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Geschrieben von Hannehoch6 am 25.04.2013, 18:23 Uhr

Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

mein Denkansatz wäre folgender: 1. Habe ich die Möglichkeit kurzfristig eine Teilzeitstelle bei einem anderem Unternehmen zu bekommen? 2. Habe ich einen gesetzlichen, durchsetzbaren Anspruch auf Verringerung meiner Arbeitszeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber? Man kann sich für geringen Einsatz im Internet ausführlich beraten lassen, z.B. bei frag-einen-Anwalt.de oder vergleichbare Seiten.

 
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