Geschrieben von Junijunge am 16.11.2017, 21:32 Uhr |
Hauptberuflich in Elternzeit / Verdienst u. Anzüge in der GbR
Dein Verdienst wird von Deinem Elterngeld abgezogen. Ich habe keine Gbr und kein Gewerbe, bin aber freiberuflich. Ich habe angegeben, in den ersten Monaten mit 500 Euro Gewinn zu planen, das wurde von meinem Elterngeld, das Höchstsatz war, abgezogen. Am Ende erfolgte die Abrechnung. Da ich etwas weniger hatte, hab ich nachträglich noch die Differenz bekommen.
Auch wenn ich nichts zur gbr sagen kann, gehe ich davon aus, dass es im Prinzip ähnlich läuft. Ob Gewinn zu 90% auf Partner laufen lassen möglich ist, auffällig ist, geahnded wird, weiß ich nicht.
- Hauptberuflich in Elternzeit / Verdienst u. Anzüge in der GbR - Xoosweetyoox 12.11.17, 21:32
- Re: Hauptberuflich in Elternzeit / Verdienst u. Anzüge in der GbR - nenchen85 13.11.17, 12:36
- Re: Hauptberuflich in Elternzeit / Verdienst u. Anzüge in der GbR - Danyshope 13.11.17, 19:03
- Re: Hauptberuflich in Elternzeit / Verdienst u. Anzüge in der GbR - Xoosweetyoox 13.11.17, 21:09
- Re: Hauptberuflich in Elternzeit / Verdienst u. Anzüge in der GbR - Junijunge 16.11.17, 21:32
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