Sparforum

Sparforum - Forum rund ums Sparen

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Junijunge am 16.11.2017, 21:32 Uhr

Hauptberuflich in Elternzeit / Verdienst u. Anzüge in der GbR

Dein Verdienst wird von Deinem Elterngeld abgezogen. Ich habe keine Gbr und kein Gewerbe, bin aber freiberuflich. Ich habe angegeben, in den ersten Monaten mit 500 Euro Gewinn zu planen, das wurde von meinem Elterngeld, das Höchstsatz war, abgezogen. Am Ende erfolgte die Abrechnung. Da ich etwas weniger hatte, hab ich nachträglich noch die Differenz bekommen.
Auch wenn ich nichts zur gbr sagen kann, gehe ich davon aus, dass es im Prinzip ähnlich läuft. Ob Gewinn zu 90% auf Partner laufen lassen möglich ist, auffällig ist, geahnded wird, weiß ich nicht.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.