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Geschrieben von SEAGLD am 26.04.2013, 9:56 Uhr

Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

Beim ALG1 - und ich würde VORHER bei meinem zuständigen Amt nachfragen ob die deswegen sperren (was sie generell dürften wenn Du z.B. einen rechtlichen Aspruch auf eine TZ-Stelle hast) - wird die Abfindung mit angerechnet. Sprich man bezieht in der Zeit zwar ALG1 bekommt aber nichts ausgezahlt weil die Abfindung dagegen gerechnet wird (wie lange dass dann so ist hängt dann natürlich von der Höhe der Abfindung ab).

Wie das ALG1 berechnet wird hängt davon ab wie lange Du kein Gehalt bezogen hast.
Wenn Du in den letzten 1 Jahren vor dem Bezug des ALG1 für 150 Tage Gehalt bekommst hast, dann wird dieses Gehalt als Grundlage genommen und davon gibt es dann ca. 60%.
Wenn Du in den letzten 2 Jahren vor dem Bezug des ALG1 keine 150 Tage Gehalt bekommen hast, dann wird das ALG1 fiktiv berechnet.
Wie dies funktioneirt kannst Du hier nachlesen: http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-i/arbeitslosengeld-berechnung.html
Die aktuellen Bezugsgrößen kannst Du heir nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße


LG Sabine

 
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