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Geschrieben von 32+4 am 14.05.2019, 13:15 Uhr

KFZ-Ruheversicherung, Beitrag wird nicht erstattet?

Hallo,

Ja, mein Auto hatte einen Unfall, aber ich kann den Schaden nicht zahlen. Das Auto stand in der Werkstatt. Den Anwalt müsste ich in Vorleistung zahlen, das kann ich nicht. Die Gegnerin fuhr in mein parkendes Auto, hat aber leider die gleiche Versicherung.
Bei quartalslastschrift hätte die Versicherung den nächsten Beitrag wegen Ruhestellung nicht mehr eingezogen. Bei mir wurde der Jahresbeitrag eingezogen. Die Meldung der Zulassungsstelle kam wohl zu spät.
Deshalb wollte ich den Jahresbeitrag zurück haben und nicht erst in 18 Monaten. Die Ruheversicherung sollte auch bestehen bleiben, bis nun geklärt ist, was mit dem Auto passieren soll. Aufgrund der Nichtregulierung meines Unfallschadens, haben meine Versicherung und ich "unüberbrückbare Differenzen". Es gibt für mich keine neue / weitere Versicherung bei der Versicherung. Es kann also nichts verrechnen werden.
Auf meine Bitte die Ruhestellung bestehen zu lassen, mir aber zu viel gezahlte Beträge jetzt und nicht in 1,5 Jahren auszuzahlen, kam heute folgendes:
Für Ihr Fahrzeug besteht im Rahmen einer Ruheversicherung weiterhin Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflichtversicherung. 
Wir haben nun vermerkt, dass Sie die beitragsfreie Ruheversicherung nicht wünschen und den Vertrag beendet. Das Guthaben erstatten wir Ihnen.

 
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