht hat und sich damit auskennt. Mehr nicht. Ja, ich habe das Frau Bader gefragt, sie hat es aber nicht beantwortet.

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von Car78 am 24.06.2018, 7:53 Uhr

Danke Lilly, ja, das machen wir auch. Das ist wahrscheinlich wirklich zu kompliziert, um es hier zu erfragen.

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.06.2018, 8:00 Uhr

Frau Bader ist keine Steuerberaterin.

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von Charlie+Lola am 24.06.2018, 10:35 Uhr

und ich glaube die wenigsten haben 7.000 Euro Gewinne zu erwarten als das sie hier schreiben können ;-)

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von golfer am 24.06.2018, 10:42 Uhr

nicht nur Steuerberater....gff auch Notar um abzusichern der berät sehr kompetent

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hier findest Du eher "arme" Eltern

Antwort von Ellert am 24.06.2018, 13:16 Uhr

die mit 50 Euro die Woche Essen kaufen gehen (können)
als die
die im Jahr alleine beim Kind 7000.- Kapitalertrag erwirtschaften
hier hast Du Dich ins falsche Forum verirrt

dagmar

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von Car78 am 24.06.2018, 16:46 Uhr

Ich wollte hier niemanden ne lange Nase machen, genauso wenig hab ich geschrieben, dass wir 7000€ Gewinn machen, sondern das es eine Grenze bis zu ca. 7000€ gibt, wo dann Gewinne für Kinder jährlich steuerfrei wären. Und ja, es gibt so etwas. Dass das hier vielleicht keiner beantworten kann, sondern besser ein Steuerberater, sehe ich ja ein. Es war nur ein Versuch. Im Übrigen ist eine einmalige Gewinnausschüttung von ein paar Tausend Euro beim Auslaufen eine Anlage die 15 Jahre oder länger lief jetzt auch kein dekadentes Ding sondern was relativ normales. In dieser Rubrik tauschen sich auch andere zu Erbschaften oder Immobilienkäufen aus, da stehen ganz andere Summen im Raum und da regt sich keiner auf. Also mal ganz entspannt.

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kleiner Tipp: Beantrage eine NV-Bescheinigung beim FA für Dein Kind

Antwort von Ines & Niklas am 24.06.2018, 17:00 Uhr

h

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von golfer am 24.06.2018, 17:51 Uhr

Immer diese Neider....ich gönne jedem gewinn geld uns alles...ich kann nciht verstehen das da manche immer neidisch aufschrien.....zum Glück gibt es Leute die sich den diken suv kaufen....es gibt Menschen die arbeiten bei den Herstellen....ausgeben sollen die Ihtr geld und nciht ausbrüten

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mit Neid hatte hier keine Antwort zu tun

Antwort von Ellert am 24.06.2018, 19:39 Uhr

Ich denke nur dass hier viele kaum Geld zum Leben haben wenn man manche Einkaufsliste so mitliest, die sich somit darüber keine Gedanken gemacht haben und sich auch nicht auskennen.
Wo ist da bitte Neid ?

Wie oben schon geschrieben
einem Elternforum würde ich eher nicht steuerliche Antworten glauben, dafür hat es Fachleute und im Zweifel sind Finanzämter auch sehr hilfreich.

dagmar

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von Car78 am 24.06.2018, 21:56 Uhr

Hab dazu jetzt doch etwas gefunden. Vielleicht interessiert es ja jemanden außer mir auch. Und damit soll es auch gut sein.

https://www.geldsparen.de/geld/steuern/kindern.php

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Re: Kapitalertragssteuer bei Kindern

Antwort von Christine70 am 25.06.2018, 15:09 Uhr

Wo bitte liest du hier von Neid?

Man darf ja wohl sagen, daß sie bei einem Steuerberater besser aufgehoben ist.

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Danke für den Link!

Antwort von Mehtab am 25.06.2018, 22:46 Uhr

War für mich interessant, auch wenn ich nicht so viel Geld habe.

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