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Geschrieben von leolöwe am 08.06.2022, 17:50 Uhr

Elterngeld zurückzahlen?

Guten Abend,

ich habe mich hier mal angemeldet, da mein Schwager meinem Mann heute darauf angesprochen, dass mein Mann angeblich zu viel verdienen würde und ich daher das Elterngeld rückwirken zurückzahlen muss.

Mein Mann verdient jetzt nicht schlecht und auch nicht gut – im Zuge der derzeitigen Inflation und der ganzen Preise fühlen wir uns sogar immer mehr als Geringverdiener.

Lt. diversen Online Rechner bekomme ich ca. 1.500€ Elterngeld.

Mein Mann wird nicht in Elternzeit gehen und auch normal arbeiten gehen.. Wer sich leisten kann, das beide Elternteile zu Hause bleiben können - glückwunsch =).

Wir sind beide Steuerstufe 4.

War das bei euch auch so?

Unser Leo ist noch nicht auf der Welt.

 
6 Antworten:

Re: Elterngeld zurückzahlen?

Antwort von Neverland am 08.06.2022, 18:40 Uhr

Dein Schwager soll das erzählen von dem er Ahnung hat. Elterngeld ist es auf jeden Fall nicht.

Wenn müsstest du kein Elterngeld zurück zahlen, das wäre nur dann der Fall wenn du die Voraussetzungen für Elterngeld nicht erfüllst. Weil über 32 Std am arbeiten, weil Kind lebt nicht bei dir, weil ihr beide zusammen über 300.000 € im Jahr verdient. Oder wenn du weniger als 2 Monate Elterngeld beziehst, das ist aber als Frau mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld schon ad acta. Betrifft eher Männer. Manchmal machen die den Fehler und reichen nur einen Monat EZ ein oder passen nicht auf das es wirklich 2 komplette Lebensmonate sind. Bei Müttern ist aber die Zeit des Mutterschutzes bereits schon EG-Zeit. Was sein kann, wenn du wieder arbeitest, obwohl du noch EG bekommst, das EG und Einkommen über die 300 € Mindest-EG verrechnet werden. Da gilt aber immer das Einkommen der Person alleine, nicht der Partner, der gerade EG bezieht. Wenn Du EG bekommst, dein Mann geht arbeiten, spielt sein Einkommen bei deinem EG keine Rolle.

Was dein Schwager wohl meinte, ist das eine Steuernachzahlung droht. Ihr seit verpflichtet in dem Jahr wo ihr EG bekommt, auch eine Steuererklärung zu machen. Bei 4/4 müsste es aber schon extrem blöde laufen, damit ihr dem Finanzamt noch was zahlen müsst. Da sind die Chancen bei 3/5 weitaus höher. ich würde also mal vermuten, dein Schwager und seine Frau waren so kurzsichtig und hatten die 3/5 - und sind damit dann so richtig auf die Schnauze gefallen. Nur, darauf wird man auch hingewiesen, also selbst schuld wer das macht. Die Gefahr der Nachzahlung bei 3/5 ist immer gegeben wenn beide arbeiten. Oder wenn nur einer arbeitet, der andere aber Gelder bekommt.

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Re: Elterngeld zurückzahlen?

Antwort von Jumalowa am 09.06.2022, 12:54 Uhr

Bei 1500 € pro Monat, die nicht versteuert sind kann die Nachzahlung auch ordentlich ausfallen oder?
Ich weiss nicht ob man sich das nicht irgendwo ausrechnen lassen kann.
Falls ja kann man nämlich wirklich drüber nachdenken auf 2 Jahre zu verteilen! Zumal du auch wieder Arbeiten gehen kannst, gewisse Stunden. Ansonsten musst du echt paar hundert Euro jeden Monat zur Seite legen!

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Re: Elterngeld zurückzahlen?

Antwort von Lotusblume84 am 09.06.2022, 22:43 Uhr

Elterngeld wird nicht regulär versteuert, es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. Bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes wird der Betrag dazu gerechnet. Versteuert wird das Einkommen ohne EG

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Re: Elterngeld zurückzahlen?

Antwort von Jumalowa am 10.06.2022, 15:10 Uhr

Ja das weiss ich. Aber je nachdem wie hoch das Elterngeld ausfällt rutscht man vielleicht schon in die nächst höhere Besteuerungsklasse oder nicht?

Das stelle ich mir wie beim Brutto vor 1600€/2400 € und netto haben beide um die 1300 € raus.
Vielleicht liege ich da auch falsch....

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Re: Elterngeld zurückzahlen?

Antwort von Lotusblume84 am 10.06.2022, 18:14 Uhr

Es ändert sich ja ggfs nur der anzuwendende Steuersatz. Und du hast ja auch immer Werbungskosten oder Sonderausgaben. Bei beiden Bezügen habe ich bisher nie nach gezahlt sondern etwas zurück bekommen

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Re: Elterngeld zurückzahlen?

Antwort von Lena_1922 am 13.06.2022, 8:46 Uhr

Also sein Gehalt und dein Elterngeld werden zusammengerechnet

Beispiel er verdient 40.000 € - Steuersatz 21 % - du bekommst 18.000 € Elterngeld,
dann wird der Steuersatz für 40+18=58.000 € festgesetzt - statt 21 % (für 40.000) vielleicht 26 % (für 58.000) -
das heißt 5 % mehr, das wird bei der Einkommenssteuererkälrung dann berechnet.
Dazu kommen aber auch die neuen Freibeträge für das Kind usw.

Es schadet also nicht ein paar Euro für die Versteuerung zurückzulegen, aber so schlimm wird es sicher nicht.

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